Flugrecht - Helgoland

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piper28
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Flugrecht - Helgoland

Beitrag von piper28 »

Bekanntlich muß ein verantwortlicher Flugzeugführer für Flüge nach Helgoland mindestens 100 Std. Gesamtflugzeit vorweisen.
- gilt dies auch für Flüge von Helgoland weg?
- Wie sieht es mit Schulflügen aus, also wenn der Fluglehrer im Ausbildungsflug daneben sitzt? Darf dann der Flugschüler nach Helgoland oder von der Insel weg fliegen?
Dürfen in diesem Fall auch Passagiere mitfliegen?

Wie ist die Rechtslage?

Für Antworten vielen Dank im Voraus

Gruß Torsten
ATCler
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Re: Flugrecht - Helgoland

Beitrag von ATCler »

Hallo,

zunächst ein Tipp: Einfach mal dort anrufen!

Ansonsten steht in den Flugplatz-Infos der AIP-VFR:
100 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer erforderlich.
Anflüge im gewerblichen Personenluftverkehr dürfen nur mit mindestens 2-motorigen Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Die Führer dieser Luftfahrzeuge müssen vor dem ersten Einsatz Einweisungs- und Probeflüge mit dem betreffenden Luftfahrzeugmuster durchgeführt haben.
- gilt dies auch für Flüge von Helgoland weg?
Die 100 Std. gelten als PIC.
Es ist dabei unerheblich ob man an- oder abfliegt (schließlich sind in den 100 Std. An- und Abflüge enthalten).

Wie sieht es mit Schulflügen aus, also wenn der Fluglehrer im Ausbildungsflug daneben sitzt? Darf dann der Flugschüler nach Helgoland oder von der Insel weg fliegen?
Bei Schulflügen ist der Fluglehrer PIC, da der Schüler KEINE gültige Lizenz hat!
Nachdem in der AIP nichts anderes steht, sollte ein Schulflug wohl möglich sein!
Die Mitnahme von Passagieren bei Schulflügen muss mit dem Fluglehrer bzw. der Flugschule geklärt werden.

Aber wie gesagt:
Einfach mal in Helgoland anrufen...
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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