Sicherungskarte für Schlüssel

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Celestro
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Celestro »

Tobis F hat geschrieben: Die HV benötigt die Nummer deines Schlüssels, weil es zur Schliessanlage 56776 des Herstellers XYZ die Schlüsselm1 bis ..... gibt. Jeder dieser Schlüssel kann nur bestimmte Türen öffnen. Z.B. Nr. 12 öffnet Haustür und Wohnung EG links. Nr. 14 öffnet Haustür und Wohnung 1OG rechts, während Nr. 10 vielleicht die Haustür, den Heizraum und den Raum mit den Zählern und Verteilern öffnet.
Usw.

Wenn, wie häufig, kein Schliessplan mehr vorhanden ist aus dem diese Zuordnung erkennbar ist, oder man seitens der HV einfach sicher gehen will das der richtige Schlüssel bestellt wird, dann muss man als Eigentümer eben die genaue Bezeichnung des Schlüssels durchgeben. Wo ist das Problem?
Also ich sehe durchaus ein Problem, wenn die HV keine Zuordnung der Schlüssel mehr hätte. Sich hier auf die Angabe der anfragenden Person zu verlassen und auf Zuruf einen Schlüssel für eine Nummer raus zu geben ....
gmmg
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von gmmg »

Mimie hat geschrieben:Wenn ein Eigentümer einen Schlüssel für eine Schließanlage nachmachen möchte, muß eine Sicherungskarte vorgezeigt werden.
Beim richtigen Schlüsseldienst nicht.
ktown
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:
Mimie hat geschrieben:Wenn ein Eigentümer einen Schlüssel für eine Schließanlage nachmachen möchte, muß eine Sicherungskarte vorgezeigt werden.
Beim richtigen Schlüsseldienst nicht.
Stimmt, wenn der Schlüsseldienst kriminell arbeitet, dann machter auch Schlüssel auch ohne Vorlage dieser Karte. :lachen: Zum Glück bekommt man vielfach, bei entsprechender Schließanlage, die Rohlinge nur gegen Vorlage der Sicherungskarte.
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von gmmg »

Soll das jetzt eine Beleidigung von Schlüsseldiensten, die ihren Namen auch verdienen, werden?
Ein solcher ist nämlich in der Lage, fast jeden beliebigen Rohling nachzufertigen. :idea:
Daran ist rechtlich überhaupt nichts auszusetzen, wie das Landgericht Ulm in einer Entscheidung (Az.: 10 O 115/10, Urteil vom 11. 2. 2011) bestätigt hat.

Als kriminell könntew man eher die überzogenen Preise, welche mache Schlüsseldienste bzw. die Hersteller von Rohlingen verlangen, bezeichnen. :!:
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:Soll das jetzt eine Beleidigung von Schlüsseldiensten, die ihren Namen auch verdienen, werden?
köstlich dieser Seitenhieb....aber wenn sie es wissen wollen....ja ich halte diese Schlüsseldienste für nicht seriös und daran ändert auch dieses einmalige LG Urteil nichts. Weiterhin kommt hinzu, dass es hier eine Lücke im Sicherheitssystem gab und weiterhin der Schlüsseldienst keine vertragliche Bindung zum Hersteller hatte.
Ich als Besitzer solch einer Schließanlage würde mich fragen, wieso ich teuer Geld für solch eine Anlage ausgebe, wenn Ersatzschlüssel ohne entsprechende Dokumentation gemacht werden könnte.
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Celestro
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Celestro »

gmmg hat geschrieben:Soll das jetzt eine Beleidigung von Schlüsseldiensten, die ihren Namen auch verdienen, werden?
Ein solcher ist nämlich in der Lage, fast jeden beliebigen Rohling nachzufertigen. :idea:
Daran ist rechtlich überhaupt nichts auszusetzen, wie das Landgericht Ulm in einer Entscheidung (Az.: 10 O 115/10, Urteil vom 11. 2. 2011) bestätigt hat.

Als kriminell könntew man eher die überzogenen Preise, welche mache Schlüsseldienste bzw. die Hersteller von Rohlingen verlangen, bezeichnen. :!:
1.) Warum ist ein Schlüsseldienst, der sich die Sicherungskarte zeigen läßt "kein richtiger Schlüsseldienst" ?

