Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

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Gerd-Peter
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Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Gerd-Peter »

Guten Tag liebes Forum,

wir sind neu im Forum und kennen evtl. noch nicht alle Regelungen, die es hier gibt. Bitten aber darum, uns auf Verfehlungen hinzuweisen, damit wir diese abstellen können.

Unser Anliegen brennt uns schon länger unter den Fingernägeln, Anwalt und auch ein Versuch mit einem Schlichter, hier wurde der Termin von der Gegenpartei ignoriert, haben bislang zu nichts geführt.

Wir befürchten gemobbt zu werden, wenn man das so sagen kann, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 5 Eigentümern auf einem Flurstück, auf dem 5 Reihenhäuser direkt aneinander gebaut wurden. Parken ist auf dem gegenüber liegenden Garagenhof möglich.

Bis vor 2, 3 Jahren war alles i.O. Es fand jährlich die Eigentümerversammlung statt, dort wurde alles geregelt, immer einstimmig. Vor ca. 3 Jahren beantragten 3 Eigentümer jeweils eine Laube in den Garten setzen zu wollen. Das wurde einstimmig zugelassen. Unser direkter Nachbar und wir wollten zu diesem Zeitpunkt keine Lauben bauen, da wir glaubten, das es auch ohne geht. Jetzt haben sich unsere Familien vergrößert, wir brauchen mehr Platz und daher dachten wir bei der vergangenen Eigentümerversammlung, würde auch unser Antrag zur Laube ohne weiteres durchgehen. Doch das war weit gefehlt. Die 3 >Laubenbesitzer< stimmten mit 3 Stimmen gegen uns und somit dürfen wir keine Laube in den Garten setzen. Da wir uns nach endlos vielen Gesprächen, in der Gruppe, aber auch Einzeln, ein wenig verschaukelt fühlten, haben wir einen Termin beim Anwalt gemacht, doch der brachte uns nichts. Es müssen alle zustimmen, sonst gibt das nichts. Dann haben wir einen Schlichter angerufen, der Termin stand, wer nicht erschien, waren die 3 Eigentümer. Nun wissen wir nicht mehr weiter. Nicht nur wegen der Laube. In der Zwischenzeit haben wir einige weitere Entscheidungen pos. mit beeinflusst. Doch sobald ein Antrag durch uns gestellt wird, bekommen wir nicht das gleiche Recht. Der Hausverwalter hält sich bedeckt, es wäre nicht seine Aufgabe, sich internen Problemen zu widmen, er sei nur für den Rahmen da, aber nicht für den Inhalt.
Die weiteren Allstimmigen Entscheidungen waren unter anderem der Austausch der Fenster und Türen. Bislang waren Holzfenster verbaut. Die 3 bereits benannten Eigentümer haben beantragt auf Alufenster in gleicher Farbe umzuschwenken, was auch auf Nachfrage vom Bauamt erlaubt wurde. Nun sind auch unsere Fenster langsam soweit, dass sie doch ausgetauscht werden könnten, bzw. ist das notwendige Kleingeld vorhanden, wir glaubten ebenfalls auf Alu umbauen zu können, doch jetzt wird es von den 3 anderen blockiert. Wir sollten wieder Holz verbauen, man sähe inzwischen Nachteile in den Alufenstern und möchte uns davor bewahren. Mit der Eingangstüre das gleiche.
Auch die Grundstücksbegrenzung ist inzwischen ein Streitthema. Anfangs sollte es eine Mauer werden, jetzt möchten die 3 Eigentümer eine Hecke pflanzen lassen und einen Gärtner mit der Pflege beauftragen. Diese Kosten müssten wir mit tragen. Wobei ich selbst auch gerne Gartenarbeit mache und angeboten habe, die Hecke zu pflegen. Antwort: Nein, das soll ein Profi machen, nicht dass die Hecke kaputt geht.

Wir sind also mit unserem Latein am Ende und haben eine Vermutung, warum man uns gegen die Wand laufen lässt. Ein Eigentümer hat Bekannte, die uns auch bereits Angebote unterbreitet haben. Alles zu unserem Wohl, hinsichtlich meines langen Arbeitsanfahrtsweges. Über diese Anfrage haben wir damals nicht weiter nachgedacht, doch inzwischen kommt uns ein Verdacht, dass man gerne die Bekannten in der Nachbarschaft haben wollte und deswegen alle Anträge von uns abgelehnt werden, um uns mürbe zu machen.

