Hallo,
ich habe eine Frage zur Verteilung der Winterräumpflicht innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Gilt die Verteilung des Winterdienstes je Wohnung oder je Wohneinheit? zb. 5 Wohneinheiten, 6 Wohnungen, da eine Wohneinheit 2 Wohnungen beinhaltet.
Bei zb. den Nebenkosten oder auch den Abstimmungen bei einer WEG-Versammlung, wird immer von nur 5 Wohneinheiten ausgegangen (also nur eine Stimme für die 2-Wohnung-Einheit). Zusätzlich muss die Wohneinheit mit 2 Wohnungen selbst die Nebenkosten auseinander dividieren. Nur bei manchen Dingen, wie hier Winterdienst, Kellerreinigungdienst, Garten, etc., sollen 6 Wohnungen berücksichtigt werden.
Anm.:
Die 2 Wohnungen werden von den Eltern & der Tochter bewohnt. Die Eltern sind nicht mehr fit (85 Jahre), demnach müsste die Tochter alle Arbeiten 2x übernehmen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Moderator: FDR-Team
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Was steht denn in der Teilungserklärung?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Hallo,
in der Teilungserklärung ist alles mit 5 Wohneinheiten beschrieben. Die 6. Wohnung ist aufgrund der Gesamt-Größe (es war die Größte Wohnung im Haus) hinzugekommen, aufgrund der Familiennähe wurde aber einvernehmlich mit allen Eigentümern nie eine Abgeschlossenheit beantragt.
Bislang wurde der Winterdienst von einer Firma übernommen, 2 der Eigentümer fanden den Preis aber zu hoch und haben deshalb eingebracht, den Winterdienst selbst in die Hand zunehmen.
in der Teilungserklärung ist alles mit 5 Wohneinheiten beschrieben. Die 6. Wohnung ist aufgrund der Gesamt-Größe (es war die Größte Wohnung im Haus) hinzugekommen, aufgrund der Familiennähe wurde aber einvernehmlich mit allen Eigentümern nie eine Abgeschlossenheit beantragt.
Bislang wurde der Winterdienst von einer Firma übernommen, 2 der Eigentümer fanden den Preis aber zu hoch und haben deshalb eingebracht, den Winterdienst selbst in die Hand zunehmen.
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Wenn es sich formal nur um 5 Einheiten handelt, würde ich sagen sind auch nur die 5 eingetragenen Eigentümer in der Verantwortung den Winterdienst ggf selber zu übernehmen. Einfach vor dem Hintergrund das die 6. Einheit gar nicht eigenständig ist und nur zusammen mit einer der anderen Einheiten verkauft werden kann.
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Guten Morgen Exdevil,
vielen Dank für Deine Antwort. So etwas habe ich vermutet.
Liebe Grüße
Isabell
vielen Dank für Deine Antwort. So etwas habe ich vermutet.
Liebe Grüße
Isabell
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Davon abgesehen das die Frage wie viele Einheiten es denn wirklich gibt wieder einmal zeigt was irgendwann passiert wenn man das jahrelang "frei Schnauze" macht, gibt es keine Verteilung der Räumpflich innerhalb der WEG weil die Gemeinschaft eine solche nicht beschliessen kann. Siehe BGH V ZR 161/11IsaHu64 hat geschrieben:ich habe eine Frage zur Verteilung der Winterräumpflicht innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Re: Aufteilung Winter-/Reinigungsdienst
Hallo Tobis,
vielen Dank für das Urteil. Das schau ich mir gleich noch in Ruhe an.
Bei der Aufteilung der Kosten in den vergangenen Jahr, waren immer nur 5 Einheiten eingetragen, jeder hat 1/5 der Gesamtsumme gezahlt. Daher ging ich davon aus, dass die Aufteilung für den Räumdienst auch so vor genommen wird. Aber jetzt soll es plötzlich durch 6 geteilt werden.
Liebe Grüße
Isabell
vielen Dank für das Urteil. Das schau ich mir gleich noch in Ruhe an.
Bei der Aufteilung der Kosten in den vergangenen Jahr, waren immer nur 5 Einheiten eingetragen, jeder hat 1/5 der Gesamtsumme gezahlt. Daher ging ich davon aus, dass die Aufteilung für den Räumdienst auch so vor genommen wird. Aber jetzt soll es plötzlich durch 6 geteilt werden.
Liebe Grüße
Isabell
-
- Letzte Themen