Makler hat keinen Maklervertrag
Moderator: FDR-Team
Makler hat keinen Maklervertrag
Hallo,
ich habe ein Anliegen. Ein Makler hat keinen Maklervertrag um ein Haus zu verkaufen, sondern ist nur ein Bekannter des Hauseigentümers, der sein Haus verkaufen möchte. Nach der Besichtigung des Hauses gab es ein Schreiben vom Makler, das unterschrieben werden musste. Es ist eine Nachweisbestätigung, in der "geregelt" wird, das der Makler bei Verkauf des Hauses eine Provision in Höhe von 5,75% zzgl. Mwst. erhält.
Wir haben vom Makler keinerlei Informationen erhalten, er wusste diese einfach nicht. Die Info´s kamen ausschließlich vom Eigentümer.
Ist das überhaupt rechtens, wenn er überhaupt keinen Auftrag vom Eigentümer hat?
Was tun?
Vielen Dank
Lucky
ich habe ein Anliegen. Ein Makler hat keinen Maklervertrag um ein Haus zu verkaufen, sondern ist nur ein Bekannter des Hauseigentümers, der sein Haus verkaufen möchte. Nach der Besichtigung des Hauses gab es ein Schreiben vom Makler, das unterschrieben werden musste. Es ist eine Nachweisbestätigung, in der "geregelt" wird, das der Makler bei Verkauf des Hauses eine Provision in Höhe von 5,75% zzgl. Mwst. erhält.
Wir haben vom Makler keinerlei Informationen erhalten, er wusste diese einfach nicht. Die Info´s kamen ausschließlich vom Eigentümer.
Ist das überhaupt rechtens, wenn er überhaupt keinen Auftrag vom Eigentümer hat?
Was tun?
Vielen Dank
Lucky
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Wurde denn der Kontakt über den Makler hergestellt?
Woher will man wissen, dass es keinen Auftrag gibt? Der zu unterschreibende Nachweis deutet auf das Gegenteil hin.
Woher will man wissen, dass es keinen Auftrag gibt? Der zu unterschreibende Nachweis deutet auf das Gegenteil hin.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Der Eigentümer des Hauses ist ein Bekannter von uns und daher wissen wir auch, das es keinen Maklervertrag gibt.
Ja, der Kontakt ist über den Makler erfolgt.
Ja, der Kontakt ist über den Makler erfolgt.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Lucky66 hat geschrieben:Der Eigentümer des Hauses ist ein Bekannter von uns und daher wissen wir auch, das es keinen Maklervertrag gibt.
Ja, der Kontakt ist über den Makler erfolgt.
Der Maklerauftrag kann aber auch vom Käufer kommen. Der Kontakt wurde ja offensichtlich vom Makler vermittelt.
Nach der Besichtigung des Hauses gab es ein Schreiben vom Makler, das unterschrieben werden musste. Es ist eine Nachweisbestätigung, in der "geregelt" wird, das der Makler bei Verkauf des Hauses eine Provision in Höhe von 5,75% zzgl. Mwst. erhält.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
okay, also wohl nichts zu machen. Dann leider noch die sehr schlechte "Arbeit" des "Maklers"
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Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Wieso hat man dann den Makler kontaktiert? Man hätte sich doch direkt an den Hauseigentümer wenden können. Wer hat die Besichtigung durchgeführt?Lucky66 hat geschrieben:Der Eigentümer des Hauses ist ein Bekannter von uns und daher wissen wir auch, das es keinen Maklervertrag gibt.
Ja, der Kontakt ist über den Makler erfolgt.
Grüße, Susanne
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Wieso auch immer der Kontakt zu einem Bekannten über einen Makler zustande kam, damit hat der Makler genau das gemacht was sein Job ist: Er hat Käufer und Verkäufer zusammen gebracht (vermittelt).Lucky66 hat geschrieben:Der Eigentümer des Hauses ist ein Bekannter von uns und daher wissen wir auch, das es keinen Maklervertrag gibt.
Ja, der Kontakt ist über den Makler erfolgt.
Es ist nicht erforderlich das der Makler die Verkaufsverhandlungen führt, alles über das Objekt weiß (er kann sowieso nur wissen was der Verkäufer ihm erzählt), usw.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
@SusanneBerlin
Wir wußten leider nicht, das das Haus dem Bekannten gehört.
