Hallo,
folgende Situation: Eine Person bekommt mehrfach eine mündliche Zusage eines Mitarbeiters einer Wohnungsgesellschaft für eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde allerdings noch nicht abgeschlossen, weil Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen und ein genauer Termin für den Abschluss der Arbeiten noch nicht feststeht.
Um eine zusätzliche doppelte Zahlung der Miete wegen einer verpassten Kündigungsfrist zu vermeiden, müsste sich die Person im schlimmsten Fall auf die mündliche Zusage verlassen und die alte Wohnung kündigen, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist. Wie rechtskräftig wäre diese mündliche Zusage, falls sie dann doch zurückgezogen werden sollte? Die Person wäre ja meines Wissens in der Beweislast.
Wäre die Person mit einer simpel formulierten schriftlichen Zusage (das sobald ein Termin für den Abschluss der Renovierungsarbeiten feststeht, sie den Mietvertrag bekommt) auf der sicheren Seite?
Wie ist die Rechtslage?
mündliche Zusage für eine Wohnung
Moderator: FDR-Team
Re: mündliche Zusage für eine Wohnung
Mündliche Absprachen sind schon bindend, sofern man diese beweisen kann. Die Frage ist was wurde genau zugesagt und ist dies beweisbar? Ich vermute mal eher das Ganze wird darauf hinauslaufen das es am Ende heißt es ist eine Absichtserklärung einen Mietvertrag abzuschließen wenn die Wohnung renoviert ist.
Auf der absolut sicheren Seite ist die Person mit einen unterschriebenen Mietvertrag.
Auf der absolut sicheren Seite ist die Person mit einen unterschriebenen Mietvertrag.
Re: mündliche Zusage für eine Wohnung
Ich sehe dies auch so. Es wurde vereinbart dass ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Dann gilt § 125 BGB und die Nichtigkeit eines nicht schriftlich zustande gekommen Rechtsgeschäfts.
Gruß Spezi
Re: mündliche Zusage für eine Wohnung
Man könnte ja mal mit dem Vermieter sprechen, ob er mit dem Abschluss eines Mietvertrags zu einem pessimistisch angenommenen Fertigstellungstermin einverstanden wäre. Risiko für den Mieter - die Wohnung wird erst 1 Monat nach Kündigungsfrist der alten Wohnung fertig. Risiko für den Vermieter - die Wohnung wird schon 1 Monat vor Beginn des Mietvertrags fertig. Immerhin hat so nicht ausschließlich der Mieter die "A-Karte" nach dem Motto "ach übrigens ist die Wohnung morgen fertig, wir können dann heute den Vertrag schließen mit Mietbeginn morgen..."Khatru hat geschrieben:Hallo,
folgende Situation: Eine Person bekommt mehrfach eine mündliche Zusage eines Mitarbeiters einer Wohnungsgesellschaft für eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde allerdings noch nicht abgeschlossen, weil Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen und ein genauer Termin für den Abschluss der Arbeiten noch nicht feststeht.
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Re: mündliche Zusage für eine Wohnung
Bringt der Person wahrscheinlich auch nicht viel, denn der Abschluss der Renovierungsarbeiten steht erst dann fest, wenn die Arbeiten erledigt und durch den Vermieter abgenommen sind (auf die unverbindliche Aussage eines Handwerkers wird der Vermieter wohl nicht vertrauen).Khatru hat geschrieben:Wäre die Person mit einer simpel formulierten schriftlichen Zusage (das sobald ein Termin für den Abschluss der Renovierungsarbeiten feststeht, sie den Mietvertrag bekommt) auf der sicheren Seite?
Wenn der Vermieter dann den Mietvertrag mit Beginn "morgen" (siehe Vorpost) anbietet, zahlt die Person 3 Monatsmieten doppelt.
Re: mündliche Zusage für eine Wohnung
Die Voraussetzung für das Mietverhältnis ist ein schriftlicher Mietvertrag; kein schriftlicher Mietvertrag, kein Mietverhältnis.
Die mündliche Zusage, dass der Mietinteressent die Wohnung anmieten kann, ist aufgrund der Einschränkung, dass ein schriftlicher Vertrag vereinbart werden soll, nicht bindend.
Die mündliche Zusage, dass der Mietinteressent die Wohnung anmieten kann, ist aufgrund der Einschränkung, dass ein schriftlicher Vertrag vereinbart werden soll, nicht bindend.
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