Flykes und die Betriebserlaubnis

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Torstein
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Flykes und die Betriebserlaubnis

Beitrag von Torstein »

Moin!

Es gibt ja nunmehr "Fahrräder", die einen Paraglydingschirm eingebaut haben. Soweit so gut. So lange man sich mit den Teilen ohne eingeschalteten Motor bewegt (das geht), gelten sie laut StVO als Fahrräder mit Gepäck. Aber wie ist das rechtlich geklärt, was das Fliegen an sich angeht? Für einen normalen Paraglydingflug braucht man ja keine Erlaubnis, keinen Flugschein. Benötigt man einen für diese Art Räder?

Wie ist denn da so die Rechtslage. Bzw. gibt es überhaupt eine?
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
ATCler
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Re: Flykes und die Betriebserlaubnis

Beitrag von ATCler »

Hallo Torstein,

da gibts ganz klar eine Rechtslage (he, wir sind in Deutschland ;-) )

Motorschirm-Trikes benötigen eine Zulassung (z.B. muss ein K-Flug durchgeführt werden, um eine Zulassung der Kombination Schirm-Motor etc. zu erhalten.)
bei diesen Gefährten handelt es sich letztlich um Ultraleicht-Lfz die und dafür ist der DULV zuständig.
http://www.dulv.de
Zu beachten ist auch, welches max. Abfluggewicht dabei ins Spiel kommt (über/unter 120kg bzw. bis max. 472 kg)

Bereich Zulassung und Technik:
http://www.dulv.de/Downloads/Zulassunge ... k/K172.htm

Übrigens liegen Sie auch bzgl. der notwendigen Lizenz falsch:
Für alle UL-Geräte, also auch Motorschirme benötigen Sie eine Pilotenerlaubnis (UL Luftsportgeräte-Führer).

Näheres hier:
http://www.dulv.de/Trikes/Ausbildung/Pilot/K148.htm
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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