Fluglinie XY Kofferschaden

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nw230479
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Fluglinie XY Kofferschaden

Beitrag von nw230479 »

Hallo liebe Experten,

hier mein Anliegen, zu dem ich leider Online nichts finde, obwohl ich nicht der Einzige betroffene sein sollte:
Ich habe im Januar nach einem Flug mit Fluglinie XY meinen Koffer als beschädigt reklamiert. Fluglinie XY hat diesen Schaden dokumentiert und die Firma Reparaturservice XX mit Abholung und Reparatur des Koffers beauftragt.

Der Koffer wurde bei mir abgeholt und dann passierte lange nichts. Als ich nach einigen Monaten (Fluglinie XY hatte mittlerweile den Insolvenzantrag gestellt) bei Reparaturservice XX nachfragte, wurde mir gesagt, dass man mir keinerlei Fälle von Fluglinie XY bearbeite. Als ich daraufhin um Herausgabe meines Gepäckstückes bat, wurde mir mitgeteilt, dass dies erst nach Zahlung der Reparatur-, sowie der Logistikkosten möglich sei.

Meine Frage daher: Kann mir mein Koffer vorenthalten werden und bin ich gezwungen zu zahlen?
Welche Vorgehensweise würdet ihr vorschlagen?
Danke für eure Einschätzung!
Nick
Zuletzt geändert von ktown am 09.11.17, 08:00, insgesamt 2-mal geändert.
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idem
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Re: Fluglinie XY Kofferschaden

Beitrag von idem »

Am Koffer hat der Reparaturservice XX ein Werkunternehmerpfandrecht. Wird es durch den Eigentümer/Besitzer abgelöst, können durch ihn die Kosten als normale Insolvenzforderung im InsVerfahren der Fluglinie XY angemeldet werden (mit vermutlich nur sehr geringen Aussichten auf irgendeinen Erfolg).

Wer seinen Koffer liebt, der zahlt.
winterspaziergang

Re: Fluglinie XY Kofferschaden

Beitrag von winterspaziergang »

nw230479 hat geschrieben: Meine Frage daher: Kann mir mein Koffer vorenthalten werden und bin ich gezwungen zu zahlen?
:arrow: Der Koffer gehört dem Kunden, der möchte die Reparatur. Die Haftung für den beschädigten Koffer hat die Fluglinie.
:arrow: Diese beauftragt die Fa. X mit der Reparatur, kann aber ihrer Haftung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr nachkommen.
:arrow: Die Fa. X muss das Innenverhältnis von Kunde und FL nicht interessieren. Sie hat eine Reparatur ausgeführt und darf demzufolge auch die Rechnung stellen. Die Haftung liegt weiterhin bei der Fluglinie. Dass bei der nichts mehr zu holen ist, ist ein anderes Thema.
Welche Vorgehensweise würdet ihr vorschlagen?
eine Entscheidung für oder gegen den Koffer zu treffen und entsprechend zu handeln
Dirty Uschi
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Re: Fluglinie XY Kofferschaden

Beitrag von Dirty Uschi »

eine kurze Überlegung, wobei ich mich mit Transportschäden im Flugverkehr nicht auskenne:

1. Der Fluglinie ist der Schaden bekannt, hat ja den Koffer auch zur Firma X gegeben;

2. Hat die Fluglinie den Schaden der Haftpflicht gemeldet ?

3. Fluglinie anschreiben, Schadensnummer bei der Versicherung abfragen, die Höhe des Schadens, bzw. die Höhe der Reparaturkosten zur Tabelle anmelden und zwar für den Ausfall, weil die Haftpflicht der Versicherung hierfür aufkommen müsste, vergl. § 110 VVG.

Wie gut und wie schnell das geht, kann ich nichts zu beisteuern. Auch weiß ich nicht, in welcher Höhe man einen Schadenersatz von der Versicherung erhalten kann (Stichwort: Warschauer Abkommen).

Wenn einem der Koffer lieb ist, sollte man ihn ablösen und hoffen, dass mal etwas kommt. Da kann viel Nachfragen helfen (Stichwort: "Auf den Sack gehen").
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
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