Kindergeld und Unterhalt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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cookyli
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Kindergeld und Unterhalt

Beitrag von cookyli »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage bezüglich eines Vorhabens einer bekannten. Jene ( 18 ) hat ihr Abitur diesen Juni abgeschlossen und will in Münster NRW studieren. Derzeit wohnt sie noch nähe Frankfurt. Sie muss eine Wartezeit von 6 Wartesemster ( ca. 3 Jahren) eingehen, bis sie dort anfangen kann zu studieren. In der Zeit will sie zwar schon umziehen, in diesen besagten 3 Jahre jedoch lediglich den Hobbys nachgehen und nebenbei auf 450 Euro Basis Arbeiten. Freunde und Verwandte stehen dem kritisch gegenüber, denn rein theoretisch könnte Sie ihr Studium auch bei ihr in Mainz beginnen ohne Wartesemster. Doch sie will eine neue Stadt kennenlernen und erstmal Pausieren.

So nun zu meinen zwei Fragen:

-Inwiefern hat Sie in diesen besagten 3 Jahren " Wartezeit " Anspruch auf Kindergeld? Durch meine Recherchen kann ich die Frage mit nein beantworten, gibt es jedoch eine Möglichkeit trotzdem Kindergeld zu bekommen? Beispielsweise durch mehrere Praktika ?

-Die Eltern leben in getrennten Verhältnissen, inwiefern hat sie bei der oben genannten Situation einen Anspruch auf Unterhalt? Wie bereits oben aufgeführt will sie sich ja einen 450 Euro Job in der besagten Stadt suchen.
ExDevil67
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Re: Kindergeld und Unterhalt

Beitrag von ExDevil67 »

Unterhalt gibt es nur wenn man selber nicht in der Lage ist für seinen eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Das ist im Regelfall nur gegeben wenn man sich in einer (Erst)Ausbildung befindet oder studiert. Da beides aktuell nicht geplant ist, gibt's auch keinen Ansatzpunkt um von den Eltern Unterhalt verlangen zu können. Was die freiwillig zahlen weil es das eigene Kind ist, wäre was anderes. Einen Rechtsanspruch sehe ich hier aber nicht.
Dabei sei noch folgender Fallstrick erwähnt, eine Unterhaltskette kann reißen. Wenn das Kind lange keinen Anspruch auf Unterhalt hat, kann es passieren das den Eltern Vertrauensschutz gewährt wird. D.h. die Eltern mussten ja bisher nicht zahlen und konnten das Geld anderweitig verplanen und irgendwann dürfen sich die Eltern darauf "verlassen" das sie auch künftig nicht zahlen müssen. Das muss hier nicht der Fall sein, da ja angekündigt wird das man noch studieren will inkl Zeitpunkt. Aber wenn es dann zum Wunschtermin an der Wunschuni nicht sofort klappt, kann auch der Fall eintreten.

Kindergeld ähnlich, auch das ist an die Absolvierung der Erstausbildung geknüpft. In Wartezeiten gibt's das nur wenn diese unvermeidbar sind. Mit den Praktika wird man 3 Jahre sicher nicht überbrückt bekommen. Das mag vielleicht für 1 Semester klappen wenn es sich um geforderte Pflichtpraktika handelt die man vor Studienbeginn oder im 1. Semester ableisten muss.
Und auch beim Kindergeld gibt's einen Fallstrick, mit 25 endet der Anspruch darauf. Ausnahmefall Wehrdienst greift hier ja nicht.
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