Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung verkauft und habe eine Kostenrechnung vom Anwalt / Notar des Käufers über eine Treuhandgebühr erhalten. Muss die nicht der Käufer bezahlen ?
Vielen Dank im Voraus
Johann
Kostenrechnung Treuhandgebühr
Moderator: FDR-Team
Re: Kostenrechnung Treuhandgebühr
Warum sollte das so sein? Ich vermute, dass eine Übernahme der Notargebühren durch den Käufer vereinbart wurde.Muss die nicht der Käufer bezahlen?
Re: Kostenrechnung Treuhandgebühr
Der Notar mag zwar vom Käufer beauftragt worden zu sein, er ist aber trotzdem auch der Notar des Verkäufers.
Die Kosten der Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes im Grundbuch trägt regelmäßig der Verkäufer. Die Treuhandgebühr gehört zu diesen Kosten.
Bei der Treuhandgebühr handelt es sich um eine Gebühr, die dadurch entsteht, dass der Notar die Treuhandauflagen des abzulösenden Gläubigers überprüft und überwacht.
Die Kosten der Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes im Grundbuch trägt regelmäßig der Verkäufer. Die Treuhandgebühr gehört zu diesen Kosten.
Bei der Treuhandgebühr handelt es sich um eine Gebühr, die dadurch entsteht, dass der Notar die Treuhandauflagen des abzulösenden Gläubigers überprüft und überwacht.
Gruß
khmlev
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