Eine vermietete Immobilie wird verkauft. Der Verkäufer kann die vom Mieter hinterlegte Kaution an den Mieter zurückgeben - und dieser gibt sie an den neuen Vermieter weiter. Die Rückgabe der Kaution an den Mieter kann nach Ansicht eines Gerichts als "Verzicht auf die Kaution" ausgelegt werden, d.h. der Mieter müsse an den neuen Vermieter keine Kaution leisten.
Alternativ kann der Vermieter die Kaution auch - mit Zustimmung des Mieters - auf den Käufer übertragen. Obwohl der Mieter zur Zustimmung verpflichtet ist,
und der Mieter auch zustimmt, befreit es den Alt-Vermieter nicht aus der Verpflichtung aus § 566a BGB. Dies sei nicht mit AGB möglich, sondern nur mit einer Individualvereinbarung.
Was ist denn nun der saubere, gerade Weg bei einem Wohnungsverkauf mit hinterlegter Mietkaution?
Soll der Alteigentümer die Kaution an den Mieter zurückgeben - obwohl er im Kaufvertrag verpflichtet ist, die Kaution an den Käufer zu übertragen?
Soll der Alteigentümer die Kaution mit Zustimmung des Mieters an den Käufer übergeben - und dennoch weiterhin in der Haftung bleiben?
Wer weiß genaueres?
MfG
Lucky
Zustimmungspflicht zur Kautionsübertragung
Moderator: FDR-Team
Zustimmungspflicht zur Kautionsübertragung
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Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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