Sicherungskarte für Schlüssel

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Mimie
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Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Liebe Forenteilnehme

Wenn ein Eigentümer einen Schlüssel für eine Schließanlage nachmachen möchte, muß eine Sicherungskarte vorgezeigt werden. Eigentümer besitzt diese Karte nicht nur die Verwaltung. Muß die Verwaltung diese Sicherungskarte nicht beim Kauf einer Wohnung dem Eigentümer übergeben werden? Darf der Eigentümer die Herausgabe der Sicherungskarte verlangen.
Vielen lieben Dank für etwaige Info

Mimie
ExDevil67
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ExDevil67 »

In welchen Türen ist die Schließanlage verbaut?
Mimie
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Der Schlüssel dient zum Öffnen der Haupttüre und der Wohnungstüre
ExDevil67
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ExDevil67 »

Dann würde ich tendenziell der Verwaltung zustimmen. Das klingt danach als wäre es sonst möglich sich auch Schlüssel für Wohnungen der Nachbarn anfertigen zu lassen.
ktown
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

Mimie hat geschrieben:Der Schlüssel dient zum Öffnen der Haupttüre und der Wohnungstüre
Dann ist dies die Sicherungskarte für das gesamte Haus. Will der Eigentümer hierfür die Verantwortung tragen? Ich denke nein.
Vermutlich wurde in der WEG beschlossen, dass die Thematik Schlüssel grundsätzlich durch die Verwaltung zu koordinieren ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Mimie
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Aber dann ist auch die Wohnung des Eigentümers nicht geschützt, da auch die Verwaltung (wenn kein Vertrauen besteht) Schlüssel für die Wohnung des Eigentümers nachmachen zu lassen und diese ungehindert meine Wohnung betreten kann.
Mimie
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Jede Wohnung hat eine eigene Sicherungskarte. Aber man kann mit dem Schlüssel die Haupttüre und nur die eigene Wohnung aufschließen.
ExDevil67
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ExDevil67 »

Mimie hat geschrieben:Aber dann ist auch die Wohnung des Eigentümers nicht geschützt, da auch die Verwaltung (wenn kein Vertrauen besteht) Schlüssel für die Wohnung des Eigentümers nachmachen zu lassen und diese ungehindert meine Wohnung betreten kann.
Dann tauscht man den Schließzylinder zu seiner Wohnung einfach aus. Dann ist man zwar den "Komfort" los nur einen Schlüssel für Haus und Wohnung nutzen zu können, kann sich aber jederzeit selber die nötigen Schlüssel anfertigen lassen und weiß wer einen hat.
SusanneBerlin
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von SusanneBerlin »

Mimie hat geschrieben:Aber dann ist auch die Wohnung des Eigentümers nicht geschützt, da auch die Verwaltung (wenn kein Vertrauen besteht) Schlüssel für die Wohnung des Eigentümers nachmachen zu lassen und diese ungehindert meine Wohnung betreten kann.
Und zu den Miteigentümern besteht mehr Vertrauen? Wäre es Ihnen lieber, wenn statt der Verwaltung, jeder Miteigentümer die Möglichkeit hätte, sich den Schlüssel für Ihre Wohnungstür zu besorgen?
Grüße, Susanne
Tobis F
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Tobis F »

Mimie hat geschrieben:Muß die Verwaltung diese Sicherungskarte nicht beim Kauf einer Wohnung dem Eigentümer übergeben werden? Darf der Eigentümer die Herausgabe der Sicherungskarte verlangen.
Die Schließanlage, Schlösser und natürlich auch die zugehörige Sicherungskarte sind Gemeinschaftseigentum. Daraus ergibt sich logischerweise:
- Kein Sonder- oder Teileigentümer hat einen Anspruch auf die Sicherungskarte;
- solange die WEG nichts anderes beschließt (und ein derartiger Fall ist mir nicht bekannt) verwahrt die bestellte HV die Schlüsselkarte bzw.hinterlegt diese beim Schlüsseldienst des Vertrauens.


