Hallo Forum,
folgende Frage: vor ca. 20 Jahren wurde ein Tierfoto in einer Tageszeitung veröffentlicht, das mir sehr gut gefiel. Nun habe ich da für mich so eine Geschichte dazu und würde dieses Foto evtl. - wenn ich meine Geschichte öffentlich machen würde, gerne mit eingeben. Muss ich den Fotografen oder die Redaktion kontaktieren um das Urheberrecht nicht zu verletzen ?
Etwas ähnliches überlege ich jetzt bzgl. Jugendfotos - auf denen nicht nur ich, sondern eben auch andere Menschen aufgenommen wurden. Müssen die alle gefragt werden, ob ich das Klassenfoto veröffentlichen darf, oder auch Familienfotos, wenn zu manchen Fam.Mitgliedern gar kein Kontakt mehr besteht oder die schon tot sind ?
Da ich mich mit der Frage erstmals beschäftige, hoffe ich, dass das nicht allzu viele Threads schon bearbeitet haben.
Bitte trotzdem um Antworten.
Danke und gruss
gisbert
wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Moderator: FDR-Team
Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Es ist die Zustimmung des Fotografen und aller abgebildeten Personen notwendig.
Bei den abgebildeten Personen bis zu 10 Jahren nach derem Tod (dann von Angehörigen), beim Fotografen bis 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Jeweils mit etlichen weiteren Details.
Dass Tausende im Internet veröffentlichte Klassenfotos aus früheren Jahrzehnten ein Verstoß dagegen sind, ist allgemein bekannt.
Bei den abgebildeten Personen bis zu 10 Jahren nach derem Tod (dann von Angehörigen), beim Fotografen bis 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Jeweils mit etlichen weiteren Details.
Dass Tausende im Internet veröffentlichte Klassenfotos aus früheren Jahrzehnten ein Verstoß dagegen sind, ist allgemein bekannt.
Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Wie kommen Sie auf 50 Jahre? Das Urheberrecht erlischt nicht bei lebenden Personen und besteht sogar noch für die Erben fort. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Folglich muss gisbert auf jeden Fall den Fotografen fragen, ob er das Bild nutzen darf.FM hat geschrieben:beim Fotografen bis 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Ich bin kein Jurist.
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Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Bei Fotos greifen die 70 Jahre nur, wenn es sich um ein Lichtbildwerk handelt, bei einem Lichtbild erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach Erstveröffentlichung respektive, wenn das Bild nie veröffentlicht wurde, 50 Jahre nach Anfertigung. Daraus kann sich allerdings eine fast 100-jährige Schutzfrist ergeben, wenn beispielsweise ein Lichtbild 1950 aufgenommen und erstmals 1999 veröffentlicht wird, wäre es bis 2049 geschützt.Froggel hat geschrieben:Wie kommen Sie auf 50 Jahre? Das Urheberrecht erlischt nicht bei lebenden Personen und besteht sogar noch für die Erben fort. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Folglich muss gisbert auf jeden Fall den Fotografen fragen, ob er das Bild nutzen darf.FM hat geschrieben:beim Fotografen bis 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Da ist Geduld gefragt...
Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Oder eben einfach den Fotografen fragen. Wenn es um eine kommerzielle Veröffentlichung geht, wird er eben das branchenübliche Honorar haben wollen, wenn es mehr oder weniger privat ist oder ein Verein usw. wird es schon nicht so furchtbar teuer werden. Bei dem erwähnten Tierbild aus einer Zeitung dürfte das auch leicht machbar sein, entweder man findet den Fotografen selbst im Internet oder über die Redaktion. Man kläre dabei auch Fragen wie Quellenangabe und Belegexemplar.BäckerHD hat geschrieben:Da ist Geduld gefragt...
Bei abgebildeten Personen kann es schwierig werden, ehemalige Jugendfreunde können ja inzwischen weit verteilt sein. Und wenn der Onkel auf dem Familienfoto vor ein paar Jahren (weniger als 10) gestorben ist, muss man eben dessen Kinder und die Witwe fragen (und den Fotografen!). "Kein Kontakt mehr" ändert daran nichts, so kommt man eben wieder in Kontakt.
Re: wie ist das mit dem Recht auf ein Foto
Hallo FM, Froggel, nordlicht02 + BäckerHD
Danke für die hilfreichen Antworten + Diskussion zum Thema.
Ja, den Fotografen kann ich wohl über die Zeitung ausfindig machen - kommerziell war nicht gedacht, eher eine Mitteilung wie gut mir das Foto gefiel .....
Aber die lange Zeit bzgl. privater Fotos .... naja ... also das lasse ich dann lieber mal.
alsdann gruss gisbert
Danke für die hilfreichen Antworten + Diskussion zum Thema.
Ja, den Fotografen kann ich wohl über die Zeitung ausfindig machen - kommerziell war nicht gedacht, eher eine Mitteilung wie gut mir das Foto gefiel .....
Aber die lange Zeit bzgl. privater Fotos .... naja ... also das lasse ich dann lieber mal.
alsdann gruss gisbert
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