2.) Woraus wird der Schluß gezogen, der Schlüsseldienst wäre ohne Sicherungskarte nicht in der Lage, den entsprechenden Schlüssel nachzumachen ? Denn die Karte ist ja für die eigentliche "Anfertigung" des Schlüssels völlig irrelevant.
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von gmmg »

ktown hat geschrieben:
gmmg hat geschrieben:Soll das jetzt eine Beleidigung von Schlüsseldiensten, die ihren Namen auch verdienen, werden?
köstlich dieser Seitenhieb....aber wenn sie es wissen wollen....ja ich halte diese Schlüsseldienste für nicht seriös und daran ändert auch dieses einmalige LG Urteil nichts. Weiterhin kommt hinzu, dass es hier eine Lücke im Sicherheitssystem gab und weiterhin der Schlüsseldienst keine vertragliche Bindung zum Hersteller hatte.
Wer hat denn angefangen? Und es ist nicht unseriös, für einfache Arbeiten keine Wucherpreise zu verlangen, sondern umgekehrt. :idea:
ktown hat geschrieben:Ich als Besitzer solch einer Schließanlage würde mich fragen, wieso ich teuer Geld für solch eine Anlage ausgebe, wenn Ersatzschlüssel ohne entsprechende Dokumentation gemacht werden könnte.
Selbst schuld, wer überhöhte Preise für vorgetäuschte Sicherheit zahlt.

Celestro hat geschrieben:1.) Warum ist ein Schlüsseldienst, der sich die Sicherungskarte zeigen läßt "kein richtiger Schlüsseldienst" ?
Das habe ich nicht gesagt.
Celestro hat geschrieben:2.) Woraus wird der Schluß gezogen, der Schlüsseldienst wäre ohne Sicherungskarte nicht in der Lage, den entsprechenden Schlüssel nachzumachen ?
Einen solchen Schluss habe ich auch nicht gezogen.

Wenn man schon mit Logik hantiert, dann bitte richtig.
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

Sie haben den Hintergrund des Urteils nicht verstanden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Celestro »

gmmg hat geschrieben:Das habe ich nicht gesagt.
Freut mich.
gmmg hat geschrieben:Einen solchen Schluss habe ich auch nicht gezogen.
Dann ist ja gut.
gmmg hat geschrieben:Wenn man schon mit Logik hantiert, dann bitte richtig.
Wer sagt, daß ich mit Logik hantiere ? :wink:
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von gmmg »

ktown hat geschrieben:Sie haben den Hintergrund des Urteils nicht verstanden.
Tolle Argumentation!
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

jetzt verstehe ich nicht was das soll.

Der Hersteller eines Schließsystems verspricht seinen Kunden, dass nur er Ersatz oder Erweiterung liefert wenn der Kunde sich mittels Ausweis als berechtigter Inhaber des Systemes ausweist.

Im Bedarfsfall wird der Ausweis an den Hersteller geschickt, der entsprechenden Ersatz fertigt oder lizensierte Schlüsseldienste mit Rohlingen versorgt.

Nun ist es mehr oder weniger einfach für Andere sich ebenfalls Ersatz herzustellen.
Dazu reicht in einfachen Fällen Knetmasse und Gießharz. Eleganter geht es mit einem Drei-D-Drucker.
Oder man besitzt, wie ein Schlüsseldienst, entsprechende Maschinen.

Die Klägerin hätte vielleicht auf Patentverletzung (Nachbau) klagen sollen oder was weiß ich und hätte so Erfolg gehabt.


Das Schließsystem ist Eigentum der Gemeinschaft.
Stellt sich die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer das Recht hat an "seiner" Wohnungseingangstür einen anderen Schließzylinder einzubauen.
Da würde ich sagen, nein, hat er nicht, weil ja Gemeinschaftseigentum und z.B. der Sinn eines Generalschlüssels unterlaufen wird.

Ich würde also nicht anregen, darüber nachzudenken, eigenmächtig den Zylinder auszutauschen.

MfG
uwe
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

Verpflichteter hat geschrieben:Der Hersteller eines Schließsystems verspricht seinen Kunden, dass nur er Ersatz oder Erweiterung liefert wenn der Kunde sich mittels Ausweis als berechtigter Inhaber des Systemes ausweist.

