Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

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tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

Danke für jede Antwort. Es handelt sich um Gerichtskosten, die die Gegenseite haben möchte, die sind ohne irgend einen Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich um einen Millardenkonzern der 150 Euro haben möchte.
Die Bank hat damit nichts zu tun, sondern teilte einfach mit, dass man bei der Kreditkarte den Kredit gekürzt hat, wegen Schufaeintrag. Lustig auf dem Konto befindet sich eine hohe fünstellige Summe, aber Kredit wird wegen 150 Euro Schulden nicht mehr gewährt.
In keiner Mahnung wurde aber etwas von einem Schufaeintrag erwähnt, was ja Voraussetzung für eine Eintragung ist.
Somit müsste sich die Gegenseite, eher deren Anwalt, der den Betrag einfordert, haftbar gemacht haben?
Evariste
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Evariste »

tomiitom1 hat geschrieben:Danke für jede Antwort. Es handelt sich um Gerichtskosten, die die Gegenseite haben möchte, die sind ohne irgend einen Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich um einen Millardenkonzern der 150 Euro haben möchte.
Und wie kommt der Konzern auf so eine Idee, ganz ohne Vertrag? Und worum ging es in dem verlorenen Prozess? Es bleibt unklar.

Ich fantasiere mal, wenn es zum Beispiel um einen widerrufenen Mobilfunkvertrag geht, dann mag man ja durchaus der Meinung sein, es bestehe kein Vertrag mehr. Man hat aber dann trotzdem eine Schufaklausel unterschrieben, die den Anbieter berechtigt, Unregelmäßigkeiten der Schufa zu melden. Und diese Schufaklausel wirkt weiter.
In keiner Mahnung wurde aber etwas von einem Schufaeintrag erwähnt, was ja Voraussetzung für eine Eintragung ist.
Nein, das ist nicht Voraussetzung.
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

Evariste hat geschrieben:
tomiitom1 hat geschrieben:Danke für jede Antwort. Es handelt sich um Gerichtskosten, die die Gegenseite haben möchte, die sind ohne irgend einen Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich um einen Millardenkonzern der 150 Euro haben möchte.
Und wie kommt der Konzern auf so eine Idee, ganz ohne Vertrag? Und worum ging es in dem verlorenen Prozess? Es bleibt unklar.

Ich fantasiere mal, wenn es zum Beispiel um einen widerrufenen Mobilfunkvertrag geht, dann mag man ja durchaus der Meinung sein, es bestehe kein Vertrag mehr. Man hat aber dann trotzdem eine Schufaklausel unterschrieben, die den Anbieter berechtigt, Unregelmäßigkeiten der Schufa zu melden. Und diese Schufaklausel wirkt weiter.
In keiner Mahnung wurde aber etwas von einem Schufaeintrag erwähnt, was ja Voraussetzung für eine Eintragung ist.
Nein, das ist nicht Voraussetzung.
Es gab eine Klage wegen einer Suchmaschineneintragung. Der Grund spielt doch keine Rolle.
Wie kommt man dann zu den Voraussetzungen für einen Eintrag die hier aufgelistet sind, wenn die nicht gelten?

§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- die Forderung muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein und
- zwischen den beiden Mahnungen müssen mindestens vier Wochen liegen und
- Ihnen in einer der Mahnungen der negative Schufa-Eintrag angedroht wurde und
- Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Evariste
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Evariste »

tomiitom1 hat geschrieben: Es gab eine Klage wegen einer Suchmaschineneintragung. Der Grund spielt doch keine Rolle.
Nun ja. Wenn es eine Kostenentscheidung gab, wonach die Gerichtskosten einer Partei auferlegt werden, dann greift § 28a Abs. 1 Nr. 1 und es ist nach Fälligkeit keine weiteren Mahnungen erforderlich.

Übrigens ist das BDSG am 24. Mai durch die DSGVO abgelöst worden, dort gibt es eine derartige Vorschrift nicht.
SusanneBerlin
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von SusanneBerlin »

Es gab eine Klage wegen einer Suchmaschineneintragung. Der Grund spielt doch keine Rolle.
Wie kommt man dann zu den Voraussetzungen für einen Eintrag die hier aufgelistet sind, wenn die nicht gelten?

§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- die Forderung muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein und
- zwischen den beiden Mahnungen müssen mindestens vier Wochen liegen und
- Ihnen in einer der Mahnungen der negative Schufa-Eintrag angedroht wurde und
- Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Stimmt, der Grubd spielt keine Rolle, wenn man eine Klage verloren hat. Und wenn der Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat, braucht er nicht mehr 2x mahnen, die gerichtlich festgestellte Forderung ist sofort fällig. Auch ein Bestreiten nützt dann hinterher nichts mehr wenn man schon vor Gericht nicht damit durchgekommen ist.
Grüße, Susanne
idem
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von idem »

Treffer, versenkt. :mrgreen:

Am besten gefällt mir die Stelle "Der Grund spielt doch keine Rolle" .
SusanneBerlin
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von SusanneBerlin »

Oder einfach mal bei §28a Absatz 1 Satz 1 Punkt 1anfangen zu lesen, statt erst bei Punkt 4.
BSDG (alte Fassung) hat geschrieben:§ 28a
Datenübermittlung an Auskunfteien

