.... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Recht der Gefahrenabwehr

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Altbauer
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.... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Altbauer »

Altbauer hat mal wieder Krimi geguckt.

Eine Szene, die in Kriminalfilmen häufig vorkommt :

Es wird Herr Y auf das Polizeipräsidium bestellt zu einer Befragung. Er müsste da jetzt nicht hingehen, aber
er geht hin. Er wird befragt (ohne dass klar wird ob er Tatverdächtiger oder Zeuge ist ) und er gibt Antworten.

Am Ende der Befragung :
Kommissar : "Sie können jetzt gehen, aber wir müssen Sie bitten vorläufig die Stadt nicht zu verlassen!"
( Das "bitten" mit einer Betonung, dass man es als Imperativ verstehen muss)


Frage : Ist das jetzt wieder so etwas, was in Krimis gerne dramaturgisch eingesetzt wird, aber rechtlich nicht
haltbar ist ? Oder kann die Polizei wirklich ohne richterliche Anordnung verfügen, dass Herr Y die
Stadt nicht verlassen darf ?
Tastenspitz
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Tastenspitz »

Sowas gibt es nicht bzw. nur im Krimi.
Rabenwiese
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Rabenwiese »

Das gibt es nicht.

Ein Richter könnte aber unter Umständen verfügen das sich der gute Herr täglich auf einer vom Gericht bestimmten Polizeiwache melden muss
Altbauer
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Altbauer »

Rabenwiese hat geschrieben:Ein Richter könnte aber unter Umständen verfügen das sich der gute Herr täglich auf einer vom Gericht bestimmten Polizeiwache melden muss
Davon bin ich ausgegangen. (Siehe Fragestellung am Anfang)
Tastenspitz
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Tastenspitz »

Altbauer hat geschrieben:
Rabenwiese hat geschrieben:Ein Richter könnte aber unter Umständen verfügen das sich der gute Herr täglich auf einer vom Gericht bestimmten Polizeiwache melden muss
Davon bin ich ausgegangen. (Siehe Fragestellung am Anfang)
Das bedeutet aber nicht, dass er die Stadt nicht verlassen darf. Das dürfte er trotz dieser einschränkenden Auflage.
Er dürfte dann sogar nach Amerika fliegen und wieder zurück, sofer er das innerhalb der 24 h schafft. :wink:
Rabenwiese
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Rabenwiese »

Wow, da muss er sich wohl von Scooty beamen lassen :mrgreen:

Klar er kann hin wo er hin will. Hauptsache er findet sich in seinem Zeitfenster auf der Wache ein.

Aber die Stadt nicht verlassen ist genau so ein Kram wie halten sie sich stets zur Verfügung für weitere Fragen.
Wenn ich nicht da bin, dann bin ich einfach nicht da.
Deputy
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Deputy »

Da kommt es wieder auf die Umstände an: ein Haftbefehl kann zB mit der Auflage außer Vollzug gesetzt werden, sich täglich bei der Polizeistation XY zu melden. Und auch das kann noch mit weiteren Auflagen verbunden werden. Lässt man ein paar Termine nach dem Motto "Wenn ich nicht da bin, dann bin ich einfach nicht da" aus oder ignoriert die anderen Auflagen, wird so ein Haftbefehl schon mal wieder in Vollzug gesetzt.
Altbauer
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Altbauer »

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Tom Ate
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Re: .... die Stadt vorläufig nicht verlassen ....

Beitrag von Tom Ate »

Mit Amerika kann es eng werden... denn die Ausreise kann untersagt werden (Quelle PaßG)
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