Im Bedarfsfall wird der Ausweis an den Hersteller geschickt, der entsprechenden Ersatz fertigt oder lizensierte Schlüsseldienste mit Rohlingen versorgt.
Das ist weiterhin so.
Verpflichteter hat geschrieben:Nun ist es mehr oder weniger einfach für Andere sich ebenfalls Ersatz herzustellen.
Dazu reicht in einfachen Fällen Knetmasse und Gießharz. Eleganter geht es mit einem Drei-D-Drucker.
Oder man besitzt, wie ein Schlüsseldienst, entsprechende Maschinen.
Liegt daran, dass der Hersteller hier einen frei verfügbaren Rohling verwendet hatte. Dies wurde aber jetzt geändert.
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von gmmg »

Verpflichteter hat geschrieben:Das Schließsystem ist Eigentum der Gemeinschaft.
Stellt sich die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer das Recht hat an "seiner" Wohnungseingangstür einen anderen Schließzylinder einzubauen.
Da würde ich sagen, nein, hat er nicht, weil ja Gemeinschaftseigentum und z.B. der Sinn eines Generalschlüssels unterlaufen wird.

Ich würde also nicht anregen, darüber nachzudenken, eigenmächtig den Zylinder auszutauschen.
Also wenn man an seiner eigenen Tür nicht mal den Zylinder tauschen darf, dann wäre die Rechtslage reichlich absurd. Es gibt keinerlei Außenwirkung, kurzum, es geht die Eiegntümergemeinschaft nichts an welchen Zylinder der Eigentümer in seiner Türe hat. Es ist lediglich nachteilig für ihn selbst, dann mit mehreren Schlüsseln hantieren zu müssen.
ktown hat geschrieben:
Verpflichteter hat geschrieben:Nun ist es mehr oder weniger einfach für Andere sich ebenfalls Ersatz herzustellen.
Dazu reicht in einfachen Fällen Knetmasse und Gießharz. Eleganter geht es mit einem Drei-D-Drucker.
Oder man besitzt, wie ein Schlüsseldienst, entsprechende Maschinen.
Liegt daran, dass der Hersteller hier einen frei verfügbaren Rohling verwendet hatte. Dies wurde aber jetzt geänder.
Nach Angabe des Herstellers der Schlüsselfräsen sind die aller wenigsten Systeme patentgeschützt und dürften somit nicht gewerblich kopiert werden. Für den Privatgebrauch greift ein Patentschutz eh nicht. Wobei Gießharz oder 3D-Drucker wohl nicht geeignet sind.
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:Nach Angabe des Herstellers der Schlüsselfräsen sind die aller wenigsten Systeme patentgeschützt und dürften somit nicht gewerblich kopiert werden.
Die Mehrzahl dieser Schließsysteme haben ja auch keine Sicherungskarte. Es gibt bzw. gab halt Schnittmengen zwischen den höherwertigen und den hochwertigen Schließsystemen in denen mit Rohlingen gearbeitet wurde, die hauptsächlich in den unteren Preisklassen zuhause sind.
Aber wie schon gesagt. Dies ist größtenteils ausgemerzt und sicherlich nur noch ein baulicher und kein rechtlich relevanter Aspekt mehr. :wink:
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Re: Sicherungskarte für Schlüssel

Beitrag von Tobis F »

Verpflichteter hat geschrieben:Das Schließsystem ist Eigentum der Gemeinschaft.
Stellt sich die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer das Recht hat an "seiner" Wohnungseingangstür einen anderen Schließzylinder einzubauen.
Da würde ich sagen, nein, hat er nicht, weil ja Gemeinschaftseigentum und z.B. der Sinn eines Generalschlüssels unterlaufen wird.
Sorry, aber so ein .....
Natürlich darf jeder Wohnungseigentümer an seiner Wohnungstür/seinem Keller das Schloss auswechseln. Man lese einfach ein mal das WEG, genauer gesagt §5 Abs. 1

Einen GENERALSCHLÜSSEL gibt es darüberhinaus auch nicht, nur Schlüssel mit unterschiedlichen Berechtigungen. Und hieran ändert das neue Schloss an der Wohnungstür der linken Wohnung im EG überhaupt nichts.
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