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Recht der Gefahrenabwehr

Moderator: FDR-Team

elvetrische
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Beitrag von elvetrische »

Hallo,

habe einen Einbruch gehabt,der zuständige Polizist ist laut Kollegen krank,somit kann keine Diebstahlliste bzw.schriftliche Anzeige für die Versicherung
geschrieben werden.Ich sollte bei Anwesendheit des Kollegen wiederkommen.Meine Frage:Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage!

Gruss
windalf
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Beitrag von windalf »

Wenn der zuständige Polizist krank ist, dann soll das gefälligst seine Vertretung machen
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

Wie lange dauert die Krankheit denn?

Grundsätzlich ist das mit der Vertretung richtig, aber es kommt auch drauf an, ob die mit der Erkrankung auftretende Verzögerung zumutbar ist. Sind es 2 Tage, dann ist es zumutbar, bei 2 Monaten nicht.

Man braucht für die Meldung an die Versicherung auch nichts schriftliches von der Polizei, da reicht die Vorgangsnummer. Die schriftliche Anzeige der Polizei bekommt man sowieso nicht ausgehändigt (auch keine Kopie), allenfalls eine Bestätigung, dass Anzeige erstattet wurde.

Was soll eine "Diebstahlliste" sein?
Evariste
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Beitrag von Evariste »

Gemeint ist wohl die sogenannte Stehlgutliste, also die Liste der gestohlenen Gegenstände. Die kann man aber auch selbst erstellen, dazu braucht man keinen Polizisten. Anschließend bei der Polizei einreichen ...vorher natürlich eine Kopie machen.
Deputy
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Beitrag von Deputy »

Naja, "die kann man auch selbst machen" trifft es nicht ganz, "die kann man nur selbst machen" trifft es wesentlich besser.

Woher soll die Polizei denn wissen, was alles gestohlen wurde, wenn es der Geschädigte nicht sagt?!
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