Low Approach -wie ist die REchtslage?

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fpunkt
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Low Approach -wie ist die REchtslage?

Beitrag von fpunkt »

Grüß Gott,
bei einem mir unbekannten Flugplatz habe ich mit einer C172 beim Flugleiter einen low Approch angefragt "zur besseren Orientierung". Dieser hatte nichts dagegen, da auch kein Flugbetrieb am Platz war. Nun erfahre ich, dass ein Low Approach grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit ist! Denn egal, wo man sich befindet (z.b. über der Bahn), die Sicherheitsmindesthöhe dürfe nie unterschritten werden (500 ft). Nur bei der Landung und beim Start.
Ein low approach sei nur zulässig, wenn man ein technischen Problem habe oder die Absicht habe, zu landen, aber durchstarten müsse.

Ist das richtig?
Dann wären alle Anfragen an einen Turm, für einen Low Approach, grudsätzlich schon mal einen Ordungswidrigkeit.
Warum "erlaubt" ein Turm dann einen Low approach?
Warum weist ein Turm nicht darauf hin, dass ein Low approach eine Ordnungswidrigkeit ist?

Danke und für Antwort und Grüße von Alexander
Flowjob
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Re: Low Approach -wie ist die REchtslage?

Beitrag von Flowjob »

Das Problem ist, der Flugleiter darf den Flugweg freigeben, du bist aber trotzdem dafür verantwortlich, die Mindestflughöhe einzuhalten. Tust du es nicht, droht ein Bussgeld. Schön beschrieben unter https://ul-fluglehrer.de/blog/files/201 ... nflug.html
ATCler
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Re: Low Approach -wie ist die Rechtslage?

Beitrag von ATCler »

Hallo zusammen,

weder ein "Flugleiter" noch ein "Beautragter für Luftaufsicht" gibt irgendwas frei. Wir reden von unkontrollierten Flugplätzen, wo nur Verkehrshinweise gegeben werden.
Das ist das eine.

Das andere ist wie schon teilweise richtig erläutert die Sache mit der Sicherheitsmindesthöhe.
Ein "Cleared for low Approach" gibts eigentlich nur in der IFR-Fliegerei, sofern ein veröffentlichtes Verfahren abgeflogen wird.

Auf einem VFR-Flugplatz gibts das eigentlich nicht, hier wäre der Begriff "Low Pass" richtiger, der ist aber wegen der SI-Midesthöhe erst recht nicht zulässig.

Es gibt also maximal T/G oder Durchstarten vor dem Aufsetzten, wenn etwas im Anflug nicht passt...

Wichtig bei Low Approach und Durchstarten (Go Around) ist, dass diese in Landekonfiguration erfolgen müssen. Bei einer C172 ist es quasi egal (festes Fahrwerk).
Bei Einziehfahrwerk, muss dieses draußen sein!!

Ist es drin ist, dann wäre es ein Low Pass und durch das Unterschreiten der SI-Mindesthöhe wird es zur Ordnungswidrigkeit.

Fazit:
Man sollte es tunlichst vermeiden über Funk VFR nach Low Approach oder Low Pass zu fragen, denn dann kann man zusätzlich Vorsatz unterstellen.
Man fliegt an und macht einfach einen "Go Arround" und sagt: "D-Exxx ich starte durch", dann ist man auf der sicheren Seite, denn ein Durchstarten aus welchen Gründen auch immer, ist immer möglich, sofern es vorher ein normaler Anflug war.

- Vorankündigungen oder Anfragen hebeln das aus und markieren Vorsatz...!!
- Das Unterschreiten der SI-Midesthöhe stellt die OWi dar.

Wenn ein Flugleiter und/oder BfLA bei einem angekündigten Low Approach auf die Problematik keinen Hinweis gibt, dann hat er von der Materie keine Ahnung.

Wenn ein Fahrwerksproblem vorliegt, natürlich eine Sichtkontrolle via Low Pass zulässig! Hier gehts schließlich um die Sicherheit!
Dies wäre aber wie gesagt ein Low Pass (tiefer Vorbei-/Überflug) entweder am Tower vorbei oder entlang der Piste.
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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