Er versucht jetzt mit dem Makler etwas zu regeln.
Wir wußten leider nicht, das das Haus dem Bekannten gehört.
Er versucht jetzt mit dem Makler etwas zu regeln.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Wenn die Unterschrift nicht im Büro des Maklers geleistet wurde und die Provisionsvereinbarung nicht die Widerrufsbelehrung enthält, dürfte es noch möglich sein, diese zu widerrufen. Sollte einem Anwalt vorgelegt werden.Lucky66 hat geschrieben:Nach der Besichtigung des Hauses gab es ein Schreiben vom Makler, das unterschrieben werden musste. Es ist eine Nachweisbestätigung, in der "geregelt" wird, das der Makler bei Verkauf des Hauses eine Provision in Höhe von 5,75% zzgl. Mwst. erhält.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Der Vertrag ist hier nicht erst mit der Unterschrift zustande gekommen. Dass die Voraussetzungen des § 312b BGB erfüllt sind, ist eher unwahrscheinlich.khmlev hat geschrieben:Wenn die Unterschrift nicht im Büro des Maklers geleistet wurde und die Provisionsvereinbarung nicht die Widerrufsbelehrung enthält, dürfte es noch möglich sein, diese zu widerrufen. Sollte einem Anwalt vorgelegt werden.Lucky66 hat geschrieben:Nach der Besichtigung des Hauses gab es ein Schreiben vom Makler, das unterschrieben werden musste. Es ist eine Nachweisbestätigung, in der "geregelt" wird, das der Makler bei Verkauf des Hauses eine Provision in Höhe von 5,75% zzgl. Mwst. erhält.
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
(1) 1Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,
3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Seit 2013 unterliegen Maklerverträge dem Widerrufsrecht, wenn sie per Telefon, E-Mail, Brief, Fax oder via Website etc. zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
khmlev hat geschrieben:Seit 2013 unterliegen Maklerverträge dem Widerrufsrecht, wenn sie per Telefon, E-Mail, Brief, Fax oder via Website etc. zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen werden.
Das ist schlicht falsch, was Sie da schreiben.
Das hat auch der BGH so nicht entschieden, aus I ZR 30/15:
Sowohl § 312b, s.o., als auch § 312c (neu) BGB haben tatbestandliche Voraussetzungen.[2] Die Zedentin ist Immobilienmaklerin. Sie warb im Auftrag der Grundstückseigentümerin auf dem Internetportal "Immobilienseite XY" für den Verkauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks.
Wenn Sie beim Bäcker Ihre Brötchen telefonisch, per Mail, per Fax bestellen ist das kein Fernabsatzvertag. Ob hier "ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem" vorgelegen hat, weiss ich nicht. Wenn dem so war, wie das z.B. bei den Portalen der Fall ist, wird auch standardmäßig nach § 312d BGB belehrt. Spätestens seit dem o.g. BGH-Urteil 2016.(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Zuletzt geändert von ktown am 23.11.17, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Man hat also nicht gewußt, dass der Bekannte sein Haus verkaufen will, und man hat das Haus auf den Fotos der Annonce auch nicht erkannt? Dann hätte man ohne den Makler auch nicht erfahren, dass das Haus zum Verkauf steht.Lucky66 hat geschrieben:@SusanneBerlin
Wir wußten leider nicht, das das Haus dem Bekannten gehört.
Er versucht jetzt mit dem Makler etwas zu regeln.
Zum Widerruf: das wird nichts nützen, denn die Leistung des Maklers (Vermittlung der Verkäuferadresse an den Käufer) wurde bereits in Anspruch genommen, und der Makler hat den schriftlichen vom Käufer unterschriebenen Nachweis, dass die Vermittlung in Anspruch genommen wurde. Man hätte gleich bei der Übermittlung der Objektadresse sagen müssen, dass man das Objekt und den Verkäufer kennt und die Dienste des Maklers nicht benötigt.
Man könnte jetzt höchstens noch der Höhe der Provision widersprechen, falls die auf dem Vermittlungsnachweis ausgeschriebenen 5,75% zzgl. Mwst. deutlich über der ortsüblichen Marge liegen.
Grüße, Susanne
Re: Makler hat keinen Maklervertrag
Wer hat denn eigentlich die Besichtigung des Hauses arrangiert und wer hat sie durchgeführt?
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