Meine Frage ist nun:
Ist man in einer Wohnungsgemeinschaft wirklich der Dumme, wenn es immer 3 von 5 gibt, die solche Entscheidungen treffen? Gibt es keine Regelung, die "gleiches Recht für alle" vorschreibt, selbst wenn es verspätet umgesetzt wird?

Wir bekommen immer mehr das Gefühl, dass wir weniger Eigentümer als Mitbezahler für die 3 anderen Eigentümer sind.
Tobis F
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Tobis F »

Gerd-Peter hat geschrieben:Da wir uns nach endlos vielen Gesprächen, in der Gruppe, aber auch Einzeln, ein wenig verschaukelt fühlten, haben wir einen Termin beim Anwalt gemacht, doch der brachte uns nichts.
Das war vorhersehbar.
Gerd-Peter hat geschrieben:Doch sobald ein Antrag durch uns gestellt wird, bekommen wir nicht das gleiche Recht.
Es gibt hier kein "gleiches Recht", sondern Beschlussanträge über die von Fall zu Fall durchaus anders abgestimmt/entschieden werden kann und darf.
Gerd-Peter hat geschrieben:Der Hausverwalter hält sich bedeckt, es wäre nicht seine Aufgabe, sich internen Problemen zu widmen, er sei nur für den Rahmen da, aber nicht für den Inhalt.
Womit er vollkommen Recht hat, denn er ist "nur" Verwalter.
Gerd-Peter hat geschrieben:Wir sind also mit unserem Latein am Ende und haben eine Vermutung, warum man uns gegen die Wand laufen lässt. Ein Eigentümer hat Bekannte, die uns auch bereits Angebote unterbreitet haben. Alles zu unserem Wohl, hinsichtlich meines langen Arbeitsanfahrtsweges. Über diese Anfrage haben wir damals nicht weiter nachgedacht, doch inzwischen kommt uns ein Verdacht, dass man gerne die Bekannten in der Nachbarschaft haben wollte und deswegen alle Anträge von uns abgelehnt werden, um uns mürbe zu machen.
Kann sein, kann aber auch andere Gründe haben.
Gerd-Peter hat geschrieben:Meine Frage ist nun:
Ist man in einer Wohnungsgemeinschaft wirklich der Dumme, wenn es immer 3 von 5 gibt, die solche Entscheidungen treffen?
Der Dumme nicht unbedingt, aber der Unterlegene (so grausam kann Demokratie sein *lol*).

Gerd-Peter hat geschrieben:Gibt es keine Regelung, die "gleiches Recht für alle" vorschreibt, selbst wenn es verspätet umgesetzt wird?
Nein, es gibt weder einen solches Paragrafen im WEG, noch einen Anspruch auf die gewünschte Gleichbehandlung.
Celestro
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Celestro »

Gerd-Peter hat geschrieben: Die weiteren Allstimmigen Entscheidungen waren unter anderem der Austausch der Fenster und Türen. Bislang waren Holzfenster verbaut. Die 3 bereits benannten Eigentümer haben beantragt auf Alufenster in gleicher Farbe umzuschwenken, was auch auf Nachfrage vom Bauamt erlaubt wurde. Nun sind auch unsere Fenster langsam soweit, dass sie doch ausgetauscht werden könnten, bzw. ist das notwendige Kleingeld vorhanden, wir glaubten ebenfalls auf Alu umbauen zu können, doch jetzt wird es von den 3 anderen blockiert. Wir sollten wieder Holz verbauen, man sähe inzwischen Nachteile in den Alufenstern und möchte uns davor bewahren. Mit der Eingangstüre das gleiche.
Nach der Sache mit der Laube hat man die Zustimmung nicht direkt so "gebastelt", daß es für ALLE gilt ?
gmmg
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von gmmg »

Gerd-Peter hat geschrieben:Alles zu unserem Wohl, hinsichtlich meines langen Arbeitsanfahrtsweges. Über diese Anfrage haben wir damals nicht weiter nachgedacht, doch inzwischen kommt uns ein Verdacht, dass man gerne die Bekannten in der Nachbarschaft haben wollte und deswegen alle Anträge von uns abgelehnt werden, um uns mürbe zu machen.
Beantrage doch, dass die anderen Lauben wegkommen sollen ;)
Tobis F hat geschrieben:Der Dumme nicht unbedingt, aber der Unterlegene (so grausam kann Demokratie sein *lol*).
Ich frage mich auch, warum sich Leute für viel Geld Wohneigentum zulegen, um sich gleichzeitig derartigen Beschränkungen ihrer Eigentumsrechte zu unterwerfen. Im Mehrfamilienhaus ist das vielleicht nicht anders zu machen, aber wenn es wie hier um ein eigenes Haus geht, warum dann solch eine kastrierte Lösung?
Tobis F
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Tobis F »

gmmg hat geschrieben:Im Mehrfamilienhaus ist das vielleicht nicht anders zu machen, aber wenn es wie hier um ein eigenes Haus geht
Du weißt schon das beides nichts miteinander zu tun hat, und kennst den Unterschied (fängt schon beim Kaufpreis an) zwischen einem eigenen freistehenden Haus und einem Reihenhaus?
Hier geht es um ein Reihenhaus und damit eine Eigentümergemeinschaft.
Gerd-Peter
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Gerd-Peter »

