Rundfunkbeitrag Einliegerwohnung

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windalf
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Rundfunkbeitrag Einliegerwohnung

Beitrag von windalf »

Wie verhält es sich eigentlich, wenn man zwei (zusammengehörige) Dopppelhaushälften oder ein Haus mit Einliegerwohung hat und diese aber komplett selbst nutzt.

Was muss vorliegen, damit nur einmal Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss? Muss ein Durchbruch gemacht werden? Muss eine "Zugangstür" zugemauert werden. Kommt es auf die Art der Nutzung an (zum Beispiel Nutzung nur als Lager)?

Auf der Beitragsserviceseite gibt es zu dieser Art Fragen wie immer nichts Hilfreiches...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
locarno

Re: Rundfunkbeitrag Einliegerwohnung

Beitrag von locarno »

@windalf

Der Beitrag ist von jedem volljährigen Wohnungsinhaber für jede Wohnung zu entrichten, vgl. § 2 Rundfunkstaatsvertrag.

Wohnung ist hier definiert als: "[...] § 3 Abs. 1 jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
und die durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann. [...]".

Es muss also weinigstens ein Raum, der durch einen separaten Eingang betretbar ist, vorhanden sein. Er muss groß genung ist, sich dort schlafen zu legen zu können. Es muss keine ganze Wohnung sein, die auch ein Wohnzimmer, Küche uws. enthält. Ferner muss diese Wohnung einer Person zuzuordnen sein, die als Inhaber (Mieter, Eigentümer o.ä.) gem. § 2 RStV gilt.

Das trifft für sowohl für eine abgeschlossene Einliegerwohnung, als auch für die andere Doppelhaushälfte zu. Eine offene Einliegerwohnung erfüllt die Anforderungen nicht.
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