Waffenrecht (messer)
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Waffenrecht (messer)
Ich wollte Fragen ob dieses Messer erlaubt ist oder ob es laut waffenrecht verboten ist?
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Re: Waffenrecht (messer)
Die Frage lässt sich nur mit ja und nein beantworten.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Waffenrecht (messer)
Die Frage ist, ob sich das Messer mit einer Hand öffnen läßt,dann würde es sich um ein so genanntes Einhandmesser handeln und untliegt dem so genannten Führngsverbot.
Re: Waffenrecht (messer)
Nein es lässt sich nur mit 2 Händen öffnen, dann ist es also erlaubt?
Re: Waffenrecht (messer)
Guckst du
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Waffenrecht (messer)
Dieser Eintrag passt nicht zum abgebildeten Messer des Ausgangssachverhaltes.ktown hat geschrieben:Guckst du
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Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Waffenrecht (messer)
Hab ich ja auch nie behauptet.Ronny1958 hat geschrieben:Dieser Eintrag passt nicht zum abgebildeten Messer des Ausgangssachverhaltes.
Es zeigt aber ja genau das auf, was sie gesagt haben. Es gilt als Messer und unterliegt deshalb vermutlich dem Waffengesetz.
Mal eine andere Frage: Sind Händler dazu verpflichtet darauf hin zu weisen und was droht ihnen, wenn sie dies nicht tun?
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Re: Waffenrecht (messer)
Dann schick ich es zurück wenn es verboten ist, nein der verkäufer hat nicht drauf hingewissen.
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Re: Waffenrecht (messer)
Nein die Händler sind hier nicht verpflichtet. Der Besitz ist ja nicht verboten, ebensowenig der Erwerb.Mal eine andere Frage: Sind Händler dazu verpflichtet darauf hin zu weisen und was droht ihnen, wenn sie dies nicht tun?
Das Waffengesetz enthält keinerlei derartige Bestimmung. Die Dinger sind ja auch frei verkäuflich; was mglw. nicht erlaubt sein kann, ist das Führen in der Öffentlichkeit.
Hier Link wird das noch einmal schön juristisch durchleuchtet.
Wenn man dann noch bedenkt, mit welchen Messern die Attentäter vom 11.09. unterwegs waren wird das Abstruse an der Messerregel im neuen Waffenrechht auch richtig deutlich.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Waffenrecht (messer)
Der Händler hat nicht darüber aufzuklären, dass sein als "Rettungsmesser mit Gurtschneider und Glasbrecher" angepriesenes Produkt für den angepriesenen Zweck nicht legal verwendbar ist?Ronny1958 hat geschrieben:Nein die Händler sind hier nicht verpflichtet. Der Besitz ist ja nicht verboten, ebensowenig der Erwerb.
Re: Waffenrecht (messer)
Ich hab denn Verkäufer gefragt, und er sagte es fällt nicht unter das Waffengesetz und ich darf es im Einsatz benutzen.
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Re: Waffenrecht (messer)
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Re: Waffenrecht (messer)
Solche Infos könnten Sie allerdings gleich in ihrer Ausgangsfrage geben.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Waffenrecht (messer)
Aber das ist doch nebensächlich....Ronny1958 hat geschrieben:Solche Infos könnten Sie allerdings gleich in ihrer Ausgangsfrage geben.
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