GEZ verwendet Adresse der Geliebten

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simplici
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von simplici »

Ihre Ausführungen empfinde ich als ziemlich belehrend und arrogant. Was nicht sein darf kann nicht sein ?
simplici
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von simplici »

Außerdem wird weder die Lebensgefährtin, noch die Geliebte oder überhaupt jemand Drittes Post erhalten, in der steht, dass Herr B. was zu zahlen ha
Sie können es "bezweifeln" , aber ich habe den Brief tatsächlich



Also sind die Möglichkeiten des Beitragsservice der System-Medien vergleichbar mit denen der sog. "Dienste" ?
Tastenspitz
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Tastenspitz »

Um die Sache abzukürzen: Welche Antwort hätten sie den gerne?
ktown
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von ktown »

Das aufgrund der "kriminellen" Handlung des Beitragsservices der Schuldner nicht zahlen muss! :wink:

Daher stell ich mir ja die Frage, was der TE mit seiner Frage bezwecken will.
Irgendwie scheint dem Beitragsservice die Adresse zugesteckt worden zu sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Zafilutsche
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Zafilutsche »

Hm- warum das nicht offiziell geht, also da wo Herr B gemeldet ist, erschließt sich mir nicht.
Dass da Informationen aus offenbar dubiosen quellen genommen werden, erschließt sich mir genauso wenig.
Daher ist das ganze doch scheinbar so, dass Herr B für den Haushalt welches er bewohnt hatte, offenbar keine Beiträge entrichtet worden sind, da ansonsten ja nicht die Nachforderungen entstanden wäre. (Zumindest dann, wenn die Forderungen der GEZ berechtigt sind-weil eben nicht bezahlt)
zimtrecht
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von zimtrecht »

simplici hat geschrieben: Die Frage bleibt : WOHER hat die Zwangsgebühren-Einzug-Zentrale die Adresse der Geliebten, auf dem Schreiben stünde der Name des Herrn B. mit der Adresse der Geliebten,
Auskunftsanspruch beider Beteiligten Personen nach DSGVO und BDSG an den Beitragsservice. Einfach mal anfordern, welche Daten sie haben, woher sie stammen und wozu sie verwendet werden.

https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... der-dsgvo/
Celestro
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Celestro »

simplici hat geschrieben:Sie können es "bezweifeln" , aber ich habe den Brief tatsächlich
Was haben Sie tatsächlich ? Einen Brief an Herrn B an die Adresse der Geliebten, daß zu zahlen ist. ODER einen Brief an die Geliebte, daß Herr B zu zahlen hat ? Die Frage danach haben Sie nämlich noch immer nicht 100% nachvollziehbar beantwortet.
SusanneBerlin
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von SusanneBerlin »

doch gestern um 22:09 Uhr:
simplici hat geschrieben: auf dem Schreiben stünde der Name des Herrn B. mit der Adresse der Geliebten,
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Zafilutsche »

Ich möchte die Hoffnung nicht schmälern, aber selbst wenn die GEZ geklaute Daten z.B. von einem dritten aufkauft um an mögliche "Zahlungspreller" zu kommen, wird das wahrscheinlich auch so gehandhabt werden, wie das aufkaufen von geklauten Datensätzen wie damals die Bankdaten. Was soll man sich daher einen "Kopf" machen ob sowas möglich ist oder nicht. Die Erfahrung zeigt: Es wäre möglich (punkt).
Die Frage wäre aber noch, ob die Nachforderung überhaupt begründet ist, wenn Herr B bzw der Haushalt wo Herr B gemeldet war die Beiträge bezahlt hatte. Die Frage wäre noch offen.
SusanneBerlin
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Frage wäre aber noch, ob die Nachforderung überhaupt begründet ist, wenn Herr B bzw der Haushalt wo Herr B gemeldet war die Beiträge bezahlt hatte. Die Frage wäre noch offen.
Gemeldet war Herr B doch im "leerstehenden" Haus einer Erbengemeinschaft.
simplici hat geschrieben: auf dem Schreiben stünde der Name des Herrn B. mit der Adresse der Geliebten,
er selbst war aber NIE dort gemeldet ......
Grüße, Susanne
Celestro
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Celestro »

SusanneBerlin hat geschrieben:doch gestern um 22:09 Uhr:
simplici hat geschrieben: auf dem Schreiben stünde der Name des Herrn B. mit der Adresse der Geliebten,
dann erkläre mir bitte sein Post von heute 00:37, denn auf das Post:
winterspaziergang hat geschrieben:Außerdem wird weder die Lebensgefährtin, noch die Geliebte oder überhaupt jemand Drittes Post erhalten, in der steht, dass Herr B. was zu zahlen hat.
kommt:
simplici hat geschrieben:Sie können es "bezweifeln" , aber ich habe den Brief tatsächlich
Also für mich ist das widersprüchlich und daher nicht 100%ig klar.
simplici
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von simplici »

Es ist wie beim Übergang zur Härte des martensitischen Gefüges
Zafilutsche
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Zafilutsche »

Also, der Hauseigentümer war verstorben (der ist aus der GEZ Nummer raus).
Das Haus geht in den Besitz der Erbengemeinschaft über, aber das Haus bleibt vorerst unbewohnt. (Vielleicht bis die Erbauseinandersetzung erfolgt ist oder die Erbengemeinschaft einer Wohnungsnutzung zugestimmt hat und jemand (oder alle) Erben ins Haus einziehen und entsprechend der Meldepflicht sich zeitnah auch dort am Haus anmelden/ummelden.
Der Schilderung nach war niemand dort gemeldet, weil auch niemand dort wohnte. (eigentlich logisch).
Herr B war offensichtlich woanders (jedenfalls nicht an der Wohnanschrift des Erblassers) gemeldet. Wenn dem so ist, wäre es vorstellbar das im Zuge einer Wohngemeinschaft
auch der Beitrag ordnungsgemäß abgeführt wurde. Damit wäre nach meiner Auffassung es möglich, dass das eine erneute Forderung unbegründet sein könnte.
Dann legt man die Meldebestätigung vor von der Wohnanschrift im betroffenem Zeitraum und den Zahlungsnachweis für den Zeitraum der (Nachgeforderten Gebühren) und gut müsste es sein.
ktown
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von ktown »

Zafilutsche hat geschrieben:Der Schilderung nach war niemand dort gemeldet, weil auch niemand dort wohnte. (eigentlich logisch).
simplici hat geschrieben:Also Herr B. hätte "das Haus" geerbt, ein paar Jahre drin gewohnt und war dort auch gemeldet. Nur DIESE Adresse war offiziell und der Zwangsgebühren-Einzug-Zentrale bekannt.
Diese Aussage des TE ist zwar etwas diffus, aber man kann eventuell davon ausgehen, dass das leerstehende Haus immer noch seine Meldeadresse ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Zafilutsche
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Re: GEZ verwendet Adresse der Geliebten

Beitrag von Zafilutsche »

Hm- Gemeldet war Herr B also die ganze Zeit über (vor und nach dem Tod des Erblassers) an der besagten Anschrift.
Dann wird die GEZ auch davon ausgehen müssen, dass Herr B die GEZ Gebühren nachzahlen muß sofern offenbar nicht gezahlt wurde. (Dann wäre es m.E. auch egal wann und wie oft Herr B sich in oder an der Immobilie aufhält und wie oft er seinen Briefkasten checkt).
Frage 2 sollte damit eigentlich geklärt sein.
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