Stimmt. Sie könnten entweder noch aus der laufenden Immobilienfinanzierung stammen oder, sollte die Immobilie bezahlt sein, einfach drin stehen gelassen sein.webmaster76 hat geschrieben:Der Grundschuldeintrag muss nicht mit den tatsächlichen Verbindlichkeiten übereinstimmen.
Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht
Moderator: FDR-Team
Re: Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kaufvertrag: Verkäufer zahlt Notarkosten nicht
Was wird denn berechnet? Die Vollzugsgebühr (Nr. 22110) und/oder die Treuhandgebühr (Nr. 22201) ?
Für die Treuhandgebühr sehe ich die Haftung des Käufers als fraglich an.
Eine Haftung käme hier m.E. nur nach § 30 Abs. 1 GNotKG in Frage.
Mit den im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Betreuungstätigkeiten sind m.E. aber nur die direkt mit der Durchführung der Urkunde Tätigkeiten gemeint und nicht irgendwelche Tätigkeiten, die ein Dritter beauftragt.
Auftraggeber dieser Tätigkeit war die Verkäuferbank.
Für die Treuhandgebühr sehe ich die Haftung des Käufers als fraglich an.
Eine Haftung käme hier m.E. nur nach § 30 Abs. 1 GNotKG in Frage.
Mit den im Zusammenhang mit dem Beurkundungsverfahren anfallenden Betreuungstätigkeiten sind m.E. aber nur die direkt mit der Durchführung der Urkunde Tätigkeiten gemeint und nicht irgendwelche Tätigkeiten, die ein Dritter beauftragt.
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