Ausschuss für Baumängel / Haftung

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Fr4nk
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Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Fr4nk »

Hallo,


Eine WEG bekommt durch einen Gerichtlichen Vergleich 100.000 Euro für Bauschäden zugesprochen.
Die Verwaltung möchte nun von den 17 Eigentümern einen Ausschuss wählen lassen, der bestimmen soll
welche Bauschäden instandgesetzt werden und welche Firma dieses erledigen soll.

In wie weit könnten die Mitglieder dieses Ausschusses für
- fehlerhaftes Ausführen
- überteuerte Angebote
und Schäden durch nicht behobene Baumängel haftbar gemacht werden?

Danke schon mal im Vorraus
Etienne777
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Etienne777 »

So wie ich Ihre Sachverhaltsdarstellung verstehe, ist die Aufgabe des Ausschusses nur, zu entscheiden welche konkreten Mängel man beseitigen läßt und welche Firma den Zuschlag erhält. Dafür, daß der Ausschuß außerdem auch die Bauüberwachung vornehmen soll, ist nichts ersichtlich. Insoweit haftet der (dafür nicht zuständige) Ausschuß natürlich für Mängel in der Ausführung schon deshalb nicht, ganz abgesehen davon, daß der Ausschuß die Mängel auch nicht erzeugt hat. Ich gehe davon aus, daß die Vergleichssumme nicht ausreicht sämtliche Baumängel zu beheben, von daher muß eine Auswahl getroffen werden, was man von dem Geld machen läßt und was nicht. Das soll der genannte Ausschuß namens der WEG entscheiden.

Persönlich halte ich es aber für weder zweckmäßig noch geboten, diesem Ausschuß auch die Auftragsvergabe zu übertragen, denn derlei gehört zu den ureigensten Aufgaben der Verwaltung, der ohnehin auch die Bauüberwachung und ggf. das Vorgehen gegen Baupfusch obliegen würde. Ich würde empfehlen, dem Ausschuß ausschließlich die Auswahl der vorzunehmenden Arbeiten zu übertragen und mehr nicht. Für den Rest gilt, daß viele Köche den Brei verderben und man die Zuständigkeit dort belassen sollte, wo sie generell für die Auftragsvergabe, Bauüberwachung und Mängelbeseitigung angesiedelt ist - bei der Verwaltung.
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webmaster76
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von webmaster76 »

In so einem Fall (gerade in dieser Größenordnung) sollten die Eigentümer unbedingt einen Fachmann (Bauingenieur, Architekt usw.) beauftragen. Dieser kann i.d.R. sehr gut einschätzen, was welche Maßnahme kosten darf, welche Schäden dringend repariert werden sollten und kann am Ende auch mit der Überwachung und Abnahme der Arbeiten beauftragt werden. Der Fachmann kostet zwar Geld, kann aber am Ende auch wieder sehr viel Geld sparen im Gegensatz zu einem Ausschuss aus "Baulaien".

Haftungstechnisch dürften die (gewählten) Mitglieder des Ausschusses nicht greifbar sein, solange diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich (z.B. Auftragsvergabe durch Bestechung) handeln.
webmaster76
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von webmaster76 »

Etienne777 hat geschrieben:So wie ich Ihre Sachverhaltsdarstellung verstehe, ist die Aufgabe des Ausschusses nur, zu entscheiden welche konkreten Mängel man beseitigen läßt und welche Firma den Zuschlag erhält.
Ich verstehe die Aufgabe des Ausschusses weitergehend. Wenn nämlich danach gefragt wird, ob dieser für fehlerhafte Ausführung haftbar gemacht werden kann, ist wohl die Vorstellung, dass von dieser Seite auch die Abnahme erfolgen soll. Das halte ich für gefährlich, s.o.
Etienne777 hat geschrieben:Verwaltung, der ohnehin auch die Bauüberwachung und ggf. das Vorgehen gegen Baupfusch obliegen würde.
Mit der Bauüberwachung kann die Verwaltung per Beschluss beauftragt werden. Doch kein "normaler" Verwalter wird dies fachlich auch können und sich wiederum eines Fachmanns bedienen.
Etienne777
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Etienne777 »

webmaster76 hat geschrieben:Ich verstehe die Aufgabe des Ausschusses weitergehend. Wenn nämlich danach gefragt wird, ob dieser für fehlerhafte Ausführung haftbar gemacht werden kann, ist wohl die Vorstellung, dass von dieser Seite auch die Abnahme erfolgen soll.
Die Vorstellungen eines WEG-Mitglieds sind aber nicht maßgebend dafür, womit der Ausschuß tatsächlich beauftragt wurde. Die Aufgaben des Ausschusses wurden doch klar umrissen: die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen man von dem Geld umsetzt und Auswahl der Firmen.

Die Auswahl der Firmen dürfte das Einholen von Kostenangeboten oder eine Ausschreibung mit umfassen, nicht aber die Bauüberwachung, das Stellen möglicherweise notwendiger Bauanträge, die Überprüfung der Rechnungen, die Bezahlung oder gar das Vorgehen falls Mängel auftreten. Auf all diesen Gebieten dürfte ein Verwalter in jedem Falle erfahrener und fähiger sein, als ein aus WEG-Mitgliedern zusammengewürfelter Ausschuß aus lauter Laien. Etliche dieser Angelegenheiten würden sogar eine Kollision verschiedener Kompetenzen erwarten lassen, daher gab ich den Rat, die Aufgaben eines Ausschusses auf die reine Bestimmung der durchzuführenden Maßnahmen zu reduzieren.
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Fr4nk
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Fr4nk »

Hallo,

entschuldigt bitte die späte Reaktion.

Danke für die Antworten, ich werde mit Sicherheit das eine oder andere mitnehmen.

Anmerkung:
Die Auftragsvergabe möchte man nicht wirklich von der Verwaltung durchführen lassen, weil hier schon die Erfahrung gemacht worden ist, dass die Firmen der Verwaltung teuer aber nicht sonderlich gut sind.....

Wäre die Verwaltung den verpflichtet mehrere Angebote ein zu holen?

Grüße
Fr4nk
Etienne777
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Etienne777 »

Die Einholung mehrerer Kostenangebote ist bei größeren Baumaßnahmen üblich und die Eigentümer haben letztlich das Sagen. Schließlich erwägen sie ja sogar, den Verwalter aus dem Vergabeprozeß ganz herauszuhalten, obwohl das zweifellos zu den Kernzuständigkeiten des Verwalters gehört. Da sollte es ein Leichtes sein, auf Einholung mehrer Angebote durch den Verwalter zu dringen, falls er das nicht ohnehin machen würde. Die WEG kann dem Verwalter auch auftragen Angebote einzuholen und der WEG vorzulegen, damit die WEG über den Zuschlag entscheiden kann. Um den Rest kümmert sich dann wieder der Verwalter.
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Fr4nk
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Re: Ausschuss für Baumängel / Haftung

Beitrag von Fr4nk »

Dankeschön....
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