Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

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webmaster76
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Re: Bei Abstimmung immer unterlegen, ungleiches Recht

Beitrag von webmaster76 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Gibt es denn grundsätzlich die Möglichkeit, das Flurstück zu teilen? Bzw. die eine ETG mit einzelne Teil-ETG zu teilen?
1. Müssen einer Teilung ebenfalls alle Eigentümer mitwirken.
2. Sind Wohnflächen m.W. immer Sondereigentum nach Wohnungseigentümergesetz und können nicht zu Teil-Eigentum gemacht werden.
3. Gibt es fast immer einen Grund, warum der Bauträger nicht von Anfang an einzelne Flurstücke gebildet und die Häuser nicht einzeln als eigenständige Grundstücke verkauft hat. Einer der häufigste Gründe ist, dass die Häuser keine eigenständigen Zufahrten haben und man auf Gemeinschaftsflächen gehen/fahren/parken muss, um zu seinem Haus zu gelangen (Und es auch wegen dem Zuschnitt und der Lage nicht möglich ist, jedem Haus eine eigene Anbindung zur öffentlichen Straße zu verschaffen).
Zu 1. Korrekt, aber vielleicht sind ja die anderen Eigentümer da nicht abgeneigt, weil dann jeder machen kann wie er will
Zu 2. Ich meinte auch nicht Teileigentum sondern Untereigentümergemeinschaften
Zu 3. Kann man vielleicht ja auch anders regeln, z.B. über Grundbuch oder TE
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