Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Recht der Gefahrenabwehr

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gmmg
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Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von gmmg »

https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ommen.html

Wie elend ist das denn?! Ich dachte die Zeiten wären vorbei, wo man in Deutschland Gefahr läuft, wegen einer Literaturkritik verhaftet zu werden. Diese Polizisten haben wohl von Ihren Berufsgenossen der Volkspolizei der DDR eine Menge abgeschaut. Wenn sie mal nicht selber als solche tätig waren.
freemont
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ommen.html

Wie elend ist das denn?! Ich dachte die Zeiten wären vorbei, wo man in Deutschland Gefahr läuft, wegen einer Literaturkritik verhaftet zu werden. Diese Polizisten haben wohl von Ihren Berufsgenossen der Volkspolizei der DDR eine Menge abgeschaut. Wenn sie mal nicht selber als solche tätig waren.

§ 103 StGB

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung vom 01.01.2018 Gesetzesbegründung verfügbar
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811243.pdf
FelixSt
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von FelixSt »

Bei Maas' Truppe wundert mich überhaupt nichts mehr.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Tom Ate
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von Tom Ate »

Naja...
Denn die Demonstration wurde unter der Auflage genehmigt, dass keine Passage aus dem Böhmemann-Gedicht ausgesprochen wird.
Der Polizei sind dann schon die Hände gebunden
Obendrauf kommt ein Straftatverdacht.


Wie hätte die Polizei sich denn bitte Verhalten sollen?
Verstoß gegen versammlungsrechtliche Auflagen ignorieren und trotz Straftatverdacht nichts machen?

Also wenn die Nazis Hakenkreuzfahnen auf der nächsten Demo hissen und Asylbewerberheime anzünden, soll die Polizei weggehen?
Tom Ate
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von Tom Ate »

freemont hat geschrieben:
gmmg hat geschrieben:https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ommen.html

Wie elend ist das denn?! Ich dachte die Zeiten wären vorbei, wo man in Deutschland Gefahr läuft, wegen einer Literaturkritik verhaftet zu werden. Diese Polizisten haben wohl von Ihren Berufsgenossen der Volkspolizei der DDR eine Menge abgeschaut. Wenn sie mal nicht selber als solche tätig waren.

§ 103 StGB

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung vom 01.01.2018 Gesetzesbegründung verfügbar
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811243.pdf

Der Artikel ist vom 22.04.2016 - da gab es 103 Stgb noch
freemont
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von freemont »

Tom Ate hat geschrieben:...

Der Artikel ist vom 22.04.2016 - da gab es 103 Stgb noch

Da es § 103 StGB, den "Schah-" oder "Majestätsbeleidigungsparagrafen" seit 01.01.2018 nicht mehr gibt, wird es auch ähnliche Artikel nicht mehr geben. Der BT hat die Abschaffung einstimmig beschlossen.

Der Gesetzgeber hat reagiert, die Polizei wird also nicht länger überkommenes Recht durchsetzen müssen. Das ist nur noch historisch relevant.
Die Vorstellung, die Repräsentanten ausländischer Staaten benötigten einen über die §§ 185 ff. StGB hinausgehenden Schutz der Ehre, erscheint nicht mehr zeitgemäß. § 103 StGB ist daher entbehrlich und kann aufgehoben werden.
Tom Ate
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von Tom Ate »

Freemont


Neben dem 103 kam auch noch eine Auflage nach dem Versammlumgrecht zu tragen, so dass es genauso wieder kommen wird, nur ohne den Punkt Straftat. Jedoch Auflösumg der Versammlung.
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von gmmg »

Tom Ate hat geschrieben:Neben dem 103 kam auch noch eine Auflage nach dem Versammlumgrecht zu tragen, so dass es genauso wieder kommen wird, nur ohne den Punkt Straftat. Jedoch Auflösumg der Versammlung.
Wie kann man es zu einer Auflage einer Versammlung machen, dass sich nicht mit einem Text auseinandergesetzt werden darf, mit dem sich gerade die ganze Medienwelt beschäftigt? Wie soll das in Einklang mit der grundgesetzlichen Meinungs- und Versammlungsfreiheit gebracht werden können? Was ist das für ein Rechtssystem, wo Bürokraten in Verwaltungen Menschen das Recht nehmen sich auf der Straße frei zu äußern?

Tom Ate hat geschrieben:Wie hätte die Polizei sich denn bitte Verhalten sollen?
Na am besten überhaupt nicht.

Tom Ate hat geschrieben:Verstoß gegen versammlungsrechtliche Auflagen ignorieren und trotz Straftatverdacht nichts machen?
Siehe oben. Und dann muss ich fragen, hast du das Video gesehen? Es fand eine Auseinandersetzung mit dem Text statt, und keine Widerholung.
Tom Ate hat geschrieben:Also wenn die Nazis Hakenkreuzfahnen auf der nächsten Demo hissen und Asylbewerberheime anzünden, soll die Polizei weggehen?
Der Vergleich kann wohl auch von dir nicht ernst gemeint sein.
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von nordlicht02 »

freemont hat geschrieben:Da es § 103 StGB, den "Schah-" oder "Majestätsbeleidigungsparagrafen" seit 01.01.2018 nicht mehr gibt, wird es auch ähnliche Artikel nicht mehr geben. Der BT hat die Abschaffung einstimmig beschlossen.
Eben, seit dem 01.01.2018 gibt es den Paragrafen nicht mehr. Zum Zeitpunkt, als der Zeitungsartikel erschien, also im April 2016, gab es den § 103 StGB aber sehr wohl noch! Oder erwarten Sie von der Polizei hellseherische Fähigkeiten?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von hawethie »

FelixSt hat geschrieben:Bei Maas' Truppe wundert mich überhaupt nichts mehr.
Da kennt sich aber einer in Zuständigkeiten aus :ironie:
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von deGier »

gmmg hat geschrieben:...Wie elend ist das denn?...
Wie armselig ist das denn? Können sie nicht wie alle anderen Frührentner auch einfach nur ihre Nachbarn bespitzeln und beschimpfen?
gmmg
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von gmmg »

nordlicht02 hat geschrieben:Eben, seit dem 01.01.2018 gibt es den Paragrafen nicht mehr. Zum Zeitpunkt, als der Zeitungsartikel erschien, also im April 2016, gab es den § 103 StGB aber sehr wohl noch! Oder erwarten Sie von der Polizei hellseherische Fähigkeiten?
Bitte meinen Beitrag direkt vor Ihrem beachten. Es fand keinerlei beleidigende Äußerung statt.
nordlicht02
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von nordlicht02 »

gmmg hat geschrieben:Bitte meinen Beitrag direkt vor Ihrem beachten. Es fand keinerlei beleidigende Äußerung statt.
Auf Ihren Beitrag habe ich gar nicht reagiert. :roll:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
gmmg
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von gmmg »

Was soll denn der Verweis auf § 103 StGB? Schauen Sie sich das Video an, der Tatbestand wurde in keinster Weise erfüllt.
freemont
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Re: Mit der Gesinnungspolizei unterwegs

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:Was soll denn der Verweis auf § 103 StGB? Schauen Sie sich das Video an, der Tatbestand wurde in keinster Weise erfüllt.

./.

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