Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht

Moderator: FDR-Team

ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht

Beitrag von ktown »

webmaster76 hat geschrieben:Der Grundschuldeintrag muss nicht mit den tatsächlichen Verbindlichkeiten übereinstimmen.
Stimmt. Sie könnten entweder noch aus der laufenden Immobilienfinanzierung stammen oder, sollte die Immobilie bezahlt sein, einfach drin stehen gelassen sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
salkavalka
Interessierter
Beiträge: 19
Registriert: 18.03.15, 23:48

Re: Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht

Beitrag von salkavalka »

Was wird denn berechnet? Die Vollzugsgebühr (Nr. 22110) und/oder die Treuhandgebühr (Nr. 22201) ?
Für die Treuhandgebühr sehe ich die Haftung des Käufers als fraglich an.
Eine Haftung käme hier m.E. nur nach § 30 Abs. 1 GNotKG in Frage.
Mit den im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Betreuungstätigkeiten sind m.E. aber nur die direkt mit der Durchführung der Urkunde Tätigkeiten gemeint und nicht irgendwelche Tätigkeiten, die ein Dritter beauftragt.
Auftraggeber dieser Tätigkeit war die Verkäuferbank.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen