Waffenrecht (messer)

Recht der Gefahrenabwehr

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hase192
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Waffenrecht (messer)

Beitrag von hase192 »

Ich wollte Fragen ob dieses Messer erlaubt ist oder ob es laut waffenrecht verboten ist?


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Ronny1958
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von Ronny1958 »

Die Frage lässt sich nur mit ja und nein beantworten.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
wolfmoon
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von wolfmoon »

Die Frage ist, ob sich das Messer mit einer Hand öffnen läßt,dann würde es sich um ein so genanntes Einhandmesser handeln und untliegt dem so genannten Führngsverbot.
hase192
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von hase192 »

Nein es lässt sich nur mit 2 Händen öffnen, dann ist es also erlaubt?
ktown
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von ktown »

Guckst du
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von Ronny1958 »

ktown hat geschrieben:Guckst du
Letzter Eintrag.
Dieser Eintrag passt nicht zum abgebildeten Messer des Ausgangssachverhaltes.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
ktown
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von ktown »

Ronny1958 hat geschrieben:Dieser Eintrag passt nicht zum abgebildeten Messer des Ausgangssachverhaltes.
Hab ich ja auch nie behauptet. :wink:
Es zeigt aber ja genau das auf, was sie gesagt haben. Es gilt als Messer und unterliegt deshalb vermutlich dem Waffengesetz.

Mal eine andere Frage: Sind Händler dazu verpflichtet darauf hin zu weisen und was droht ihnen, wenn sie dies nicht tun?
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hase192
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von hase192 »

Dann schick ich es zurück wenn es verboten ist, nein der verkäufer hat nicht drauf hingewissen.

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Ronny1958
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von Ronny1958 »

Mal eine andere Frage: Sind Händler dazu verpflichtet darauf hin zu weisen und was droht ihnen, wenn sie dies nicht tun?
Nein die Händler sind hier nicht verpflichtet. Der Besitz ist ja nicht verboten, ebensowenig der Erwerb.

Das Waffengesetz enthält keinerlei derartige Bestimmung. Die Dinger sind ja auch frei verkäuflich; was mglw. nicht erlaubt sein kann, ist das Führen in der Öffentlichkeit.

Hier Link wird das noch einmal schön juristisch durchleuchtet.

Wenn man dann noch bedenkt, mit welchen Messern die Attentäter vom 11.09. unterwegs waren wird das Abstruse an der Messerregel im neuen Waffenrechht auch richtig deutlich.
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Pirate
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von Pirate »

Ronny1958 hat geschrieben:Nein die Händler sind hier nicht verpflichtet. Der Besitz ist ja nicht verboten, ebensowenig der Erwerb.
Der Händler hat nicht darüber aufzuklären, dass sein als "Rettungsmesser mit Gurtschneider und Glasbrecher" angepriesenes Produkt für den angepriesenen Zweck nicht legal verwendbar ist?
hase192
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von hase192 »

Ich hab denn Verkäufer gefragt, und er sagte es fällt nicht unter das Waffengesetz und ich darf es im Einsatz benutzen.
SusanneBerlin
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von SusanneBerlin »

In welchem Einsatz?
Grüße, Susanne
hase192
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von hase192 »

Rettungsdienst und Feuerwehr
Ronny1958
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von Ronny1958 »

Solche Infos könnten Sie allerdings gleich in ihrer Ausgangsfrage geben. :evil:
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
ktown
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Re: Waffenrecht (messer)

Beitrag von ktown »

Ronny1958 hat geschrieben:Solche Infos könnten Sie allerdings gleich in ihrer Ausgangsfrage geben. :evil:
Aber das ist doch nebensächlich.... :wink:
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