Insolvenzgericht sagt ein Freigabeantrag sei verfrüht

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insolvenzler2017
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Insolvenzgericht sagt ein Freigabeantrag sei verfrüht

Beitrag von insolvenzler2017 »

Hallo zusammen,

Alleinerziehender Vater-A (1 Kind) ist in der Privatinsolvenz seit Anfang 2017,
hat ein P-Konto, das der Insolvenzverwalter "in Besitz" genommen hat (von da aus wird gepfändet).

Vater-A kommt nach Erhalt von Sonderzahlungen + Weihnachtsgeld im November 2017 über den freien Sockelbetrag von aktuell 1752,51EUR inkl. Kindergeld für 1 Kind. Somit würde Wihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die freiwillige Sonderzahlung gepfändet.

Vater-A stellt einen Freigabeantrag Mitte August 2017, die Pfändung des P-Kontos gem. § 850k Abs. 4 ZPO für das Weihnachtsgeld (150EUR), Urlaubsgeld (tageweise ausgezahlt pro Jahr 324EUR) und freiwillige Sonderzahlung (200EUR) des Arbeitgebers aufzuheben.

Vater-A erhielt ein Schreiben des Insolvenzgerichtes Ende August 2017, das der Antrag verfrüht sei, da die Zahlungen noch gar nicht erfolgen. Er solle den Antrag bis 15.09.2017 zurücknehmen, ansonsten würde dieser kostenpflichtig abgewiesen.

Die 1-te Frage stellt sich hier, wann ist es zeitlich angemessen einen Antrag zu stellen?

Die 2-te Frage dahin, wenn die Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgt sind, sind die o.g. Gelder ja schon gepfändet über das P-Konto durch den Indolvenzverwalter. Die Anträge sind doch in der Regel zeitlich vor den Lohnzahlungen zu stellen und nicht danach. Die Bearbeitung durch das Gericht verschlingt mehrere Wochen, der Beschluss muss bei der Bank eingereicht werden, die wiederrum müssen bei der Bank das auch zeitnah erhalten.

Wie soll sich Vater-A verhalten?
Der Internationale
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Re: Insolvenzgericht sagt ein Freigabeantrag sei verfrüht

Beitrag von Der Internationale »

Also ein P-Konto gehört nicht zur Insolvenzmasse gem. § 35 InsO und kann folglich nicht vom IV "in Besitz" genommen werden (ich gebe zu, dass viele IVs und noch mehr Banken zu blöd sind, um das zu Kapieren). Dennoch: was soll "in Besitz" heißen??

Ich mumaße mal, dass das P-Konto zu 100 % im Besitz des Schuldners ist und der IV lediglich lediglich das "Pfändbare" abschöpft.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
insolvenzler2017
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Re: Insolvenzgericht sagt ein Freigabeantrag sei verfrüht

Beitrag von insolvenzler2017 »

Der Internationale hat geschrieben:.....

Ich mumaße mal, dass das P-Konto zu 100 % im Besitz des Schuldners ist und der IV lediglich lediglich das "Pfändbare" abschöpft.

Ja, oder so....
In Besitz nehmen heißt m.M.n., dass kein Gläubiger bei der Bank das pfändbare bekommt, also nur der Insolvenzverwalter. Somit dachte ich dass der Begriff in Besitz nehmen ganz gut passen würde...
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