Kaution, Vermieter weg,

Moderator: FDR-Team

kampfdackel0815
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 26.03.13, 15:50

Kaution, Vermieter weg,

Beitrag von kampfdackel0815 »

Folgendes ist passiert.

Mieter A bezieht eine Wohnung von Vermieter B. Bei B handelt es sich um eine GbR.
A zahlt wie vereinbart bei Einzug eine Kaution per Banküberweisung auf das von B angegebene Konto.

Ein halbes Jahr nach Auszug hat A noch immer nicht die Kaution zurück. B hat bei Auszug nichts an der Wohnung bemängelt. Daraufhin schrieb A den Vermieter B an, um ihn an die Rückzahlung der Kaution zu erinnern. A schrieb den Brief an die im Mietvertrag hinterlegte Adresse.
Der Brief kam mit dem Vermerk: "Empfänger nicht zu ermitteln" zurück.
(Im Internet hat A nun unter der gleichen Adresse, mit einem anderen Firmennamen den Vermieter B gefunden. Zudem noch eine Firma an einem anderen Ort.)

Im Nachhinein ist A auch aufgefallen, daß nur die GbR als Vermieter im Mietvertrag steht. Die Gesellschafter (2) sind nicht einzeln aufgelistet. Unterschrieben hat nur einer davon. Und das sehr unleserlich.

Die Frage ist nun, ob der ganze Mietvertrag überhaupt rechtsgültig war, da eigentlich beide Gesellschafter hätten unterschreiben müssen oder zumindest einer der beiden als Befugt erkennbar sein. (§550 BGB ?)

Und wie kommt A an ihr Geld?
Mein Nickname hat übrigens nichts mit meiner Frohnatur zu tun.
Es ist einfach nur ein Andenken an unsere Dackeldame...
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Kaution, Vermieter weg,

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Frage ist nun, ob der ganze Mietvertrag überhaupt rechtsgültig war, da eigentlich beide Gesellschafter hätten unterschreiben müssen oder zumindest einer der beiden als Befugt erkennbar sein. (§550 BGB ?)
Was erhoffen Sie sich von einer Ungültigkeit des Mietvertrags? Der Mieter hat die Wohnung doch in Anspruch genommen und dafür Miete gezahlt.
B hat bei Auszug nichts an der Wohnung bemängelt.
B ist doch die GbR. Waren beide Gesellschafter der GbR bei der Wohnungsabnahme anwesend oder nur einer?
Wenn nur einer anwesend war, war das der gleiche, der auch den Mietvertrag unterschrieben hat?
Folgendes ist passiert.

Mieter A bezieht eine Wohnung von Vermieter B. Bei B handelt es sich um eine GbR.
(Im Internet hat A nun unter der gleichen Adresse, mit einem anderen Firmennamen den Vermieter B gefunden. Zudem noch eine Firma an einem anderen Ort.)
Erst schreiben Sie, B ist eine GbR. Jetzt meinen Siemit "B" anscheibend eine Person, die mittlerweile eine weitere Firma gegründet hat.

Wieso ruft A nicht einfach mal unter der im Impressum hinterlegten Telefonnumner an und fragt die Person, die sie für ihren Vermieter hält, was mit der Kaution ist?
Grüße, Susanne
kampfdackel0815
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 26.03.13, 15:50

Re: Kaution, Vermieter weg,

Beitrag von kampfdackel0815 »

Noch einmal: B ist eine GbR. Bei der Wohnungsabnahme waren beide Gesellschafter zugegen.

Die ursprünglich eingetragene GbR unter der Adresse hat jetzt nur noch den Namen des einen Gesellschafters und wird auch nicht mehr als GbR geführt.

Beide Gesellschafter haben aber eine neue GbR in einem anderen Ort gegründet. Aber auch in einer anderen Branche. (Von Immobilien zur Kosmetik).

Jeder Versuch die Gesellschafter per Telefon zu erreichen scheitert am AB.
Auch Anrufe/SMS/Whats App auf Handy werden nicht beantwortet.

Einfach vorbei fahren bringt auch nichts. Es sind über 200 km Entfernung.
Mein Nickname hat übrigens nichts mit meiner Frohnatur zu tun.
Es ist einfach nur ein Andenken an unsere Dackeldame...
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4504
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Kaution, Vermieter weg,

Beitrag von Froggel »

kampfdackel0815 hat geschrieben:Die ursprünglich eingetragene GbR unter der Adresse hat jetzt nur noch den Namen des einen Gesellschafters und wird auch nicht mehr als GbR geführt.
Das ist relativ egal, denn die Rechtsform einer GbR sorgt dafür, dass die Gesellschafter gemeinsam haften, zu gleichen Teilen und unbeschränkt. Ist also nur ein Gesellschafter zu erreichen, müsste es möglich sein, die Kaution auch über diesen zurückzuerhalten. Um sicherzugehen, ist das Einschalten eines Anwalts sinnvoll.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen