Werbung trotz Werbeverbots

Moderator: FDR-Team

Niemand2000
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Werbung trotz Werbeverbots

Beitrag von Niemand2000 »

falls falsches Forum, bitte verschieben.

Mal angenommen jemand hat ein Verbotsschild am Briefkasten angebracht, aus welchem hervorgeht, dass sowohl Werbung als auch kostenlose Zeitungen verboten sind, kann dieser dann nur gegen die Zeitung vorgehen oder auch gegen diejenigen, die Werbung dieser Zeitung beilegen lassen?

Wie ist hier die Rechtslage?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Werbung trotz Werbeverbots

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

der Part mit "Werbung dieser Zeitungen beilegen" irritiert mich.
Hat derjenige eine Zeitung abonniert, möchte aber dagegen vorgehen dass dieser abonnierten Zeitung Werbung beigefügt ist?

Es gibt sowohl die kostenlosen wie auch die bezahlten Zeitungen nur mit der Werbung.
Ein "Zeitung bitte ja, aber ohne eingelegte Reklamezettel" ist nicht realisierbar.

Man geht im Fall der kostenlosen Zeitungen gegen den Verteiler dieser Zeitungen vor. Der bekommt in der Regel die Zeitung bereits mit der eigelegten Werbung geliefert.
Grüße, Susanne
Niemand2000
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Werbung trotz Werbeverbots

Beitrag von Niemand2000 »

Nein, es handelt sich nicht um eine abonnierte Zeitung, sondern um die sogenannten Anzeigenblätter, die Werbebeilagen von X, Y etc. beigelegt sind.

Auf dem Briefkasten steht keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen.

Wenn die Verteiler zuständig sind, müsste man wohl gegen die Zeitung vorgehen, weil die beauftragen ja die Verteiler damit.
Niemand2000
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3461
Registriert: 02.07.08, 18:42

Re: Werbung trotz Werbeverbots

Beitrag von Niemand2000 »

Eben bekam ich folgende E-Mail von XYZ (nicht die Zeitung, sondern eine der Stellen, die Werbung einlegen lassen)




Sehr geehrter Niemand2000,




vielen Dank für Ihre E-Mail.




Es tut uns leid, dass Sie das XYZ Prospekt ABC weiterhin erhalten haben. Wir leiten die Angelegenheit gerne an die zuständigen externen Stellen weiter, damit Sie das ABC Prospekt zukünftig nicht mehr erhalten.




Wir bitten um Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten an die externen Stellen weiterleiten dürfen. Antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail. Vorab vielen Dank.




Mit freundlichen Grüßen
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen