Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Recht der Gefahrenabwehr

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windalf
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Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Herr X wird wach, weil er jemanden um ca. 24:00 Uhr in seinem Garten rumschleichen hört. Taschenlampen leuchten. Herr X schnappt sich seinen Baseballschläger und schleicht in den Garten.

Herr X bekommt noch rechtzeitig mit, dass es sich um die Polizei handelt. Wenn Herr X dem Polizisten eines hätte überbraten wollen hätte der Polizist keine Chance gehabt und ordentlich eine kassiert. Stattdessen spricht Herr X den Polizisten an, was er denn auf seinem Grundstück mache. Der bekommt scheinbar fast einen Herzkasper und zieht daraufhin die Waffe und zwingt Herrn X den Baseballschläger wegzuwerfen und sich auf den Boden zu legen.

Herr X tut wie geheißen und der Polizist ruft seinen Kollegen zu Hilfe. Herr X liegt weiterhin unrt vorgehaltener Waffe auf dem Boden und der andere Polizist telefoniert. Dabei kommt heraus, dass man offensichtlich zu einer völlig falschen Adresse gefahren ist. Herr X darf nun wieder aufstehen. Die Krönung ist dann das Herr X gefragt wird, ob er diese andere Adresse kennt. Herr X antwortet kurz und wahrheitsgemäß mit ja. Als Herr X dann nicht weiterredet wird der Polizist direkt wieder unfreundlich. Was kann Herr X dafür, dass der Polizist keine richtigen Antworten auf seine Fragen möchte...

Nun verlangt die Polizei noch, dass Herr X sich auf seinem eigenen Grund und Boden ausweisen soll? Herr X tut das und fragt, ob er dazu überhaupt verpflichtet ist. Von einem "Besitzer" wird ja vermutet, dass er der Eigentümer ist. Da könnte ja ständig irgend ein Polizist bei irgendeiner vorbeikommen und zwingen Eigentümer X sich auf seinem eigenen Grundstück auszuweisen. Der Polizist meint völlig entnervt ja er wäre dazu verpflichtet. Herr X kommt dem nach. Herr X fragt den Polizisten nun warum dieser so unfreundlich ist und ob er etwas falsch gemacht hätte. Darauf hin erwiedert der Polizist man solle nicht alleine auf Einbrecherjagd gehen und bei Verdacht die Polizei rufen. Herr X merkt darauf hin an ob das wohl dann die Personen sind, die als allererstes zur falschen Adresse fahren und die Einbrecher entkommen lassen?

Polizist verlässt darauf hin wutschnaubend das Grundstück von Herrn X? Keine Entschuldigung für die nächtliche Ruhestörung oder Ähnliches...

Die Frage ist nun also. War Herr X verpflichtet sich auf seinem eigenen Grund und Boden auszuweisen?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Gammaflyer »

Wenn je nach Anlass die Pflicht zum sich Ausweisen besteht, dann ist das unabhängig von Grundstücks-Eigentums-Verhältnissen.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Bestand denn die Pflicht sich auszuweisen?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
tbobo
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von tbobo »

gelöscht
Gammaflyer
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Gammaflyer »

windalf hat geschrieben:Bestand denn die Pflicht sich auszuweisen?
Möglich. Die Situation durch eine eindeutige Identifikation zu klären, ist zielführend. Dafür ist die reine Besitz-Vermutung nicht ausreichend.
tbobo hat geschrieben:Nein, die bestand nicht. Hätte meine Gun gezogen und die Cops aufgefordert mein Grundstück zu verlassen.
Das wäre mir Sicherheit nach hinten losgegangen.
Deputy
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Deputy »

Da schleicht jemand nachts mit einem Baseballschläger auf einem Grundstück rum und hat dabei Kontakt mit der Polizei; dass die dann wissen will, wer das ist liegt auf der Hand. je nach konkreter Lage geht das nach StPO oder PolG. Üblicherweise verhält sich der Eigentümer anders.

Die Argumentation mit dem "Besitzer" zieht hier nicht - sonst wäre nämlich jeder Besitzer, dar sich auf dem Grundstück aufhält.

