Sanierung Gemeinschafts-, - Sondereigentum

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frankbs1
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Re: Sanierung Gemeinschafts-, - Sondereigentum

Beitrag von frankbs1 »

@Dig
Wer natürlich meint, selbst Experte darin zu sein und sich das Geld sparen zu können, bitte.
Ich bin kein Experte (so langsam werde ich es ) ! ABER !
Ich beschaeftige mich jetzt seit 3 Wochen sehr intensiv mit dem Thema UND habe viele Gespraeche mit Architekten, Bausachverstaendie, und Sanitaerfirmen und Kollegen detr Handwerkskammer gehabt !!
Keiner von denen - ausnahmslos KEINER , kann nachvollziehen warum in unserem Fall diese Strangsanierung unbedingt von einem Architekten ausgeschrieben werden musste !!
UND keine kann Nachvollziehen warum diese Strangsanierung nach HOAI Leistungsphase 8 noch fuer 20.000 Euro unbedingt ueberwacht werden soll !!
Es liegt ein Angebot einer anderen Architektin vor (die ich eingeschaltet habe ) - eine "Objektbetreuung" kalkuliert auf Stundensatz und Aufwand von 6750,00 Euro netto. ( 12 Wochen a 6 Std/woche und Nebenkosten )
Es kann weniger werden (je nachdem wie daemmlich sich die Sanitaerfirma anstellt) oder auch mehr (nach Stunde abgerechnet ) LOGO !
Wir haben eine bekannte, allteingesessene Sanitaerfirma an erster Stelle , die diese Strangsanierungen seit Jahrzehnten OHNE Maengel AUCH OHNE Architekten zig mal ausgefuehrt hat !!
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Re: Sanierung Gemeinschafts-, - Sondereigentum

Beitrag von Verpflichteter »

https://www.landwirt.com/Zuchtsauen-Kri ... richt.html

Auf Eigentümergemeinschaften übertragen, wer sind wohl die Ferkel, die Sauen und die Halter. :lol:


Meine Frage zur Rechnung war anders gemeint, hat die Eigentümerversammlung eine Hausgeldabrechnung abgesegnet die die Rechnung des Archi. beinhaltete?


MfG
uwe
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Re: Sanierung Gemeinschafts-, - Sondereigentum

Beitrag von ISpeech »

@frankbs1

Ich denke Du hast alles richtig gemacht. Jetzt würde ich Stimmen im vorhinein sammeln (50% + X). Das ist einfacher als in der Eigentümerversammlung, denn einen Mehrheitsbeschluss zur Beauftragung eines Architekten nach der HOAI entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und den Beschluss kann man nicht erfolgreich anfechten. Versuche aber beim Stimmenfang die anderen Eigentümer nicht als dumm hinzustellen (andere Wortwahl als hier im Forum), sondern überzeuge mit Verstand. Danach fragst du im Beirat, ob Du mitmachen kannst und lässt Dich in der nächsten Versammlung in den Beirat wählen.
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