Vertragsbestandteil oder nicht?

Moderator: FDR-Team

neutrino
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Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von neutrino »

Liebes Forum-Team,

ich hoffe, ich bin in dieser Rubrik richtig.

Angenommen Geschäftsmann A bekommt einen Anruf von einem Verlag, der Inserenten werben will. Der Verlag sichert per Vertrag eine Auflage von mindestens 5000 Stck und eine kostenlose Auslage in mindestens 100 Stellen in einem Umfeld von 70km zu. Der Geschäftsmann bekundet Interesse, allerdings nur für den Fall, dass auch in den umliegenden Ortschaften seines Geschäfts das kostenlose Magazin ausgelegt wird. Dieses wird im schriftlich per E-Mail zugesichert, mit der Nennung von 4 umliegenden Ortschaften.

Könnte eine solche Zusicherung per E-Mail als Vertragsbestandteil angesehen werden, obwohl es nicht direkt im Vertrag festgehalten ist?

Dankende Grüße,
neutrino
neutrino
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Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von neutrino »

ich schieb den Thread nochmal nach oben.
Hat dazu vielleicht jemand einen Rat?
Ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail als Vertragsbestandteil anzusehen? Macht es Sinn wegen einer solchen Sache einen Anwalt aufzusuchen oder ist das ganz klar kein Vertragsbestandteil, dann hätte sich das mit dem Anwalt nämlich erübrigt.

Vielen Dank im Voraus.

neutrino
ExDevil67
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Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von ExDevil67 »

Was steht denn im Vertrag drin? Insbesondere zu Nebenabreden?
neutrino
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Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von neutrino »

Hallo zusammen,

sorry, ich möchte mich zuerst entschuldigen: mein Post ist schon älter und er war mir im letzten Jahr einfach entfallen. Nun habe ich mich aufgrund aktueller Ereignisse wieder daran erinnert und möchte hier eine Klärung herbei führen.

Die Sache ist immer noch aktuell.
Wie geschrieben: Umkreis der Auslage: 70 km, Auflage: 5000 Stück an mindestens 100 Stellen.
Zusage per E-Mail, dass auch in den unmittelbar umliegenden Ortschaften ausgelegt wird, weil der Interessent/Inserent nur dann inserieren wollte, wenn auch in der unmittelbaren Umgebung ausgelegt wird..
In den AGB steht nichts bzgl. Nebenabsprachen, hier wird nur der Radius von 70 km erwähnt, die Auflage und die Mindestanzahl der Auslagestellen.

Gehört nun die Zusage per E-Mail zum "Vertrag" oder eher nicht.
Rentiert es sich für den Geschäftsmann A, zu einem Anwalt zu gehen wegen Schadenersatz oder hätte er keine Chance.
Jetzt auch noch interessant ist die Frage: verjährt so eine Sache?

Vielen Dank,
neutrino
SusanneBerlin
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Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von SusanneBerlin »

wegen Schadenersatz
Hallo,
wenn ein Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllt wird, könnte man die Entlohnung (anteilig) wegen Nichterfüllung zurückverlangen.

Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn ist schwierig zu belegen. Der Gewerbetätige müsste auf geeignete Weise nachweisen, dass und in welcher Höhe ihm Gewinn entgangen ist durch die Nichterfüllung der Auslegung in den vereinbarten Orten.
Grüße, Susanne
locarno

Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von locarno »

Auch mündliche Absprachen sind im Geschäftsverkehr bindend. Sie haben sogar eine textliche Bestätigung erhalten. Mehr Komfort kann man nicht erwarten.

Die Frage, ob daraus ein objektiver Schaden entstanden ist stellt sich doch gar nicht! Es handelt sich um eine simple Leistungsstörung: Sie haben etwas bezahlt, was nicht geleistet wurde.
neutrino
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Re: Vertragsbestandteil oder nicht?

Beitrag von neutrino »

Vielen Dank für die Antworten.
Verjährt so ein Fall auch?
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