@Mods
Könnt ihr mal bitte tbobo sperren? Diese Unkenntnis gepaart mit der Bereitschaft, auf eigene Faust vorgebliche Probleme mit Waffen lösen zu wollen ist einfach inakzeptabel!

@tbobo
Und einen Einsatz jenseits von gut und böse ausgelöst, bei dem Du nicht rausgekommen wärst.
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von fodeure »

tbobo hat geschrieben:Nein, die bestand nicht. Hätte meine Gun gezogen und die Cops aufgefordert mein Grundstück zu verlassen.
Im günstigsten Fall hätten sie dich dann mitgenommen, im ungünstigsten Fall wärst du dann tot.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Da schleicht jemand nachts mit einem Baseballschläger auf einem Grundstück rum und hat dabei Kontakt mit der Polizei; dass die dann wissen will, wer das ist liegt auf der Hand.
Der Grund für das Schleichen war ja offensichtlich die Polizei selbst.

Dem Polizisten musste doch eigentlich klar gewesen sein, dass es sich um einen berechtigte Person handelt, weil er nicht zusammengedroschen auf dem Boden lag sondern gefragt wurde was er denn wohl auf dem Grundstück von Herrn X mache.

Die Frage war auch nicht, ob die Polizei das gerne wissen möchte sondern ob Herr X verpflichtet war sich auszuweisen. Vor dem Ausweisen wusste die Polizei ja schon, dass die sich offensichtlich in der Adresse geirrt und einen unbescholteten Bürger nachts aus dem Bett getrieben haben.
Üblicherweise verhält sich der Eigentümer anders.
Wie verhält sich denn der üblicher Eigentümer wenn ein (vermeintlicher) Angriff auf sein Eigentum stattfindet?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Gammaflyer »

Die unterstellte Offensichtlichkeit lag offensichtlich nicht vor. Daher erfolgte eine Kontrolle.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Die unterstellte Offensichtlichkeit lag offensichtlich nicht vor.
Was ist die Begründung für diese These?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Gammaflyer »

Dass der Beamte im betreffenden Einzelfall die Identität feststellen wollte.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Gammaflyer hat geschrieben:Dass der Beamte im betreffenden Einzelfall die Identität feststellen wollte.
Das irgendjemand was wollte war ja auch nicht in Frage gestellt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von Gammaflyer »

Da ich nicht weiß, aus welchem Grund der Polizist die Identität prüfen wollte, kann ich diesen nur vermuten.
Es liegt nahe, dass ihm die Situation nicht so eindeutig unschuldig erschien wie Sie sie sehen.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Dann machen wir doch mal Folgendes:

a) Polizist klingt einfach mal bei Herrn X. Herr X öffnet die Tür und es wird verlangt, dass Herr X sich ausweist
b) Polizist schleicht über das Grundstück von Herrn X. Herr X öffnet die Tür und fragt was die Polizei hier wohl macht. Polizist verlangt dass Herr X sich ausweist.
c) Polizist schleicht über das Grundstück von Herrn X. Herr X öffnet die Tür mit Baseballschläger und fragt was die Polizei hier wohl macht. Polizist verlangt, dass Herr X sich ausweist
d) Wie der beschriebene Fall.

Also wenn bei a) die Polizei einfach mal so mitten in der Nacht irgendwo klingeln darf um die Identität des Bewohners/Eigentümers zu prüfen würde mich schon wundern.

An welcher Stelle des Überganges von a) zu d) ist denn für Herrn X die Pflicht erwachsen sich auszuweisen bzw. wo Bestand der Anspruch der Polizei das überhaupt zu verlangen?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
windalf
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Re: Pflicht sich auf eigenem Grundstück auszuweisen

Beitrag von windalf »

Und noch eine kleine ärgerliche Fallerweiterung. Der Rasensprenger (kosten ca. 30 EUR) von Herrn X ist kaputt. Die Polizei und bei Ihrer Schleichaktion wohl draufgetreten (hat aber natürlich nichts gesagt).

Was kann Herr X tun. Kann Herr X den Polizisten zivilrechtlich belangen?
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