Guten Abend, zurück von der Spätschicht :wink:
Tobis F hat geschrieben:....
Aus all Deinen Antworten entnehme ich nur "Leider die A-Karte gezogen". :(
Celestro hat geschrieben: Nach der Sache mit der Laube hat man die Zustimmung nicht direkt so "gebastelt", daß es für ALLE gilt ?
Das war alles noch davor, wo wir dachten, dass wir die Laube nicht benötigen würden. Wo es auch diese Probleme noch nicht gegeben hat.
Hätten wir das evtl. anders abstimmen sollen, mit der Laube & Fenstern? So, das wir nicht sofort, aber verspätet die Maßnahmen vornehmen können - falls das geht? :?:
gmmg hat geschrieben:Beantrage doch, dass die anderen Lauben wegkommen sollen ;)
So wie sich die Situation darstellt, könnte man das mal versuchen, nur würde es etwas bringen? :D
Tobis F hat geschrieben:Ich frage mich auch, warum sich Leute für viel Geld Wohneigentum zulegen, um sich gleichzeitig derartigen Beschränkungen ihrer Eigentumsrechte zu unterwerfen. Im Mehrfamilienhaus ist das vielleicht nicht anders zu machen, aber wenn es wie hier um ein eigenes Haus geht, warum dann solch eine kastrierte Lösung?
Es ist ein Grundstück, daher als Gemeinschaft. Das Grundstück zu teilen geht wohl nicht, zumindest weit vor unserem Kauf nicht. Danach hat es auch keiner mehr versucht.
Tobis F hat geschrieben: Hier geht es um ein Reihenhaus und damit eine Eigentümergemeinschaft.
Zwischenfrage: Ist das bei Reihenhäusern immer so, oder nur wenn das Flurstück eins ist/war?
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von ExDevil67 »

Gerd-Peter hat geschrieben:
Tobis F hat geschrieben: Hier geht es um ein Reihenhaus und damit eine Eigentümergemeinschaft.
Zwischenfrage: Ist das bei Reihenhäusern immer so, oder nur wenn das Flurstück eins ist/war?
Reihenhäuser gibt es afaik so und so. Wie hier als WEG oder komplett geteilt.
SusanneBerlin
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von SusanneBerlin »

Hätten wir das evtl. anders abstimmen sollen, mit der Laube & Fenstern? So, das wir nicht sofort, aber verspätet die Maßnahmen vornehmen können - falls das geht?
Man hätte als Beschluss formulieren können, dass auf jeder Sondernutzungsfläche ein Gartenhaus gebaut werden kann. Das bedeutet dann ja nicht, dass man das muss, oder sofort machen muss.

Genauso könnte man beschließen, dass in der gesamten WEG die Holzfenster mit Alufenstern ersetzt werden dürfen. Man muss die Erlaubnis doch nicht auf bestimmte einzelne Eigentümer beschränken.
Wir bekommen immer mehr das Gefühl, dass wir weniger Eigentümer als Mitbezahler für die 3 anderen Eigentümer sind.
Wurden die Fenster aus der Rücklage der WEG bezahlt bzw. eine Sonderumlage beschlossen? Das könnte man m.W. per Teilungserklärung auch anders regeln, nämlich dass jeder Eigentümer die Kostentragungspflicht für seine Fenster selber hat.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von ktown »

Es geht zwar in der Sache um was anderes, aber der BGH hat folgenden Leitsatz mal formuliert:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine wichtige Maxime der Verfassung; dieses Prinzip spielt in allen Rechtsverhältnissen eine entscheidende Rolle - auch bei Beschlüssen von Eigentümerversammlungen. In einem Urteil vom 30. November 2012 (Az.: V ZR 234) hat der Bundesgerichtshof diesen Grundsatz erneut bekräftigt.
Guckst du
Folgt man dieser Linie, dann muss die Ablehnung schon gut begründet sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Tobis F »

SusanneBerlin hat geschrieben:Genauso könnte man beschließen, dass in der gesamten WEG die Holzfenster mit Alufenstern ersetzt werden dürfen. Man muss die Erlaubnis doch nicht auf bestimmte einzelne Eigentümer beschränken.
Hätte man - hat man aber nicht.
SusanneBerlin hat geschrieben:Wurden die Fenster aus der Rücklage der WEG bezahlt bzw. eine Sonderumlage beschlossen? Das könnte man m.W. per Teilungserklärung auch anders regeln, nämlich dass jeder Eigentümer die Kostentragungspflicht für seine Fenster selber hat.
Natürlich könnte man diese per Änderung der Gemeinschaftsordnung dahin regeln. NUR, wenn schon, wie der TS schreibt, seine Anträge sowieso abgelehnt werden, wie soll dann die erforderliche ALLSTIMMIGKEIT hierfür erreicht werden?


ktown hat geschrieben:Folgt man dieser Linie, dann muss die Ablehnung schon gut begründet sein.
Was ich für eine sehr gewagte Auslegung dieses Urteils erachte.
Denn letztlich würde dann der WEG in vielen Bereichen die Beschlusskompetenz entzogen, nur weil 1 x vor xy Jahren zu einem diesbezüglichen Antrag der Familie z so und so abgestimmt wurde.
ktown
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von ktown »

Tobis F hat geschrieben:Was ich für eine sehr gewagte Auslegung dieses Urteils erachte.
Denn letztlich würde dann der WEG in vielen Bereichen die Beschlusskompetenz entzogen, nur weil 1 x vor xy Jahren zu einem diesbezüglichen Antrag der Familie z so und so abgestimmt wurde.
Da haben sie recht und dies ist ja auch das Fazit des verlinkten Beitrages:
Als Verwalter bzw. Eigentümergemeinschaft sollte man also aufpassen und nicht mit mehrfach Maß messen. Andernfalls riskiert man ggf. eine Aufhebung der Beschlüsse. Ggf. lässt sich aber auch eine tragfähige Begründung für die andere Behandlung des gleichen Falles finden oder ist der Fall nicht vergleichbar.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Gerd-Peter »

ExDevil67 hat geschrieben:
Gerd-Peter hat geschrieben:Zwischenfrage: Ist das bei Reihenhäusern immer so, oder nur wenn das Flurstück eins ist/war?
Reihenhäuser gibt es afaik so und so. Wie hier als WEG oder komplett geteilt.
Wir hätten also auch eine andere Möglichkeit haben können, wenn es woanders etwas zu kaufen gegeben hätte.

SusanneBerlin hat geschrieben:Man hätte als Beschluss formulieren können, dass auf jeder Sondernutzungsfläche ein Gartenhaus gebaut werden kann. Das bedeutet dann ja nicht, dass man das muss, oder sofort machen muss.

Genauso könnte man beschließen, dass in der gesamten WEG die Holzfenster mit Alufenstern ersetzt werden dürfen. Man muss die Erlaubnis doch nicht auf bestimmte einzelne Eigentümer beschränken.
Ok, dann hätte man also nicht die einzelnen Einheiten in den Beschluss gepackt, wäre es jetzt gut für uns. Leider (jetzt im Nachhinein gesehen) wurden bei allen Beschlüssen die Eigentümer/Häuser beim "Namen" benannt. Also Familie X, Familie Y bekommen eine Laube, neue Fenster, etc. namentlich aufgeführt.
SusanneBerlin hat geschrieben:Wurden die Fenster aus der Rücklage der WEG bezahlt bzw. eine Sonderumlage beschlossen? Das könnte man m.W. per Teilungserklärung auch anders regeln, nämlich dass jeder Eigentümer die Kostentragungspflicht für seine Fenster selber hat.
Aus der Instandhaltungsrücklage wurde das gezahlt, da es laut Teilungsvertrag zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Gerd-Peter
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von Gerd-Peter »

ktown hat geschrieben:Es geht zwar in der Sache um was anderes, aber der BGH hat folgenden Leitsatz mal formuliert:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine wichtige Maxime der Verfassung; dieses Prinzip spielt in allen Rechtsverhältnissen eine entscheidende Rolle - auch bei Beschlüssen von Eigentümerversammlungen. In einem Urteil vom 30. November 2012 (Az.: V ZR 234) hat der Bundesgerichtshof diesen Grundsatz erneut bekräftigt.
Guckst du
Folgt man dieser Linie, dann muss die Ablehnung schon gut begründet sein.
Vielen Dank, das werde ich mal mit meinem "Leidensgenossen" besprechen und schauen, was wir damit anfangen können. :wink:
webmaster76
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von webmaster76 »

