UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

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Der Internationale
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Und noch ein Aspekt, den du bitte erklären magst, Hans45:

Dass du nicht zahlen kannst, ist klar. Wer kein Geld hat, der ist nun einmal zahlungsunfähig.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang aber mal deine "Teilzahlungsfähigkeit"!!?? :roll: Wo kommt die denn eigentlich her? Denn wenn ich es recht verstehe, dann schenkst du deinen Gläubigern ja nicht reinen Wein ein, sondern machst sie glauben: "Ich will und werde zahlen. Ich kann es nur nicht sofort. Werde es aber in Teilen machen."

:ironie: Wenn du dabei ausschließlich Erbtante Elfriede ihr Röcheln im Ohr hast und auf ihr baldiges Ableben hoffst, und ansonsten nichts Konkretes, wie du denn die versprochenen Teilzahlungen einhalten willst....

...ja, dann solltest du dir mal dringend Gedanken machen, wie die Gesellschafter wohl die Branche der "Betrüger" definiert. Das sind Typen, die Storys ohne jeden Wahrheitsgehalt erzählen, um dann ans Vermögen anderer zu kommen. Guck mal in den Spiegel, zieh dir Stirn kraus, denk nach und überlege, was man sagen könnte, wenn der Staatsanwalt dich irgendwann in Zukunft zu dieser Branche gehörig einstufen würde.

:liegestuhl: Viel Spaß beim Grübeln!!
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towel day
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von towel day »

Hier haben jetzt ja div. Leute dem armen Hans45 mal so richtig die Meinung gegeigt. Der fühlt sich jetzt wohl maximal noch als Hänschen45.

Was ich nicht verstehe: Wo steht denn geschrieben, dass Hans die gUG gründen will, weil seine eigene UG nicht läuft? Wo steht denn, dass die gUG ihm ein Gehalt zahlen soll? Wo steht denn, dass die Sponsoren Hans45 das Geld für das Stammkapital darlehensweise zur Verfügung stellen? Was gleich an locarno die Frage anschließt, wo denn geschrieben steht oder stand, dass man sich das Geld für die Einzahlung der Stammeinlage nicht von Fremden leihen darf und welche Auswirkungen das auf die GmbH haben soll?

Ich kann aus dem Post von Hans45 nur herauslesen, dass er mit dem Geld div. Förderer über eine gUG ein gemeinnütziges Projekt verwirklichen will. Und jetzt Angst hat, dass sich die geschäftlichen und privaten Probleme darauf negativ auswirken.

Und das ist erstmal ja nicht so. Wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, dann passiert selbst im Falle einer Insolvenz der UG oder von Hans45 mit der gUG erstmal gar nix. Gerade Locarno als explizitem Kenner des GmbHG wird ja dessen § 6 Abs. 2 S. 2 bekannt sein. Welche der dort genannten Negativmerkmale erfüllt Hans45 denn?

Besonders putzig finde ich, wenn über die Gefahr der Verwertung der Anteile an der gUG schwadroniert wird. Wie zur Hölle soll ein IV Anteile an einer gUG verwerten? An wen soll er die verkaufen? Zu welchem Kaufpreis? Er kann sie ggf. liquidieren, aber in der Satzung einer solchen gUG steht, dass der Liquidationserlös (welcher eigentlich?) an eine andere gemeinnützige Organisation zu fließen hat. Der IV hat also keine Chance, aus der gUG irgendwas zur Masse zu generieren. Also wird der die Anteile schlicht aus der Masse freigeben. Wenn nicht lt. Satzung sowieso vorher Hans45 wg. der Insolvenz ohne Abfindungsanspruch aus der Gesellschaft fliegt.

Aber schön, dass wir uns alle ein wenig aufregen konnten.
Gruß

towel day
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

@towel

Wenn Du mich zitierst oder eine Nachfrage an mich richtest, dann bitte auch korrekt und sachlich.

Korrektes Zitieren bedeutet, dass es für Dritte nicht so aussehen sollte, als hätte ich all das, was Du mir
vorwirfst, auch tatsächlich so geschrieben.

"[...]Aber schön, dass wir uns alle ein wenig aufregen konnten.[...]"

Da stimme ich Dir zu. Allerdings finde ich Deinen Beitrag auch nicht sehr sachlich und daher hier sehr gut passend.
Weshalb ich auch meinen Beitrag "stark gekürzt" habe. Es ist mit einfach zu blöd mit Dir.

Man kann sich eben nicht beherrschen, wenn sich jemand im Internet vermeintlich irrt. SWOTI halt..
Und das ist ein Fehler.
Zuletzt geändert von locarno am 15.09.17, 21:00, insgesamt 6-mal geändert.
Frank Wiedenhaupt
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Frank Wiedenhaupt »

ich hab's ja gesagt ... Hier braucht man viiieeel PopCorn...

