Hallo zusammen,
angenommen Person A nutzt einen Post-Scan-Service-Dienstleister (z.B. Digitalkasten.de).
Hierzu hat Person A der Deutschen Post AG auch einen Nachsendeauftrag erteilt, um Postsendungen an den Post-Scan-Dienstleister weiterleiten zu lassen.
Nun geht über den Nachsendeservice der Deutschen post ein adressiertes Werbeschreiben bei dem Post-Scan-Service-Dienstleister ein.
Dieser digitalisiert grundsätzlich alle eingehenden Schreiben und berechnet hierfür je Schreiben eine Gebühr (z.B. 1,99 EUR).
Könnte Person A neben dem Versenden eines Werbewiderspruchs an das werbende Unternehmen von diesem auch einen "Schadenersatz" in Höhe der tatsächlich für den Empfang des Werbeschreibens entstandenen Kosten verlangen?
Vielen Dank!
Grüße,
Patrick
Adressierte Werbung / Schadenersatz Post-Scan-Service-Kosten
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Re: Adressierte Werbung / Schadenersatz Post-Scan-Service-Ko
Es ist nicht verboten, unverlangt adressierte Werbeschreiben zu versenden und deshalb steht dem Empfänger auch kein Schadensersatz zu.
A kann natürlich das werbende Unternehmen auffordern, es zukünftig zu unterlassen weitere Werbebriefe zu schicken und für den Fall der Nichtbeachtung Schadensersatzforderungen androhen.
A kann natürlich das werbende Unternehmen auffordern, es zukünftig zu unterlassen weitere Werbebriefe zu schicken und für den Fall der Nichtbeachtung Schadensersatzforderungen androhen.
Grüße, Susanne
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