Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Moderator: FDR-Team
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Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Hallo zusammen,
mein Insolvenzverfahren ist beendet und ich habe die Rechtschutzbefreieung erhalten.
Nun wollte ich einen Bausparvertrag kündigen, wo noch 500 Euro drauf sind. Darauf wurde mir von der Bausparkasse mitgeteilt das auf dem Bausparvertrag mehrere Pfändungs und Überweisungsbeschlüsse vorliegen.
Kann mir jemand erklären wie ich jetzt am besten vorgehe? Ist das Geld futsch?
Im Voraus bedanke ich mich bei Euch für die Hilfe.
mein Insolvenzverfahren ist beendet und ich habe die Rechtschutzbefreieung erhalten.
Nun wollte ich einen Bausparvertrag kündigen, wo noch 500 Euro drauf sind. Darauf wurde mir von der Bausparkasse mitgeteilt das auf dem Bausparvertrag mehrere Pfändungs und Überweisungsbeschlüsse vorliegen.
Kann mir jemand erklären wie ich jetzt am besten vorgehe? Ist das Geld futsch?
Im Voraus bedanke ich mich bei Euch für die Hilfe.
Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Schritt 1 wäre für mich zu klären welche(r) Gläubiger da drauf sitzt. Gefühlt wäre es nämlich an denen gegenüber der Bausparkasse die Pfändung für erledigt zu erklären.
Komplett abschreiben würde ich das Geld aber noch nicht.
Komplett abschreiben würde ich das Geld aber noch nicht.
Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Warum wurde der Bausparvertrag nicht im Insolvenzverfahren verwertet?
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Warum der Bausparvertrag in der Insolvenz nicht verwertet wurde, kann ich nicht erklären.
Dann werde ich mal sehen ob ich in Erfahrung bekomme, wer eine Pfändung dagegen hat.
Ist dieser verpflichtet der Bausparkasse dies mitzuteilen?
Dann werde ich mal sehen ob ich in Erfahrung bekomme, wer eine Pfändung dagegen hat.
Ist dieser verpflichtet der Bausparkasse dies mitzuteilen?
Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Die Bausparkasse weiss, wer bei ihr gepfändet hat.
Vermutlich läuft es auf § 301 Abs. 2 InsO raus. Unerheblich ist dabei, warum das Pfändungspfandrecht bisher nicht verwertet wurde.
Vermutlich läuft es auf § 301 Abs. 2 InsO raus. Unerheblich ist dabei, warum das Pfändungspfandrecht bisher nicht verwertet wurde.
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Erst mal bei der Bausparkasse nachfragen, wer was wann wie gepfändet hat.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Ich weis, das eine Anwaltskanzlei XY abgerteten bzw. verpfändet.
Jetzt wollte ich die anschrieben, mit folgendem Text:
"Die xx Bausparkasse teilte mir mit, dass der Bausparvertrag an Sie abgetreten bzw. verpfändet wurde. Mittlerweile habe ich am die Restschuldbefreiung bekommen und möchte Sie daher bitten, der Bausparkasse mittzuteilen, das die abgeschlossen sei."
Passt das so?
Jetzt wollte ich die anschrieben, mit folgendem Text:
"Die xx Bausparkasse teilte mir mit, dass der Bausparvertrag an Sie abgetreten bzw. verpfändet wurde. Mittlerweile habe ich am die Restschuldbefreiung bekommen und möchte Sie daher bitten, der Bausparkasse mittzuteilen, das die abgeschlossen sei."
Passt das so?
Zuletzt geändert von ktown am 26.08.17, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Klarnamen passen in diesem Forum erst mal gar nicht. Bitte löschen!
Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Wenn die Kanzlei das Mandat noch haben sollte, wird sie vermutlich zeitnah mit der Verwertung des Pfandrechts an dem Bausparguthaben beginnen. Freigeben oder für erledigt erklären, wird da wohl niemandem in den Sinn kommen.
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Die Klarnamen konnte ich im Nachhinein nicht mehr löschen.
Verstehe ich jetzt aber gar nichts mehr.
Dann kann ich das Guthaben aufgeben was noch auf dem Bausparvertrag ist?
Meien Restschuldbefreiiung habe ich im Juni bekommen. Ich dachte das damit auch alle Schulden dich ich hatte abgeschrieben sind.
Verstehe ich jetzt aber gar nichts mehr.
Dann kann ich das Guthaben aufgeben was noch auf dem Bausparvertrag ist?
Meien Restschuldbefreiiung habe ich im Juni bekommen. Ich dachte das damit auch alle Schulden dich ich hatte abgeschrieben sind.
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
RSB schon, allerdings werde die Rechte von absonderungsberechtigten Gläubigern durch die RSB nicht berührt, § 301 Abs. 2 S. 1 InsO. Mit anderen Worten: durch reinen Zeitablauf werden Sicherungsrechte nicht wertlos.eckeneckepen hat geschrieben:Meine Restschuldbefreiiung habe ich im Juni bekommen. Ich dachte das damit auch alle Schulden dich ich hatte abgeschrieben sind.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Also heist das für mich zusammenfassend, dass ich an das Geld nicht mehr ran komme?
Also brauch ich in diese Richtung ja auch nicht mehr tätig werden, oder?
Also brauch ich in diese Richtung ja auch nicht mehr tätig werden, oder?
Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: Bausparsumme nach Restschuldbefreiung?
Gegenfrage: Wurde der Vertrag im Verfahren angegeben?Warum der Bausparvertrag in der Insolvenz nicht verwertet wurde, kann ich nicht erklären.
Gruss,
report
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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