Es ist im Eigeninteresse von VorteilRobert- hat geschrieben:Ist es nicht zwingend dass man die Zählerstände notiert, wenn man eine Wohnung vermietet?
Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
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Re: Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
Es ging ja wohl um den Gesamtwasserzähler für das ganze Haus. Warum sollte man den Zählerstand notieren, wenn ein Mieter ein- oder auszieht?Robert- hat geschrieben:Ist es nicht zwingend dass man die Zählerstände notiert, wenn man eine Wohnung vermietet? Zu klären bleibt wer hier in die Pflicht genommen wird, derjenige wird wohl auch haften müssen.
Grüße, Susanne
Re: Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
Die Abrechnung ist ja nachweislich falsch. Es kann nur das Wasser abgerechnet werden, das in der vergangenen Abrechungsperiode auch verbraucht wurde. Das ist nicht die Differenz zischen falschem Ausgangs- und korrektem Endwert.petpen1709 hat geschrieben:Das verstehe ich nicht ganz. A soll (vermutlich) das nach Köpfen umgelegte Wasser der letzten 5 Jahr zahlen,obwohl er nur zwei Jahre da wohnt. Eine genaue Ermittlung ist nicht möglich, da nur ein Zähler vorhanden ist. Die einzig faire Lösung wäre die Addition aller Kosten der letzten Jahre und eine Verteilung nach Personentagen.webelch hat geschrieben:Aber A hat das Wasser in der nun ermittelten und jetzt abgerechneten Menge verbraucht. Zumindest in den zwei Jahren. Dies aber nur am Rande.
Was die vergangenen, abgerechneten Abrechnungsperioden angeht, stellt sich die Frage, inwieweit der Vermieter überhaupt noch eine Nachforderung geltend machen kann. Das ist in § 556 BGB geregelt:
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Re: Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
Auch wenn es die Erkenntnisfaehigkeit überfordern sollte: abgerechnet werden nicht Verbrauchsmengen sondern Kosten. Eine Abrechnung nach Abflussprinzip ist grundsätzlich erst mal zulässig. Die abgerechneten Kosten sind in der Abrechnungsperiode offensichtlich angefallen.freemont hat geschrieben:... Die Abrechnung ist ja nachweislich falsch. Es kann nur das Wasser abgerechnet werden, das in der vergangenen Abrechungsperiode auch verbraucht wurde. Das ist nicht die Differenz zischen falschem Ausgangs- und korrektem Endwert.
Möglicherweise ist die Abrechnung nach dem Abflussprinzip im konkreten Fall unzulässig. Dazu wird festzustellen sein, ob der Mieter durch das Abrechnungsverfahren unzumutbar benachteiligt wird.
Die Abrechnung könnte also durchaus falsch sein. Nachgewiesen ist das bisher aber keineswegs.
Re: Nebenkosten - Plötzlich sehr hohe Wasserkosten
Das kann ein Forum auch nicht leisten, das ist keine Gerichtsverhandlung.RM hat geschrieben:...
Die Abrechnung könnte also durchaus falsch sein. Nachgewiesen ist das bisher aber keineswegs.
Aber wenn das, was im Eingangsbeitrag unter der Benennung von Zeugen geschrieben steht wahr ist, ist die Abrechnung falsch und wird korrigiert werden müssen.
Mit dem Abflussprinzip hat das dann gar nichts zu tun. Treu und Glauben braucht man gar nicht erst als Korrektiv zu bemühen. Der Nachforderung steht für die Jahre 2015 und früher die Ausschlussfrist des § 556 entgegen. Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung zu vertreten. Die Forderungen sind untergegangen.
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