Hallo,
einmal unterstellt, diese Einlassung wäre richtig:
Schloss (Wohnungseingangstüre)
Bei sämtlichen Abschlusstüren in einem Sonder- oder Teileigentum handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Daher ist auch das Schloss (Schließzylinder) an einer zum Teileigentum zählenden Wohnungseingangstüre Bestandteil des Gemeinschaftseigentums
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... K5TfF0KWZz
Dann stellt sich die Frage,
wenn die Wohnungseingangstüre und
Drückergarnitur (Wohnungsabschlusstüre)
Wohnungsabschlusstüren einschließlich Zarge, Verschluss und Klinke sind in der Regel bis auf den Innenanstrich (Sondereigentum) Bestandteil des Gemeinschaftseigentums
sind, dann bau ich doch einfach mal das Schloss aus, lege es zur Seite, verwahre es und ersetze es.
Dann auch noch die Drückergarnitur. Verwahre sie neben dem Schloss.
Zu guter Letzt hänge ich noch die Türe aus und ersetze sie durch einen Perlenvorhang.
Wo steht geschrieben, dass ich das nicht darf?
MfG
uwe