Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen?

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DieSilja
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Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen?

Beitrag von DieSilja »

Hallo,

ich habe eine Wohnung gehabt bis 2013 und habe zu dieser Wohnung zu gestern eine Stromabrechnung per Auszug aus der damaligen Wohnung bekommen.

Nicht das ich falsch verstanden werde und nicht zahlen möchte, aber gibt es bei Rechnungsstellungen nicht eigentlich Fristen für die Rechnungserstellung? Als Beispiel kann es ja nicht sein, dass man nach 20 Jahren nachdem ich einen Rucksack gekauft habe erstmalig eine Rechnung dafür bekomme. Kann der Rechnungssteller schreiben wann er will? Und muss ich als Verbraucher die Rechnung die jahrelang nicht erstellt wurde anfordern? Der Stromanbieter hat zum Auszug sämtliche Informationen erhalten und hat schlicht weg seine Rechnung verpennt. Lebt man nun jahrelang in Angst irgendwann für irgendetwas eine Rechnung zu bekommen?

Bitte berichtigt mich da mal jemand in meiner Auffassung und muss ich zahlen?

Viele Grüße Silja
windalf
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von windalf »

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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
zimtrecht
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von zimtrecht »

Aus dem Link:
An sich ist der Anbieter nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes auszustellen, der zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten darf. Aufgrund dieser ungenauen Formulierung ist es den Energieanbietern jedoch möglich, die Abrechnung auch noch nach Ablauf der drei Jahre zuzustellen. Wurde diese zuvor noch nicht ausgestellt, können Ansprüche auch noch nach Jahren begründet werden.
Wie kommt man eigentlich darauf, dass drei Jahre keine wesentliche Überschreitung von zwölf Monaten darstellen? Was wäre denn dann eine untere Grenze einer wesentlichen Überschreitung?
ktown
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von ktown »

zimtrecht hat geschrieben:Wie kommt man eigentlich darauf, dass drei Jahre keine wesentliche Überschreitung von zwölf Monaten darstellen? Was wäre denn dann eine untere Grenze einer wesentlichen Überschreitung?
Wie immer, wenn der Gesetzgeber so schwammig bleibt, muss dies ein Gericht entscheiden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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zimtrecht
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von zimtrecht »

ktown hat geschrieben:Wie immer, wenn der Gesetzgeber so schwammig bleibt, muss dies ein Gericht entscheiden.
Und da gab es bereits Urteile, die 3 oder mehr Jahre als nicht wesentliche Überschreitung eines Jahres abgesegnet haben? Dann sollte man mal die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze grundsätzlich überdenken...
windalf
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von windalf »

zimtrecht hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Wie immer, wenn der Gesetzgeber so schwammig bleibt, muss dies ein Gericht entscheiden.
Und da gab es bereits Urteile, die 3 oder mehr Jahre als nicht wesentliche Überschreitung eines Jahres abgesegnet haben? Dann sollte man mal die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze grundsätzlich überdenken...
Kommt es denn hierbei darauf an. Selbst wenn das Urteil sagen würde 3 Jahre sind zu lange um die Rechnung zu erstellen. Hättest du früher machen müssen heißt das doch nicht automatisch, dass die Forderung nicht mehr durchsetzbar wäre.

Wenn die Rechnung mit leichter Verspätung in 2014 erstellt worden wäre, dann wären die 3 Jahre für die Verjährung selbst ja immer noch nicht rum...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
zimtrecht
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von zimtrecht »

windalf hat geschrieben: Wenn die Rechnung mit leichter Verspätung in 2014 erstellt worden wäre, dann wären die 3 Jahre für die Verjährung selbst ja immer noch nicht rum...
Aufgrund dieser ungenauen Formulierung ist es den Energieanbietern jedoch möglich, die Abrechnung auch noch nach Ablauf der drei Jahre zuzustellen.
Es geht also nicht darum, die Forderung innerhalb von drei Jahren umzusetzen für eine Rechnung, die nur leicht verspätet erstellt wurde, sondern darum, die Abrechnung selbst erst nach Jahren überhaupt zu stellen...
ktown
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Re: Stromforderung 2013 kommt erstmalig 2017 muss ich zahlen

Beitrag von ktown »

Tja hier sieht man wieder die gute Lobbyarbeit in Berlin. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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