vorgemerkte Wohnung Hausgeld
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vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Eine Familie hat eine Eigentumswohnung erworben, leider läuft beim bau sehr viel schief und es kommt zum Rechtsstreit. Die Familie ist bloß vorgemerkt, hat einige Kaufraten bezahlt, aber nicht alles. Selbstverständlich lebt die Familie nicht in der Wohnung aber müssen laut Aussage vom Verwalter, jeden Monat Hausgeld zahlen was die Familie nicht einsieht, der Rechtsstreit kann sich Jahre hinziehen.
Wie ist die Rechtslage? Ist die Familie tatsächlich verpflichtet Hausgeld zu zahlen?
Wie ist die Rechtslage? Ist die Familie tatsächlich verpflichtet Hausgeld zu zahlen?
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Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Hallo,
da würde ich erstmal sagen, wer im Grundbuch steht zahlt.
MfG
uwe
da würde ich erstmal sagen, wer im Grundbuch steht zahlt.
MfG
uwe
Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Sofern nicht im Kaufvertrag eine Formulierung wie "Nutzen und Lasten zum/ab ....." enthalten ist, was man hier ebenso wenig weiß wie man verstehen kann was hinter der Frage steckt.Verpflichteter hat geschrieben:Hallo,
da würde ich erstmal sagen, wer im Grundbuch steht zahlt.
MfG
uwe
Denn es scheint ja zumindest, nichts genaues weiß man nicht, einen einen Verwalter und sogar einen beschlossenen Wirtschaftsplan zu geben?
Andererseits "läuft beim Bau sehr viel schief ...."? Bei welchem Bau?
Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Wurde die Wohnung vom Bauträger an die Familie übergeben?Lexi2012 hat geschrieben:Eine Familie hat eine Eigentumswohnung erworben, leider läuft beim bau sehr viel schief und es kommt zum Rechtsstreit. Die Familie ist bloß vorgemerkt, hat einige Kaufraten bezahlt, aber nicht alles. Selbstverständlich lebt die Familie nicht in der Wohnung
Gruß
khmlev
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Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Die Wohnung würde nicht vom Bauträger übernommen. Es handelt sich um eine Neubauwohnung die leider voller Mängel steckt und wo auch Auflagen von der Stadt einfach ignoriert werden.
Es gibt ein Verwalter und ein Wirtschaftsplan der aber nicht vollständig ist da es Neubau ist und noch nicht alles entschieden werden könnte am ersten Eigentümerversammlung in September dieses Jahr.
Es gibt ein Verwalter und ein Wirtschaftsplan der aber nicht vollständig ist da es Neubau ist und noch nicht alles entschieden werden könnte am ersten Eigentümerversammlung in September dieses Jahr.
Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Wenn die Wohnung vom Bauträger an den Käufer nicht übergeben wurde, ist der Käufer noch nicht Mitglied der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Er kann dann allerdings auch nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Hausgeld ist ebenfalls mich nicht zu zahlen.
Gruß
khmlev
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Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
leider läuft beim bau sehr viel schief und es kommt zum Rechtsstreit.
Hat die Familie keinen Anwalt?jeden Monat Hausgeld zahlen was die Familie nicht einsieht, der Rechtsstreit kann sich Jahre hinziehen.
Man spart an der falschen Stelle, wenn man den Streit mit dem Bauträger über eine Neubau-Ruine, die noch jahrelang nicht beziehbar ist, ohne Anwalt durchzieht.
Grüße, Susanne
Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Die Familie hat einen Anwalt.. und haben jetzt auch eingesehen, dass sie den fragen müssen weil es ja wohl vom Vertrag abhängig ist.
Re: vorgemerkte Wohnung Hausgeld
Der Käufer hat das Recht auf Minderung oder Wandlung, d.h. Rücktritt vom Kaufvertrag, falls die Mängel gravierend sind.Lexi2012 hat geschrieben:...Es handelt sich um eine Neubauwohnung die leider voller Mängel steckt und wo auch Auflagen von der Stadt einfach ignoriert werden.
Hausgeld ist erst nach erfolgter Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu zahlen.
Ohne Anwalt ist es jedoch nahezu aussichtslos, sein Recht durchzusetzen.
MfG
Lucky
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Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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