Grüße aus Berlin
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

Popcorn macht dick....
Der Internationale
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Mensch, locarno (wieso eigentlich? liegst du da im :liegestuhl: ??), reg dich doch nicht so auf. ICH hatte mich im Gegensatz zu towel day schon zurück gehalten und nichts zu deinen Interpretationen gesagt 8) Da entsprang wirklich so einiges der Phantasie. (aber das kann Franks popcorn Orgie ja auch verlängern = mehr Genuss) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

hallo towel day,

ich vermute mal, dass man dir nicht unrecht tut, wenn man dir den JURISTENBLICK bescheinigt. 8) Oder?

Jedenfalls klingt es sehr nach den beiden Scheuklappen "Anspruch durchsetzen" oder "Anspruch abwehren" und solange nichts von beidem anliegt, herrscht ruhige See im Juristenländle. Im wahren Leben ist das nun einmal anders. Vor allem muss man nicht einfach den Mandanten zufrieden stellen, sondern ihm manchmal die Augen öffnen, damit er überhaupt weiss/erkennt, was er da gerade macht.

Vollkommen zu recht fragst du:
Wo steht denn, dass die gUG ihm ein Gehalt zahlen soll?
Aber mit etwas Kombinationsgabe kann man auch folgendes feststellen:

1. Privat herrscht Ebbe im Portemonnaie
2. Ergo zahlt die eigene UG schon einmal kein Gehalt (oder kein ausreichendes)
3. Die UG-Gewinnausschüttung wird es ja wohl auch nicht richten :mrgreen:
4. Um Dehydrierung und Obdachlosigkeit zu verhindern und Stuhlgang zu erhalten ist zu klären: Wovon willst du zukünftig leben!!??
5. a) vom GF-Gehalt der neuen gUG: ok, dann muss so einiges geklärt werden
5. b) nicht von der neuen gUG; da arbeite ich nur als Hardcore-Hobbyist: dann muss man ihn erwecken und klar machen: hast du nicht evtl. Dringenderes zu tun??

Ich weiss, dass der Juristenfocus sagt: Ist doch nicht mein Bier. Muss doch jeder selber wissen.
Mir sagen mehr als 15 Jahre Erfahrung in dem Metier: da sind so viele, die in der Krise überhaupt nicht wissen, was sie tun! Später dann schütteln sie den Kopf und wissen selbst nicht, wie und warum sie auf so viele Schnapsideen gekommen sind.

Tja, aber nur der Juristenblick!

Schönen Sonntag!! :liegestuhl:
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Frank Wiedenhaupt hat geschrieben:ich hab's ja gesagt ... Hier braucht man viiieeel PopCorn...

Grüße aus Berlin
8) hatte ich dir nicht der Gesundheit zuliebe zu Gemüsesticks mit Dips geraten??
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towel day
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von towel day »

Nein, bin kein Jurist. Habe aber schon welche angeblickt. Reicht das als Juristenblick?

Aber ich bin halt niemand, der die Frage liest und dann die abenteuerlichsten Sachverhalte zusammenphantasiert. Und genau das tun Sie. Und Erfahrung in diesen Dingen habe ich schon> 15 Jahre. Aber Erfahrung sagt gar nix. Man kann eine Sache auch 20 Jahre lang schlecht machen.
Gruß

towel day
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Na, die Interpretationsansätze sind halt unterschiedlich. Der Ökotrophologe :mrgreen: fängt jede Beratung halt mit dem Haushaltsbüchlein an und der Jurist rührt keinen Finger, bevor nicht der gegnerische Anspruch schriftlich auf dem Tisch liegt. Dazwischen gibt es unendliche Facetten. Ich freue mich, wenn Hänschen wach geworden ist; sie sehen halt überhaupt keinen Grund zu wecken. Von mir aus.
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Frank Wiedenhaupt
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Frank Wiedenhaupt »

towel day hat geschrieben:Nein, bin kein Jurist. Habe aber schon welche angeblickt. Reicht das als Juristenblick?

Aber ich bin halt niemand, der die Frage liest und dann die abenteuerlichsten Sachverhalte zusammenphantasiert. Und genau das tun Sie. Und Erfahrung in diesen Dingen habe ich schon> 15 Jahre. Aber Erfahrung sagt gar nix. Man kann eine Sache auch 20 Jahre lang schlecht machen.
Dass ich das PopCorn klar gemacht habe liegt daran, dass der Internationale und ich bei der Eingangsfrage aufgrund unserer Erfahrung in die selbe Richtung gedacht haben. Mir sind genau die gleichen Gedanken gekommen, "der Internationale" hat es nur auf seine "internationale Art" ausgedrückt.
Schon allein die Gründung einer gUG lässt doch die Gedankenspiele von der Leine.

Grüße aus Berlin

P.S. Ich bin schlank, deswegen kann ich das PopCorn genießen :mrgreen:
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