Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (überwiegend Mieter), übergibt die Jahresabrechnung an einen Eigentümer einer ETW.
Dabei wird ersichtlich das die Ersteinlage auf das Hausgeldkonto nicht aureichte, somit wurde eine Erhöhung der monatl. Rate ausgemacht.
Zusätzlich allerdings schlägt der Eigentümer des Hauses vor eine Einmalzahlung zu leisten, die bei den Nebenkosten/Hausgeld berücksichtigt wird.
Ist dieser Vorgang rechtens bzw. kann sich ein Nachteil für den Besitzer der Eigentumswohnung ergeben?
Einmalzahlung auf Hausgeldkonto...
Moderator: FDR-Team
Re: Einmalzahlung auf Hausgeldkonto...
Was hat der Eigentümer des Mehrfamilienhauses x mit dem Eigentümer eine Wohnung im Haus y zu tun? Was hat das überhaupt alles miteinander zu tun?roschi13 hat geschrieben:Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (überwiegend Mieter), übergibt die Jahresabrechnung an einen Eigentümer einer ETW.
Dabei wird ersichtlich das die Ersteinlage auf das Hausgeldkonto nicht aureichte, somit wurde eine Erhöhung der monatl. Rate ausgemacht.
Zusätzlich allerdings schlägt der Eigentümer des Hauses vor eine Einmalzahlung zu leisten, die bei den Nebenkosten/Hausgeld berücksichtigt wird.
Ist dieser Vorgang rechtens bzw. kann sich ein Nachteil für den Besitzer der Eigentumswohnung ergeben?
....Mehrfamilienhaus ......überwiegend Mieter (nicht unüblich wenn das Haus EINEN Eigentümer hat).............schlägt der Eigentümer des Hauses - wem was vor? Schlägt er sich selbst vor mehr zurück zu legen?
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Re: Einmalzahlung auf Hausgeldkonto...
Nach einer Aufteilung eines Wohnhauses in Eigentumswohnungen gibt es keinen "Eigentümer des Mehrfamilienhauses" mehr. Das Haus gehört anteilig allen Eigentümern zusammen als Eigentümergemeinschaft.Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (überwiegend Mieter), übergibt die Jahresabrechnung an einen Eigentümer einer ETW.
Es fehlt also die Erklärung, wer mit "der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses" gemeint ist. Hat der ehemalige Eigentümer des Hauses nur eine Wohnung verkauft und die restlichen Wohnungen behalten, ist er also Mehrheitseigentümer und hat sich selber zum Hausverwalter bestellt?
Grüße, Susanne
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Re: Einmalzahlung auf Hausgeldkonto...
Hallo,
ich unterstelle mal, dass der "Eigentümer eines Mehrfamilienhaus" eigentlich der Verwalter ist.
Dieser erkennt, dass bei der Abrechnung der Wirtschaftsperiode eine erhebliche Nachzahlung zu erwarten ist.
Also erhöht der Wohnungseigentumer der Eigentumswohnung freiwillig die monatlichen Hausgeldzahlungen und leistet eine Einmalzahlung.
Diese verrechnet der Verwalter als Zugang zum Hausgeldkonte der betroffene Wohnung.
Ich gehe davon aus, dass es rechtens ist.
Probleme könnte es geben, wenn sich der Verwalter mit dem Kontoinhalt in die Karibik absetzt.
MfG
uwe
ich unterstelle mal, dass der "Eigentümer eines Mehrfamilienhaus" eigentlich der Verwalter ist.
Dieser erkennt, dass bei der Abrechnung der Wirtschaftsperiode eine erhebliche Nachzahlung zu erwarten ist.
Also erhöht der Wohnungseigentumer der Eigentumswohnung freiwillig die monatlichen Hausgeldzahlungen und leistet eine Einmalzahlung.
Diese verrechnet der Verwalter als Zugang zum Hausgeldkonte der betroffene Wohnung.
Ich gehe davon aus, dass es rechtens ist.
Probleme könnte es geben, wenn sich der Verwalter mit dem Kontoinhalt in die Karibik absetzt.
MfG
uwe
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