Mietvertrag Firma BGB
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Mietvertrag Firma BGB
Hallo,
ein Vermieter hat noch einen alten Mietvertrag vom Vorgänger, der auf nur einer DIN A4-Seite erstellt wurde.
Die Mietparteien vertragen sich auch seit 10 Jahren damit. Alle Änderungen, z.B. Miethöhe, wurde immer handschriftlich ergänzt.
Irgendwann mal wurde alles unübersichtlich.
Nun möchte der Vermieter einen schönen Mietvertrag haben und schickt dem Mieter einen Mietvertrag nach dem Muster von Eigentümerverband XY zu.
Der Mieter = Firma lehnt das Vertragsmuster ab, weil zuviel darin steht, was man nicht bräuchte.
Als Begründung erklärt der Mieter = Firma, dass Privatpersonen den unterschreiben können, da eventuelle unwirksame Klauseln
das BGB ausser Kraft setzen würde. Für eine Firma als Mieter gelte das nicht, sondern nur das, was im Mietvertrag festgeschrieben steht.
Juristische Personen können sich in Mietverträgen nicht auf das BGB verlassen.
Ist das wirklich so?
Vielen Dank, Win
ein Vermieter hat noch einen alten Mietvertrag vom Vorgänger, der auf nur einer DIN A4-Seite erstellt wurde.
Die Mietparteien vertragen sich auch seit 10 Jahren damit. Alle Änderungen, z.B. Miethöhe, wurde immer handschriftlich ergänzt.
Irgendwann mal wurde alles unübersichtlich.
Nun möchte der Vermieter einen schönen Mietvertrag haben und schickt dem Mieter einen Mietvertrag nach dem Muster von Eigentümerverband XY zu.
Der Mieter = Firma lehnt das Vertragsmuster ab, weil zuviel darin steht, was man nicht bräuchte.
Als Begründung erklärt der Mieter = Firma, dass Privatpersonen den unterschreiben können, da eventuelle unwirksame Klauseln
das BGB ausser Kraft setzen würde. Für eine Firma als Mieter gelte das nicht, sondern nur das, was im Mietvertrag festgeschrieben steht.
Juristische Personen können sich in Mietverträgen nicht auf das BGB verlassen.
Ist das wirklich so?
Vielen Dank, Win
Zuletzt geändert von ktown am 19.10.17, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mietvertrag Firma BGB
Eine unwirksame Klausel ist unwirksam.
Richtig aber ist - und darauf dürfte das hier abzielen -, dass Wohnraummietverträge weit mehr Einschränkungen und Gesetzen unterliegen als gewerbliche B2B Verträge.
Richtig ist aber auch, dass Gewerbemietverträge auch sehr einfach gekündigt werden können. Die Fristen dazu ergeben sich aus dem Gesetz (580a BGB) oder dem Vertrag selber.
Und damit kann man einen Gewerbemieter auch "zwingen" einen neuen, geänderten Vertrag zu unterschreiben, weil wenn nicht, ist er schlicht gekündigt und muß raus.
Richtig aber ist - und darauf dürfte das hier abzielen -, dass Wohnraummietverträge weit mehr Einschränkungen und Gesetzen unterliegen als gewerbliche B2B Verträge.
Richtig ist aber auch, dass Gewerbemietverträge auch sehr einfach gekündigt werden können. Die Fristen dazu ergeben sich aus dem Gesetz (580a BGB) oder dem Vertrag selber.
Und damit kann man einen Gewerbemieter auch "zwingen" einen neuen, geänderten Vertrag zu unterschreiben, weil wenn nicht, ist er schlicht gekündigt und muß raus.
Re: Mietvertrag Firma BGB
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob es sich um die Vermietung von Wohnräumen oder um die Vermietung von Geschäftsräumen handelt. Viele mietrechtliche Vorschriften gelten nur für die Vermietung von Wohnräumen.
Insbesondere der § 307c BGB, nach dem viele Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt wurden, gilt aber auch im Verhältnis zu juristischen Personen. Umfangreiche Mietverträge wie die von Eigentümerverband XY dienen aber gerade dazu, Bestimmungen des BGB im gerade noch zulässigen Umfang auszuhebeln.
Dennoch kann ich nachvollziehen, dass ein Mieter die Unterschrift unter einen Mustermietvertrag von Eigentümerverband XY ablehnt, denn mit so einem Mietvertrag verschlechtert er wahrscheinlich seine Rechtsposition gegenüber dem bestehenden Mietvertrag deutlich.
Natürlich können sie das. Gemeint ist aber wohl etwas anderes. Viele Vorschriften des BGB gelten nur gegenüber Verbrauchern.Juristische Personen können sich in Mietverträgen nicht auf das BGB verlassen.
Insbesondere der § 307c BGB, nach dem viele Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt wurden, gilt aber auch im Verhältnis zu juristischen Personen. Umfangreiche Mietverträge wie die von Eigentümerverband XY dienen aber gerade dazu, Bestimmungen des BGB im gerade noch zulässigen Umfang auszuhebeln.