(1) 1Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:Oder einfach mal bei §28a Absatz 1 Satz 1 Punkt 1anfangen zu lesen, statt erst bei Punkt 4.
Aber liebste SuanneBerlin. Das würde das aufgebaute Feindbild doch vollkommen zerstören. :shock:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
tomiitom1
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von tomiitom1 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Oder einfach mal bei §28a Absatz 1 Satz 1 Punkt 1anfangen zu lesen, statt erst bei Punkt 4.
BSDG (alte Fassung) hat geschrieben:§ 28a
Datenübermittlung an Auskunfteien

(1) 1Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
Langsam wird es peinlich, Sie zitieren nur den Anfang des Satzes, denn der Unterpunkt 1. ist erst der Anfang eines Satzes, da er keinen Punkt hat.
Sie suche sich aus dem Gesetz den Satz heraus, der gerade passt und schon darf man das?
Nach Punkt 1 steht "UND" was bedeutet die folgenden Punkte müssen auch erfüllt sein. Wenn also einer nicht erfüllt ist, darf kein Eintrag erfolgen.
Würde da ODER stehen, müsste nur ein Punkt erfüllt sein um den Eintrag tätigen zu dürfen. Somit müssen alle Unterpunkte erfüllt sein und nicht nur einer.
Man beachte bei den Unterpunkten, ist am Ende ein Komma und kein Punkt, somit haben wir von 1-4 sozusagen einen Satz, der ganz erfüllt werden muss. Wären zwischen den Sätzen ein ODER, dann reicht schon ein Punkt.
https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28a.html
SusanneBerlin
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man beachte bei den Unterpunkten, ist am Ende ein Komma und kein Punkt, somit haben wir von 1-4 sozusagen einen Satz, der ganz erfüllt werden muss. Wären zwischen den Sätzen ein ODER, dann reicht schon ein Punkt.
Nein, die Nr. 1 bis Nr. 4 müssen nicht alle gleichzeitig erfüllt sein, sondern nur eine Nr. der Aufzählung. Denn ansonsten wenn Sie recht hätten, müsste jeder der keine Insolvenz angemeldet hat (Nr. 2) eine leere Schufa haben.

Glauben Sie es oder nicht, mir ist es jetzt egal ob Sie das verstehen.
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Evariste »

tomiitom1 hat geschrieben: Nach Punkt 1 steht "UND" was bedeutet die folgenden Punkte müssen auch erfüllt sein.
Das ist richtig.
Wenn also einer nicht erfüllt ist, darf kein Eintrag erfolgen.
Das ist falsch. Es genügt, wenn einer der Punkte 1 bis 5 erfüllt ist.
Würde da ODER stehen, müsste nur ein Punkt erfüllt sein um den Eintrag tätigen zu dürfen.
Da ist ein "oder", nämlich vor Punkt 5. Vielleicht wird es so klarer:
... und
>> 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, [oder]
>> 2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist, [oder]
>> 3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, [oder]
>> 4.
>>>> a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, [und]
>>>> b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, [und]
>>>> c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
>>>> d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat
>> oder
>> 5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Zugegebenermaßen etwas unübersichtlich, ein "und" würde aber auch vom Inhalt her gar keinen Sinn machen, z. B. warum muss der Schuldner die Schuld noch anerkennen (Nr. 3), wenn schon ein Titel vorliegt (Nr 1). Und man könnte dann nur solche Schuldner der Schufa melden, die sich aktuell in einem Insolvenzverfahren befinden (Nr. 2).
Der Internationale
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Re: Negativer Schufaeintrag Bank weiss bereids bescheid?

Beitrag von Der Internationale »

tomiitom1 hat geschrieben: Langsam wird es peinlich...........
In der Tat, das wird es. :| Man fragt sich auch, was Sie bezwecken. :roll:

Wenn Sie rechtlich bewandert sind und alles wissen, warum stellen Sie hier überhaupt Fragen?
Tatsächlich aber demonstrieren Sie, dass Sie im Lesen rechtlicher Texte nicht bewandert sind. Ok, das ist ja nicht weiter schlimm, denn das sind die wenigsten Fragesteller. Dafür gibt es hier ja jede Menge hilfreicher Poster, die Ihnen sodann nicht Verstandenes erklären.

Wenn Sie das nicht möchten, auch gut - einfach sagen. Aber belehren müssen Sie tatsächlich niemanden hier. Jedenfalls nicht mit dem, was Sie hier von sich geben. Verblendung hat noch selten in der Sache weiter geholfen. Also, ein Mal gut Durchschütteln, kaltes Wasser ins Gesicht und 3 Gänge zurück schalten.

Zur Schufa generell:

Ich halte diesen Laden ebenso für überflüssig wie Sie. Ich wünschte mir einen Robin Hood, der mit Bruder Tuck gemeinsam deren ganzen Datenbestand im Wald verbrennt. Aber....

Sie müssen schon den Sheriff bekämpfen und dafür sorgen, dass die Gesetze geändert werden. Neue Zeiten mit den geltenden Gesetzen werden Sie auch durch Schielen und Tagträumen nicht bekommen.

Revolutionäre brauchen kühle Köpfe, keine überhitzten 8) :wink:
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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