Zurückbehaltungsrecht von Logindaten einer Homepage

Moderator: FDR-Team

Maria_B
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 106
Registriert: 11.10.05, 23:58

Zurückbehaltungsrecht von Logindaten einer Homepage

Beitrag von Maria_B »

Ein liebes Hallo.

Folgender fiktiver Fall:

Ein Grafiker wird nach einem Angebot, welches von der Geschäftsleitung zur Umsetzung freigegeben wird, tätig. Mehrere Drucksachen sowie die Modifikation der (von ihm vor Jahren erstellten und auch bezahlten) Homepage werden zu 80 % umgesetzt und sind bereits im Freigabeprozess per Korrekturabzug. Dann wird der Auftrag seitens des Kunden über Monate hinweg verschleppt und nach 8 Monaten schreibt der Dienstleister eine Abschlagsrechnung über die Printmedien und Präsentationen, die schon nicht bezahlt wird. Deshalb hat er auch die Homepage noch nicht abgerechnet, dies wäre als Nächstes passiert. Nach Telefonaten und mehreren Mails mit der Geschäftsführung wird die zeitnahe Begleichung zugesagt, jedoch geht die Firma beinahe in Echtzeit insolvent.

Die Firma (eine AG) wird verkauft und der neue Eigentümer (auch eine AG) möchte nunmehr die Zugangsdaten zur Homepage, um im Impressum Änderungen vorzunehmen. Bezüglich der offenen Rechnung beruft sich der Käufer auf den Insolvenzverwalter und man solle sich an diesen wenden, die Homepage sei jedoch sein rechtmäßiges Eigentum und er wolle zwingend die Zugangsdaten. Im Backend der Homepage sind bereits die neu angelegten Komponenten und Inhalte, deren Leistungserbringung nicht vergütet ist.

Streng genommen hat der Grafiker überhaupt keinen Vertrag mit dem neuen Eigentümer. Hätte die Herausgabe eventuell rechtliche Konsequenzen?

Muss der Grafiker die Logindaten herausgeben oder kann er sich auf sein Zurückbehaltungsrecht gemäß seiner AGB berufen, bis die Rechnung beglichen ist?

Für jeden Hinweis herzlichen Dank.
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1676
Registriert: 25.01.07, 08:01

Re: Zurückbehaltungsrecht von Logindaten einer Homepage

Beitrag von idem »

Nur mal so als mögliche/eventuelle Denkansätze:

"Die Firma (eine AG) wird verkauft und der neue Eigentümer (auch eine AG)..."
Wurde wirklich die Firma verkauft? Bzw. was genau wurde verkauft? Danach richtet sich m.E. die Fragestellung "Rechtsnachfolge ja/nein".


"Muss der Grafiker die Logindaten herausgeben oder kann er sich auf sein Zurückbehaltungsrecht gemäß seiner AGB berufen,..."
Was genau steht in den AGB zum Zurückbehaltungsrecht?
vielleicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__51.html
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__55.html


Grundsätzlich sollte sich den Sachverhalt im Detail ein geeigneter RA/in (insbesondere FA f. Insolvenzrecht) mit ausreichend räumlichem und persönlichem Abstand zum Insolvenzverwalter anschauen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen