wuchender Efeu am Carport.

Moderator: FDR-Team

Mimie
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wuchender Efeu am Carport.

Beitrag von Mimie »

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

folgender Sachverhalt: Wohnblock mit 9 Parteien.
2 Eigentümer besitzen ein gemeinsames Carport mit 2 Stellflächen.
1 Stellfläche grenzt an Gartenzaun und ist an dieser Seite mit 3 Balken versehen.
2. Stellfläche grenzt an ein kleines Gemeinschaftliches Grundstück und ist mit nur 2 Balken versehen. Der Eigentümer des 2 Stellplatzes hat keine Schwierigkeiten aus dem Auto zu steigen. Des weiteren stellt sich der Eigentümer direkt auf die Markierung, die die Stellflächen abtrennt. Der Eigentümer
hat Probleme, aus dem Auto auszusteigen. Das andere Problem ist, das die Seite der 2. Stellfläche mit wucherndem Efeu bepflanzt ist und der Efeu die Balken regelrecht umkreisen, damit vermindert der Efeu einige Zentimeter um ein normales Parken. Ausserdem ist der Efeu schon bis in die Hälfte der Parkfläche gewachsen, so das dieser Eigentümer an die Markierung der ersten Stellfläche ausweicht, damit der Efeu nicht beschädigt wird. Es kam auch schon vor, das der Eigentümer Stellplatz 2 an den anderen Eigentümer ans Auto gefahren ist und dies abgestritten hat.
Meine Frage: Ist es rechtens, das der Eigentümer den Efeu weiter wuchern lassen darf und somit das Parken des anderen Eigentümers erschwert, Wer kommt für Kosten auf, wenn der Efeu das Carport beschädigt.
Für hifreiche Antworten wäre ich dankbar.

Liebe Grüße Mimie
SusanneBerlin
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Re: wuchender Efeu am Carport.

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Mimie hat geschrieben:2 Eigentümer besitzen ein gemeinsames Carport mit 2 Stellflächen.
Was heißt "besitzen"? Wenn es sich um eine WEG handelt, dann ist auch der Carport Teil der WEG, wahrscheinlich Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht für je einen Stellplatz pro Eigentümer.
so das dieser Eigentümer an die Markierung der ersten Stellfläche ausweicht, damit der Efeu nicht beschädigt wird.
:roll: Warum nimmt er Rücksicht auf das Efeu? Efeu hat doch keinen Wert, erst recht nicht wenn es einen Parkplatz zuwuchert und der Parkplatz dadurch unbenutzbar wird. Wenn ihm das ungehinderte Wachsen des Efeus wichtiger ist als sein Parkplatz, kann er doch niemandem Vorwürfe machen.

Wenn er das Efeu nicht selber schneiden will, dann gehört das Thema in die Eigentümerversammlung, damit ein Gärtner beauftragt wird. Die Kosten des Gärtners trägt die WEG.
Grüße, Susanne
Mimie
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Re: wuchender Efeu am Carport.

Beitrag von Mimie »

Die Stellplätze zu den gekauften Wohnungen sind im Notarvertrag mitbeschrieben. Auf der Seite des Stellplatzes wuchert der Efeu. Dieser Eigentümer hat keine Probleme, da er sich an die Markierung der Stellplatz mitte stellt. Probleme hat der andere Eigentümer, da er auf der linken Seite durch zu enges Parken Schwierigkeiten mit dem Aussteigen hat.
SusanneBerlin
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Re: wuchender Efeu am Carport.

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Thema gehört trotzdem in die Eigentümerversammlung, wenn die beiden Carportnutzer das Efeu nicht selber abschneiden wollen. Rechtlich hat derjenige mit den Aussteigschwierigkeiten keine Möglichkeit, den anderen zu zwingen dass er mehr Abstand hält, wenn derjenige vollständig auf seiner Seite parkt auf seiner Seite der mittleren Markierung und nichts übersteht, wie Seitenspiegel.
Grüße, Susanne
Mimie
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Re: wuchender Efeu am Carport.

Beitrag von Mimie »

Vielen Dank für die Antwort. In der Eigentümerversammlung muß sich dann der Eigentümer, der keinen Efeu an seiner Seite hat sich auch rechtlich absichern, für Kosten und Schäden die der Efeu an dem Carport verursacht.
Nochmal Danke für Info.
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