Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
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Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Hallo ich habe mal ein Problem.
ich habe seit geraumer Zeit Post vom Beitragsservice erhalten mit der Aufforderung das ich meine Gebühren Zahlen soll. Da ich seit 10 Jahren mit meiner Freundin in einem Haushalt lebe und diese angemeldet ist habe ich das dem Service mitgeteilt ohne jegliche reaktion. Nun hatte ich Post von der Stadtkasse bekommen mit einer Vollstreckungankündigung worauf ich mich dort gemeldet habe mit dem vermerk das ich dem Service schon mehrmals mitgeteilt habe das meine Freundin in unserem Haushalt angemeldet ist. Diese haben sich nun mit dem Service auseinandergesetzt und das hat nun Wochen gedauert und heute nun bekomme ich erneut eine Vollstreckungsankündigung da meine Freundin zwar angemeldet ist aber nicht gezahlt hat und nun wollen sie es von mir obwohl ich gar nicht angemeldet bin.
ich habe seit geraumer Zeit Post vom Beitragsservice erhalten mit der Aufforderung das ich meine Gebühren Zahlen soll. Da ich seit 10 Jahren mit meiner Freundin in einem Haushalt lebe und diese angemeldet ist habe ich das dem Service mitgeteilt ohne jegliche reaktion. Nun hatte ich Post von der Stadtkasse bekommen mit einer Vollstreckungankündigung worauf ich mich dort gemeldet habe mit dem vermerk das ich dem Service schon mehrmals mitgeteilt habe das meine Freundin in unserem Haushalt angemeldet ist. Diese haben sich nun mit dem Service auseinandergesetzt und das hat nun Wochen gedauert und heute nun bekomme ich erneut eine Vollstreckungsankündigung da meine Freundin zwar angemeldet ist aber nicht gezahlt hat und nun wollen sie es von mir obwohl ich gar nicht angemeldet bin.
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Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Die Gebühren fallen 1x pro Haushalt an. Einer von euch beiden wird zahlen müssen.
Und was ist jetzt die Frage?
Und was ist jetzt die Frage?
Grüße, Susanne
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Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.
Nun ist die Situation so das meine Freundin Krankheitsbedingt arbeitslos geworden ist und seit dem ALGII bezieht nur haben wir versäumt einen Befreiunsantrag zu stellen. Die Befreiung würde unserem HAushat ja nun zustehen und wir können uns auch nicht leisten die Forderung zu begleichen. Kann man die Befreiung auch rückwirkend beantragen oder gilt die dann erst ab da wo man es beantragt?
Nun ist die Situation so das meine Freundin Krankheitsbedingt arbeitslos geworden ist und seit dem ALGII bezieht nur haben wir versäumt einen Befreiunsantrag zu stellen. Die Befreiung würde unserem HAushat ja nun zustehen und wir können uns auch nicht leisten die Forderung zu begleichen. Kann man die Befreiung auch rückwirkend beantragen oder gilt die dann erst ab da wo man es beantragt?
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Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Die Befreiung deiner Freundin würde dir auch nichts nützen. Denn sobald nur eine Person im Haushalt wohnt, die nicht befreit ist, muss die nicht befreite Person den Beitrag bezahlen. Das greift also nur, wenn alle im Haushalt lebenden Personen vom Rundfunkbeitrag befreit sind.
Das Nicht-Anmelden schützt einen nicht davor, dass man den Beitrag bezahlen muss. Sonst würden ja nur diejenigen zahlen, die Lust dazu haben.das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.
Grüße, Susanne
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Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Naja ich sage mal so wir gelten ja als bedarfsgemeinschaft und das ALGII ist ja auf alle Personen im HAushalt verteilt was heißt das alle im Bescheid aufgeführt sind auch ich der Berufstätig ist aber wir als BG aufstockend ALGII bekommen.
Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Wenn Sie so bedürftig und zahlungsunfähig sind, wieso wurde das dann bisher nicht geltend gemacht?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
Zumal rückwirkende Befreiungen ausgeschlossen sind.FelixSt hat geschrieben:Wenn Sie so bedürftig und zahlungsunfähig sind, wieso wurde das dann bisher nicht geltend gemacht?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
wie bereits gesagt, ist eine rückwirkenden Befreiung nicht möglich. Da man bereits 10 Jahre zusammen lebt, aberRadonbiker hat geschrieben:Naja ich sage mal so wir gelten ja als bedarfsgemeinschaft und das ALGII ist ja auf alle Personen im Haushalt verteilt was heißt das alle im Bescheid aufgeführt sind auch ich der Berufstätig ist aber wir als BG aufstockend ALGII bekommen.
stellt sich zudem die Frage, wie lange der Zeitraum der Nicht-Zahlung mit und ohne ALG-II-Bezug ist.Nun ist die Situation so das meine Freundin Krankheitsbedingt arbeitslos geworden ist und seit dem ALGII bezieht
Wenn man den Betrag nicht komplett zahlen kann, wird es wohl auf eine Ratenzahlung hinaus laufen. Meist empfiehlt es sich, hierzu selbst aktiv zu werden.
Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung
[quote="Radonbiker"]das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.[/quote]
Ob Sie es glauben oder nicht, ich habe mich beim Finanzamt auch nie angemeldet, und trotzdem wollen die dauernd Geld von mir. SCHWEINEREI!
Ob Sie es glauben oder nicht, ich habe mich beim Finanzamt auch nie angemeldet, und trotzdem wollen die dauernd Geld von mir. SCHWEINEREI!
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