Hallo zusammen,
in einer Eigentümergemeinschaft gibt es zwei Verwaltungsbeiräte und einen Vorsitzenden.
Der Vorsitzende möchte sein Amt aus verschiedenen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegen.
Kann / Darf er das oder muss er bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten und sich dann nicht mehr aufstellen lassen?
Danke für eine kurze Info.
Verwaltungsbeirat - Mit welcher Frist kündigen
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Re: Verwaltungsbeirat - Mit welcher Frist kündigen
Hallo,
ohne es jetzt nachzulesen schreib ich mal, er kann.
Ggf. muss er Unterlagen herausgeben oder Auskunft geben.
Wenn ihm per Beschluss der Eigentümer irgendwelche "Sonderaufgaben" übertragen wurden, könnte es sein, dass er in dieser Rolle noch aktiv sein muss.
Im Normalfall kann er die Brocken hinschmeißen.
MfG
uwe
ohne es jetzt nachzulesen schreib ich mal, er kann.
Ggf. muss er Unterlagen herausgeben oder Auskunft geben.
Wenn ihm per Beschluss der Eigentümer irgendwelche "Sonderaufgaben" übertragen wurden, könnte es sein, dass er in dieser Rolle noch aktiv sein muss.
Im Normalfall kann er die Brocken hinschmeißen.
MfG
uwe
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