Mimie hat geschrieben:Jede Wohnung hat eine eigene Sicherungskarte. Aber man kann mit dem Schlüssel die Haupttüre und nur die eigene Wohnung aufschließen.
Seit wann gibt es bei einer Schließanlage für jede Wohnung eine eigene Sicherungskarte?
SusanneBerlin
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von SusanneBerlin »

Mimie hat geschrieben:Wenn ein Eigentümer einen Schlüssel für eine Schließanlage nachmachen möchte, muß eine Sicherungskarte vorgezeigt werden. Eigentümer besitzt diese Karte nicht nur die Verwaltung. Muß die Verwaltung diese Sicherungskarte nicht beim Kauf einer Wohnung dem Eigentümer übergeben werden? Darf der Eigentümer die Herausgabe der Sicherungskarte verlangen.
Die Lösung für den Eigentümer, der zusätzliche Schlüssel haben möchte, besteht darin die Schlüssel von der Verwaltung zu verlangen. Die Verwaltung besorgt die zusätzlichen Schlüssel und der Eigentümer bezahlt die Rechnung.

Wenn der Eigentümer befürchtet, dass die Verwaltung nicht alle zur Wohnung passenden Schlüssel an die jeweiligen Eigentümer herausgibt, kann er sich ein eigenes, nicht zur Schließanlage passendes Schloss in seine Wohnungstüre einbauen.
Grüße, Susanne
Mimie
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Das kann ich nicht beantworten. Bei einem Anruf wegen eines Schlüssel nachmachen sagte die Sekretärin, ich muß ihr meine Schüsselnummer geben. Eine Sicherungskarte muß ja klar sein für jeden einzelnen Schlüssel, da sonst der Schlüssel auch für andere Wohnungen sperren kann.
ExDevil67
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ExDevil67 »

Mimie hat geschrieben:Das kann ich nicht beantworten. Bei einem Anruf wegen eines Schlüssel nachmachen sagte die Sekretärin, ich muß ihr meine Schüsselnummer geben. Eine Sicherungskarte muß ja klar sein für jeden einzelnen Schlüssel, da sonst der Schlüssel auch für andere Wohnungen sperren kann.
Da muss nicht zwingend eine eigene Karte für jede Wohnung vorhanden sein. Da dürfte auch eine Karte für die gesamte Anlage reichen, nur wird die Verwaltung natürlich wissen müssen für welche Unterschließung konkret der Schlüssel benötigt wird.
Tobis F
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Tobis F »

Mimie hat geschrieben:Das kann ich nicht beantworten. Bei einem Anruf wegen eines Schlüssel nachmachen sagte die Sekretärin, ich muß ihr meine Schüsselnummer geben. Eine Sicherungskarte muß ja klar sein für jeden einzelnen Schlüssel, da sonst der Schlüssel auch für andere Wohnungen sperren kann.
Sorry, aber du scheint wirklich keine Ahnung zu haben.
Es gibt keine Sicherungskarte für jeden einzelnen Schlüssel, sondern eine Sicherungskarte für die Schliessanlage.

Die HV benötigt die Nummer deines Schlüssels, weil es zur Schliessanlage 56776 des Herstellers XYZ die Schlüsselm1 bis ..... gibt. Jeder dieser Schlüssel kann nur bestimmte Türen öffnen. Z.B. Nr. 12 öffnet Haustür und Wohnung EG links. Nr. 14 öffnet Haustür und Wohnung 1OG rechts, während Nr. 10 vielleicht die Haustür, den Heizraum und den Raum mit den Zählern und Verteilern öffnet.
Usw.

Wenn, wie häufig, kein Schliessplan mehr vorhanden ist aus dem diese Zuordnung erkennbar ist, oder man seitens der HV einfach sicher gehen will das der richtige Schlüssel bestellt wird, dann muss man als Eigentümer eben die genaue Bezeichnung des Schlüssels durchgeben. Wo ist das Problem?
Mimie
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Mimie »

Vielen Dank für die Antwort, ich habe wirklich keine Ahnung davon, deshalb habe ich hier im Forum gefragt. Aber dies ist mir jetzt schlüssig.

Danke Mimie
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