Moin moin
folgendes Szenario....
Pilot PPL (A) ICAO, möchte seinen Schein auf PPL(A) EASA umschreiben lassen.
Prüfungsflug für Funknavigarionshilfen wurde bestanden.
Beim Ausfüllen des Antrages auf Umwandlung ist ein Feld anzukreuzen, welches bestätigt, daß keine Straf -oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.
Der Antragsteller ist Fremdgeschäftsführer in einem mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen. Führungszeugnis und Verkehrszentralregister sind ohne Eintragungen.
Der Inhaber des Unternehmens ist neben dem Fremdgeschäftsführer aktiv im Tagesgeschäft tätig und entscheidet im Großen und Ganzen alle relevanten Vorgänge.
Bedingt durch die Position als Fremdgeschäftsführer neben dem Inhaber (geschäftsführender Gesellschafter) ist er rechtlich mitverantwortlich und somit sind alle strafrechtlichen Ermittlungsverfahren automatisch auch gegen seine Person gerichtet.
Es liegen drei schwebende Verfahren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb vor.
Wie verhält sich die Rechtslage?
Kann dem Antragsteller aufgrund der laufenden noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren die Verlängerung der Lizenz verweigert werden?
Welche Delikte wären für eine Verweigerung der Verlängerung relevant? oder liegt dies im Entscheidungsspielraum des zuständigen Sachbearbeiters des jeweiligen Luftamtes?
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Scheinverlängerung-laufende Straf, bzw. Ermittlungsverfahren
Moderator: FDR-Team
Re: Scheinverlängerung-laufende Straf, bzw. Ermittlungsverfa
Hallo,
ja, die Lizenz ausstellende Behörde befindet darüber, wie sie die schwebenden Verfahren gewichtet.
Mein Tipp:
Direkt beim zuständigen Luftamt nachfragen und die genannte Problematik genau wie beschrieben , vortragen, damit die Zusammenhänge klar werden.
ja, die Lizenz ausstellende Behörde befindet darüber, wie sie die schwebenden Verfahren gewichtet.
Mein Tipp:
Direkt beim zuständigen Luftamt nachfragen und die genannte Problematik genau wie beschrieben , vortragen, damit die Zusammenhänge klar werden.
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
Re: Scheinverlängerung-laufende Straf, bzw. Ermittlungsverfa
die Behörde hat recht zügig (14 Tage) positiv entschieden und den EASA PPL ausgestellt.
=> Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird !
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