Gerd-Peter hat geschrieben:Vor ca. 3 Jahren beantragten 3 Eigentümer jeweils eine Laube in den Garten setzen zu wollen. Das wurde einstimmig zugelassen.
Wie kann man sich dieses "beantragen" vorstellen? Wurde das in einer Eigentümerversammlung so einstimmig beschlossen oder ging das auf "Zuruf"? Hat man sich darauf "unter der Hand" geeinigt, könnten die beiden Eigentümer, die "leer ausgegangen" sind einen Anspruch auf Rückbau haben. Hier liegt die Frist aber bei 3 Jahren, was im beschriebenen Fall knapp werden könnte. Siehe dazu:

http://blog-mietrecht.de/?p=379
Gerd-Peter hat geschrieben:Die 3 >Laubenbesitzer< stimmten mit 3 Stimmen gegen uns und somit dürfen wir keine Laube in den Garten setzen.
Selbst wenn nur einer davon dagegen ist darf die Laube nicht gebaut werden. Bei baulichen Veränderungen müssen alle Eigentümer dafür sein.
Gerd-Peter hat geschrieben:Doch sobald ein Antrag durch uns gestellt wird, bekommen wir nicht das gleiche Recht.
Wie bereits geschrieben hat man die Beschlüsse leider falsch formuliert. Die 3 Eigentümer haben zum Zeitpunkt X die Zustimmung erhalten XYZ zu tun. In diesem Moment haben die beiden anderen Eigentümer darauf verzichtet. Möchten diese nun zum Zeitpunkt Y auch so verfahren, muss erneut darüber einstimmig beschlossen werden. Man hätte sich also schon zum Zeitpunkt X dasselbe Recht sichern müssen (ohne die Pflicht dazu).
Gerd-Peter hat geschrieben:Der Hausverwalter hält sich bedeckt, es wäre nicht seine Aufgabe, sich internen Problemen zu widmen, er sei nur für den Rahmen da, aber nicht für den Inhalt.
Da handelt er völlig richtig. Es ist nicht seine Aufgabe für einzelne Eigentümer was auch immer zu regeln sondern nur, dass alles im Rahmen bleibt. Hätte ein Eigentümer z.B. eigenmächtig eine bauliche Veränderung vorgenommen, dann wäre es die Aufgabe des Verwalters einzuschreiten (mit den entsprechenden Beschlüssen).
Gerd-Peter hat geschrieben:Auch die Grundstücksbegrenzung ist inzwischen ein Streitthema. Anfangs sollte es eine Mauer werden, jetzt möchten die 3 Eigentümer eine Hecke pflanzen lassen und einen Gärtner mit der Pflege beauftragen. Diese Kosten müssten wir mit tragen. Wobei ich selbst auch gerne Gartenarbeit mache und angeboten habe, die Hecke zu pflegen. Antwort: Nein, das soll ein Profi machen, nicht dass die Hecke kaputt geht.
Gibt es einen zwingenden Grund für diese Grundstücksbegrenzung? Dies wäre ja auch eine bauliche Veränderung, die alle mittragen müssen. Hier könnten die beiden Eigentümer evtl. ansetzen und Hecke gegen Laube beschließen?


Gibt es denn grundsätzlich die Möglichkeit, das Flurstück zu teilen? Bzw. die eine ETG mit einzelne Teil-ETG zu teilen?
SusanneBerlin
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von SusanneBerlin »

Gibt es denn grundsätzlich die Möglichkeit, das Flurstück zu teilen? Bzw. die eine ETG mit einzelne Teil-ETG zu teilen?
1. Müssen einer Teilung ebenfalls alle Eigentümer mitwirken.
2. Sind Wohnflächen m.W. immer Sondereigentum nach Wohnungseigentümergesetz und können nicht zu Teil-Eigentum gemacht werden.
3. Gibt es fast immer einen Grund, warum der Bauträger nicht von Anfang an einzelne Flurstücke gebildet und die Häuser nicht einzeln als eigenständige Grundstücke verkauft hat. Einer der häufigste Gründe ist, dass die Häuser keine eigenständigen Zufahrten haben und man auf Gemeinschaftsflächen gehen/fahren/parken muss, um zu seinem Haus zu gelangen (Und es auch wegen dem Zuschnitt und der Lage nicht möglich ist, jedem Haus eine eigene Anbindung zur öffentlichen Straße zu verschaffen).
Grüße, Susanne
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