GEZ trotz Heirat
Moderator: FDR-Team
GEZ trotz Heirat
Hallo,
habe 2014 geheiratet und bin zu meinem Ehepartner gezogen und die GEZ von meiner Heirat und Umzug gemeldet. Auch die Beitragsnummer meines Ehepartner beigefügt.
Nun 2017 kam ein Schreiben der GEZ, dass sie einen Namen und Adress- Änderung vom Einwohnermeldeamt erhalten haben. Sie nehmen die abmeldung zum Oktober 2017 zur Kenntnis fordern aber eine Nachzahlung der Beiträge ab Oktober 2014!
Habe nochmals mein Schreiben von 2014 geschickt. Die GEZ besteht weiterhin auf Bezahlung.
Welche Alternativen habe ich.
Vielen Dank.
habe 2014 geheiratet und bin zu meinem Ehepartner gezogen und die GEZ von meiner Heirat und Umzug gemeldet. Auch die Beitragsnummer meines Ehepartner beigefügt.
Nun 2017 kam ein Schreiben der GEZ, dass sie einen Namen und Adress- Änderung vom Einwohnermeldeamt erhalten haben. Sie nehmen die abmeldung zum Oktober 2017 zur Kenntnis fordern aber eine Nachzahlung der Beiträge ab Oktober 2014!
Habe nochmals mein Schreiben von 2014 geschickt. Die GEZ besteht weiterhin auf Bezahlung.
Welche Alternativen habe ich.
Vielen Dank.
Re: GEZ trotz Heirat
Klagen?
Wo und wie? Wenn ich ein Anwalt nehme gehts richtig ins Geld.
Wo und wie? Wenn ich ein Anwalt nehme gehts richtig ins Geld.
Re: GEZ trotz Heirat
Wenn Sie einen Anwalt erstmals befragen, bleiben die Kosten sehr überschaubar. Danach wissen Sie dann verbindlich, welche weitere Vorgehensweise sinnvoll ist.Levelred hat geschrieben:Wenn ich ein Anwalt nehme gehts richtig ins Geld.
Re: GEZ trotz Heirat
Müsste üblicherweise nicht derjenige klagen, der etwas will? Der Beitragsservice (aka GEZ) will Geld haben. Den Anspruch werden sie begründen müssen, spätestens im gerichtlichen Mahnverfahren nachdem der "Kunde" dem Mahnbescheid widersprochen hat. Wäre nicht ab Zugang des gerichtlichen Mahnbescheids anwaltliche Beratung angesagt? Mit welcher Begründung schon vorher?khmlev hat geschrieben:Klagen
Re: GEZ trotz Heirat
Es gibt kein gerichtliches Mahnverfahren. Der Beitragservice kann sich den Festsetzungsbescheid selbst erteilen; diese werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.
Im Übrigen endet die Beitragspflicht durch Anzeige des Beitragsschuldners. Der Beitragsschuldner muss den Nachweis erbringen, dass er das Ende der Beitragspflicht angezeigt hat.
Wird der Beitragsschuldner nicht tätig, zieht der Beitragsservice seine Verfahren durch.
Im Übrigen endet die Beitragspflicht durch Anzeige des Beitragsschuldners. Der Beitragsschuldner muss den Nachweis erbringen, dass er das Ende der Beitragspflicht angezeigt hat.
Wird der Beitragsschuldner nicht tätig, zieht der Beitragsservice seine Verfahren durch.
Gruß
khmlev
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khmlev
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Re: GEZ trotz Heirat
Sozusagen eine Gelddruckmaschine.khmlev hat geschrieben: Der Beitragservice kann sich den Festsetzungsbescheid selbst erteilen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: GEZ trotz Heirat
Und hier stellt sich die Frage, ob das passiert ist. Es wurde mitgeteilt, daß man geheiratet habe und umgezogen ist. Das man nicht mehr zahlen wolle, weil man im Haushalt schon bezahlt sehe ich nicht.khmlev hat geschrieben:Im Übrigen endet die Beitragspflicht durch Anzeige des Beitragsschuldners. Der Beitragsschuldner muss den Nachweis erbringen, dass er das Ende der Beitragspflicht angezeigt hat.
Re: GEZ trotz Heirat
Da aber auch die Beitragsnummer des Ehemannes beigefügt wurde, wird man mit guten Willen zum Ergebnis kommen können, dass eine Abmeldung erfolgt ist. Allerdings fehlt es beim Beitragsservice häufig am guten Willen.Levelred hat geschrieben:Auch die Beitragsnummer meines Ehepartner beigefügt.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: GEZ trotz Heirat
... ich würde da nicht mal "guten Willen" voraussetzen, sondern lediglich "gesunden Menschenverstand".
OK, auch an diesem scheint es dem Beitragsservice öfter zu fehlen ..... Das gleichen die Gerichte aber dann gerne aus.
OK, auch an diesem scheint es dem Beitragsservice öfter zu fehlen ..... Das gleichen die Gerichte aber dann gerne aus.
Re: GEZ trotz Heirat
Und diesen Post mußte man nach 7 Monaten Funkstille im Topic jetzt noch unbedingt loswerden ?CDS hat geschrieben:... ich würde da nicht mal "guten Willen" voraussetzen, sondern lediglich "gesunden Menschenverstand".
OK, auch an diesem scheint es dem Beitragsservice öfter zu fehlen ..... Das gleichen die Gerichte aber dann gerne aus.
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