Dennoch kann ich nachvollziehen, dass ein Mieter die Unterschrift unter einen Mustermietvertrag von Eigentümerverband XY ablehnt, denn mit so einem Mietvertrag verschlechtert er wahrscheinlich seine Rechtsposition gegenüber dem bestehenden Mietvertrag deutlich.
Dann macht man nur eine Neufassung des bestehenden Mietvertrages, der ausschließlich zur Wiederherstellung der Übersichtlichkeit dient. Dazu muss man den bestehenden Mietvertrag aber wohl abschreiben.Irgendwann mal wurde alles unübersichtlich.
Zuletzt geändert von ktown am 19.10.17, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mietvertrag Firma BGB
Das kann aber auch ein Schuss ins eigene Knie sein, wenn der Standort schwer zu vermieten ist.Tastenspitz hat geschrieben:Und damit kann man einen Gewerbemieter auch "zwingen" einen neuen, geänderten Vertrag zu unterschreiben, weil wenn nicht, ist er schlicht gekündigt und muß raus.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Mietvertrag Firma BGB
Vielen Dank für die ersten Mitteilungen.
Der Vermieter ist eine natürliche Person, der Mieter eine juristische = Firma,
die einem Mitarbeiter in einer entfernten Stadt den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Der eingezogene Mitarbeiter ist namentlich bekannt.
Die ETW wird nur von einem Mitarbeiter der o.g. Firma bewohnt, der in der Stadt an seine Arbeitsstelle geht.
Demnach ist der Vermieter in der festen Auffassung, dass ein Mustermietvertrag für Wohnraumzwecke gültig wäre?
Die ETW liegt in einem Ballungszentrum, ca. 10 Minuten Fußweg zur Innencentrum, also sehr gut vermietbar.
Vielen Dank, mfG, Win
Der Vermieter ist eine natürliche Person, der Mieter eine juristische = Firma,
die einem Mitarbeiter in einer entfernten Stadt den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Der eingezogene Mitarbeiter ist namentlich bekannt.
Die ETW wird nur von einem Mitarbeiter der o.g. Firma bewohnt, der in der Stadt an seine Arbeitsstelle geht.
Demnach ist der Vermieter in der festen Auffassung, dass ein Mustermietvertrag für Wohnraumzwecke gültig wäre?
Die ETW liegt in einem Ballungszentrum, ca. 10 Minuten Fußweg zur Innencentrum, also sehr gut vermietbar.
Vielen Dank, mfG, Win
Re: Mietvertrag Firma BGB
Das ist auch richtig und in dem Zusammenhang gelten auch bei einer Vermietung an Firmen die gleichen Regeln wie bei einer Vermietung an Privatpersonen.Demnach ist der Vermieter in der festen Auffassung, dass ein Mustermietvertrag für Wohnraumzwecke gültig wäre?
Wenn der Vermieter jetzt jedoch mit einem Muster-Mietvertrag vom Eigentümerverband XY um die Ecke kommt, dann würde ich dem Mieter ebenfalls dringend davon abraten, den zu unterschreiben. Das liegt nicht daran, dass der Mieter eine Firma ist, sondern daran, dass der Mietvertrag mutmaßlich zahlreiche Klauseln enthält, mit denen sich der Mieter gegenüber der aktuellen Situation schlechter stellt.
Wenn Du den Muster-Mietvertrag des Deutschen Mieterbundes verwenden würdest, dann würde der Mieter wahrscheinlich mit Freude unterschreiben. Von dessen Verwendung würde ich aber dem Vermieter abraten.
Wenn Du unbedingt ein bereinigtes Exemplar des Mietvertrages erzeugen möchtest, dann solltest Du den bestehenden Mietvertrag abschreiben.
Na und? Was willst Du damit sagen? Für die Fragestellung spielt das jedenfalls keine Rolle.Die ETW liegt in einem Ballungszentrum, ca. 10 Minuten Fußweg zur Innencentrum, also sehr gut vermietbar.
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Re: Mietvertrag Firma BGB
ktown hat geschrieben:Das kann aber auch ein Schuss ins eigene Knie sein, wenn der Standort schwer zu vermieten ist.Tastenspitz hat geschrieben:Und damit kann man einen Gewerbemieter auch "zwingen" einen neuen, geänderten Vertrag zu unterschreiben, weil wenn nicht, ist er schlicht gekündigt und muß raus.
Sehr gute Lage, leicht zu vermieten.
Aber: Der Mieter zahlt pünktlich und hatte 7 Jahre keinen Ärger gemacht.
Darum möchte ich den Mieter beibehalten.
Danke für die Erklärungen, Grüsse, Win
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Re: Mietvertrag Firma BGB
Dann sollten sie sich mit diesem "VERTRAGen" und einen Vertrag machen, der für beide tragbar ist.Winfried M. hat geschrieben:Darum möchte ich den Mieter beibehalten.
Such such Maschine
Re: Mietvertrag Firma BGB
Das ist ja nicht Deine Entscheidung, denn so lange er Miete zahlt kannst Du ihm nicht kündigen oder hast Du etwa Eigenbedarf?Darum möchte ich den Mieter beibehalten.
Trotz Vermietung an eine Firma gelten die Kündigungsschutzbestimmungen für Wohnraum.
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