Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Moderator: FDR-Team

Radonbiker
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 13.01.09, 14:44
Wohnort: Erfurt

Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von Radonbiker »

Hallo ich habe mal ein Problem.
ich habe seit geraumer Zeit Post vom Beitragsservice erhalten mit der Aufforderung das ich meine Gebühren Zahlen soll. Da ich seit 10 Jahren mit meiner Freundin in einem Haushalt lebe und diese angemeldet ist habe ich das dem Service mitgeteilt ohne jegliche reaktion. Nun hatte ich Post von der Stadtkasse bekommen mit einer Vollstreckungankündigung worauf ich mich dort gemeldet habe mit dem vermerk das ich dem Service schon mehrmals mitgeteilt habe das meine Freundin in unserem Haushalt angemeldet ist. Diese haben sich nun mit dem Service auseinandergesetzt und das hat nun Wochen gedauert und heute nun bekomme ich erneut eine Vollstreckungsankündigung da meine Freundin zwar angemeldet ist aber nicht gezahlt hat und nun wollen sie es von mir obwohl ich gar nicht angemeldet bin.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Gebühren fallen 1x pro Haushalt an. Einer von euch beiden wird zahlen müssen.
Und was ist jetzt die Frage?
Grüße, Susanne
Radonbiker
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 13.01.09, 14:44
Wohnort: Erfurt

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von Radonbiker »

das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.
Nun ist die Situation so das meine Freundin Krankheitsbedingt arbeitslos geworden ist und seit dem ALGII bezieht nur haben wir versäumt einen Befreiunsantrag zu stellen. Die Befreiung würde unserem HAushat ja nun zustehen und wir können uns auch nicht leisten die Forderung zu begleichen. Kann man die Befreiung auch rückwirkend beantragen oder gilt die dann erst ab da wo man es beantragt?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Befreiung deiner Freundin würde dir auch nichts nützen. Denn sobald nur eine Person im Haushalt wohnt, die nicht befreit ist, muss die nicht befreite Person den Beitrag bezahlen. Das greift also nur, wenn alle im Haushalt lebenden Personen vom Rundfunkbeitrag befreit sind.
das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.
Das Nicht-Anmelden schützt einen nicht davor, dass man den Beitrag bezahlen muss. Sonst würden ja nur diejenigen zahlen, die Lust dazu haben.
Grüße, Susanne
Radonbiker
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 13.01.09, 14:44
Wohnort: Erfurt

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von Radonbiker »

Naja ich sage mal so wir gelten ja als bedarfsgemeinschaft und das ALGII ist ja auf alle Personen im HAushalt verteilt was heißt das alle im Bescheid aufgeführt sind auch ich der Berufstätig ist aber wir als BG aufstockend ALGII bekommen.
FelixSt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2081
Registriert: 07.08.14, 19:05

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von FelixSt »

Wenn Sie so bedürftig und zahlungsunfähig sind, wieso wurde das dann bisher nicht geltend gemacht?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von nordlicht02 »

FelixSt hat geschrieben:Wenn Sie so bedürftig und zahlungsunfähig sind, wieso wurde das dann bisher nicht geltend gemacht?
Zumal rückwirkende Befreiungen ausgeschlossen sind. :wink:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
winterspaziergang

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von winterspaziergang »

Radonbiker hat geschrieben:Naja ich sage mal so wir gelten ja als bedarfsgemeinschaft und das ALGII ist ja auf alle Personen im Haushalt verteilt was heißt das alle im Bescheid aufgeführt sind auch ich der Berufstätig ist aber wir als BG aufstockend ALGII bekommen.
wie bereits gesagt, ist eine rückwirkenden Befreiung nicht möglich. Da man bereits 10 Jahre zusammen lebt, aber
Nun ist die Situation so das meine Freundin Krankheitsbedingt arbeitslos geworden ist und seit dem ALGII bezieht
stellt sich zudem die Frage, wie lange der Zeitraum der Nicht-Zahlung mit und ohne ALG-II-Bezug ist.

Wenn man den Betrag nicht komplett zahlen kann, wird es wohl auf eine Ratenzahlung hinaus laufen. Meist empfiehlt es sich, hierzu selbst aktiv zu werden.
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Beitragsservice Vollstreckungsankündigung

Beitrag von CDS »

[quote="Radonbiker"]das Problem ist das ich jetzt zur Zahlung aufgefordert werde obwohl ich mich nie angemeldet habe.[/quote]

Ob Sie es glauben oder nicht, ich habe mich beim Finanzamt auch nie angemeldet, und trotzdem wollen die dauernd Geld von mir. SCHWEINEREI!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen