Kündigung während Elternzeit in der Insolvenz

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vincentxx
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Kündigung während Elternzeit in der Insolvenz

Beitrag von vincentxx »

Schönen guten Abend,
Folgendes ich habe einen Antrag auf Insolvenz gestellt, die wird demnächst auch eröffnet da meine Frau im Dezember unser Kind entbindet und ich auch vorhabe Elternzeit zu nehmen( max 2 Monate ), habe ich mich ein wenig mit dem Thema auseinander gesetzt.

Nun bin ich auf folgende Textpassage gestoßen:
"Vater und Mutter können ihr Arbeitsverhältnis jeweils bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ruhen lassen. In dieser Zeit können sie nur in Ausnahmesituationen - etwa im Fall einer Insolvenz gekündigt werden"

Das beunruhigt mich ein wenig da ich natürlich für meine Frau und mein Kind auch da sein möchte.

Was hat das zu bedeuten?


Bin seit 4 Jahren bei meinem Arbeitgeber( Krankenhaus, unbefristeter Arbeitsvertrag )

Mit freundlichen Grüßen
Vincentxx
ExDevil67
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Re: Kündigung während Elternzeit in der Insolvenz

Beitrag von ExDevil67 »

Das würde ich da einfach mal trennen wer Insolvenz anmeldet.

Das Sie als Arbeitnehmer Insolvenz anmelden müssen, dürfte keinen Einfluss auf den Kündigungsschutz haben.

Anders wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Da macht es durchaus Sinn das der in so einem Fall trotz Elternzeit kündigen darf. Sonst würde ja im Extremfall der Insolvenzverwalter entscheiden zum Ende der Elternzeit den Betrieb einzustellen, müsste aber Sie ab dem Folgemonat beschäftigen.
winterspaziergang

Re: Kündigung während Elternzeit in der Insolvenz

Beitrag von winterspaziergang »

vincentxx hat geschrieben:Schönen guten Abend,
Folgendes, ich habe einen Antrag auf Insolvenz gestellt, die wird demnächst auch eröffnet.
Da meine Frau im Dezember unser Kind entbindet und ich auch vorhabe Elternzeit zu nehmen( max 2 Monate ), habe ich mich ein wenig mit dem Thema auseinander gesetzt.
Kann das trotz Erwerbsobliegenheit aus § 295 erfolgen?
Nun bin ich auf folgende Textpassage gestoßen:
"Vater und Mutter können ihr Arbeitsverhältnis jeweils bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ruhen lassen. In dieser Zeit können sie nur in Ausnahmesituationen - etwa im Fall einer Insolvenz gekündigt werden"
wie im vorherigen Beitrag erklärt. Der AN kann nicht wegen PI gekündigt werden, aber ein insolventer AG kann seinem AN kündigen.
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