Abrechnung nach Wasserschaden

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Salei
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Abrechnung nach Wasserschaden

Beitrag von Salei »

Hallo Forianer,

ich würde mich über eine rechtliche Einschätzung zu folgendem fiktivem Fall freuen.
Auch wenn es eine endlose Geschichte ist, die sich über einen Zeitraum von fünf Monaten hinzog fasse ich mich kurz

Es kommt zu einem Wasserschaden im Bad. Bei der Suche nach der Ursache durch eine Trocknungsfirma wird einfach das Wasser abgestellt. Die zu dem Zeitpunkt laufende Spülmaschine erleidet dadurch einen Schaden und heizt das Wasser nicht mehr auf.

Trocknungsfirma wird informiert, schickt Techniker, der kann es nicht reparieren. Trocknungsfirma unternimmt nichts mehr in Sachen Schadensregulierung. Vermieter und des Hausverwaltung wird informiert. Auch von dort kommt nichts.

Bei der Neuverlegung der Fliesen kommt es zu einer einzigartigen Schweinerei in der Wohnung. Alle Räume, außer Schafzimmer und Büro, die haben eine Tür, sind mit einer grauen Staubschicht überzogen. Der Staub liegt überall. Haftet an allen Schränken, Türen, Fenstern, Gardinen, Lampen in den Schränken, an Gläsern und Geschirr. Alles ist versaut. Es ist eine elendige, zeitaufwändige Prozedur das alles wieder zu reinigen.

Während des Schadens wurde Miete nur unter Vorbehalt gezahlt. Nach Abschluss aller Arbeiten macht der Mieter Mietminderung geltend und stellt dem Vermieter seine geleisteten Arbeiten, Arbeitsmaterial und den Schaden an der Spülmaschine in Rechnung.

Die Versicherung des Vermieters weigert sich den Schaden an der Spülmaschine zu übernehmen. Ebenso zahlt sie nicht für die Reinigung der Schränke und des Geschirrs etc. Des weiteren wurde es abgelehnt die Kosten für die Zeiten in denen Handwerkern Zutritt zum Schaden gewährt werden musste, zu erstatten.

Bezüglich der Handwerker ist einiges an Zeit zusammen gekommen. Es kamen Maler, Fliesenleger, Sanitärfritzen. Erst zum gucken, dann zum Messen, dann zum kontrollieren und zuletzt zum Reparieren. Für jeden Termin musste die Arbeit unterbrochen werden um die Handwerker einzulassen.

Vielleicht irre ich mich und lasse mich auch eines Besseren belehren. Meiner Meinung nach sind die Zeiten für das Ein- und Auslassen der Handwerker durch den Schaden entstanden und dementsprechend auch zu übernehmen.

Ebenso ist der Schaden an der Spülmaschine, der durch die Trocknungsfirma verursacht wurde zu übernehmen. Hier ist die Firma doch Erfüllungsgehilfe des Vermieters und der durch ihn verursachte Schaden kann dem Auftraggeber zugerechnet werden.

Letztendlich kann es dem Mieter doch egal sein, was die Versicherung seinem Vermieter erstattet. Erstattungspflichtig dem Mieter gegenüber ist doch einzig und allein sein Vermieter....oder nicht?

Wie seht ihr die rechtliche Seite dieses Falls? Könnt ihr dem fiktiven Mieter vielleicht eine Entscheidungshilfe geben ob Anwalt oder nicht? Noch zur Info, falls es eine Rolle spielen sollte, es geht um 550,00 Euro

Auf jeden Fall bedanke ich mich schon jetzt fürs Lesen und euer Interesse.
SusanneBerlin
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Re: Abrechnung nach Wasserschaden

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Noch zur Info, falls es eine Rolle spielen sollte, es geht um 550,00 Euro
Welchen Stundenlohn hat der Mieter für die Reinigungsarbeiten und das Hereinlassen der Handwerker angesetzt? Hat er eine Rechnung für die Reparatur der Spülmaschine?
Grüße, Susanne
Salei
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Re: Abrechnung nach Wasserschaden

Beitrag von Salei »

15 Euro/Stunde und Kostenvoranschlag über 270 Euro. Aber die Reparatur ist unwirtschaftlich wenn man das Alter gegenüber stellt. Daher nur Restwert 150 Euro geltend gemacht.
Bezüglich des Stundenlohns ist der ja von der Versicherung für die Reinigungsarbeiten an Böden,Fliesen, etc. anerkannt und gezahlt worden. Nur für die Arbeit die Möbel ab- und auszuwaschen und Geschirr zu spülen soll gar nicht gezahlt werden.
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