Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

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Sasii
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Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Sasii »

Guten Tag,
zum ersten hoffe ich das ich hier richtig bin.

Also ich fang dann einfach mal an,
Ich hab einen Freund gehabt, dieser hatte ein Wohnung, ich habe mich nicht umgemeldet, waren mal bei mir (Elternhaus) mal bei ihm. Ich habe natürlich auch ein paar Geräte gekauft für ihn (Toaster, Badeschrank etc.). Ein Gerät (Wert: ca.800€) haben meine Eltern gekauft, sozusagen, also wird jetzt ein bisschen kompliziert.. Meine Eltern bekommen dort Prozente deswegen läuft dieses Gerät auf meinen Eltern ihren Namen also der Rechnungsname, bezahlt hat mein Freund, da meine Eltern und ich zeitlich keine Zeit hatten, haben ihm das Bargeld gegeben, anstatt aber Bar zu bezahlen hat er mit Karte bezahlt, hat aber das Geld danach auf Konto eingezahlt. Meine Frage, wem gehört das Gerät, wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke schon mal
MFG
bdirk75
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von bdirk75 »

läuft dieses Gerät auf meinen Eltern ihren Namen also der Rechnungsname
Und damit wären nach allem Anschein die Eltern Eigentümer in diesem "fiktiven Fall"! :lachen:
Sasii
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Sasii »

Trotz das er ein Kontoauszug hat wo der Betrag abgeht?
Er ist dadurch der Meinung er gehört deswegen ihm.
bdirk75
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von bdirk75 »

Sasii hat geschrieben:Trotz das er ein Kontoauszug hat wo der Betrag abgeht?
Er ist dadurch der Meinung er gehört deswegen ihm.
Mal angenommen dieser "rein theoretische Fall" ist so, wie beschrieben, dann ist der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kaufer (mutmaßlich derjenige, der auf der Rechnung steht) zustande gekommen. Die Bezahlung hat damit gar nichts zu tun!
jayb
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von jayb »

Also nochmal zusammengefasst: Die Rechnung läuft auf die Eltern, gezahlt wurde per Lastschrift vom Konto des Verflossenen, der das Geld dann später wieder durch sie oder die Eltern bekommen hat?

Wenn das so nachweisbar ist, gehört das Gerät Ihren Eltern. Alles andere müsste der Verflossene nachweisen.

Falls der Verflossene das Gerät alleine bezahlt hat (und das auch nachweisen kann), wäre er auch der Eigentümer. Eine Rechnung ist erstmal nur ein Indiz für die Eigentumsfrage. Der Kaufvertrag wäre dann zwar erstmal mit den Eltern abgeschlossen worden, aber wenn der Verflossene das Ding bezahlt hat (das ist halt die Frage) und wohl auch benutzt hat, wäre es absurd zu glauben, dass es den Eltern gehört.

Bitte nochmal genau klären, wer was wie an wen gezahlt hat bzw. wer unterm Strich den Kaufpreis entrichtet hat.
___________

fluffig wie 2 Kuhfladen ;)
elwoody
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von elwoody »

Sie "gehören" demjenigen dem Sie durch den Veräußerer übereignet wurden.
knaller71
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von knaller71 »

Schönes Beispiel für die neuen Sitten:

In dem konstruierten Beispiel wird sich Gedanken gemacht wem das Ding gehört - allein auf der Basis wer wem was beweisen kann!

Dabei ist die Sache ja theoretisch eindeutig :

Es gibt nur zwei denkbare Möglichkeiten:

1.)
Die "Eltern A" haben das Ding gekauft und Fertig. B hat im Auftrag gehandelt und das Ding unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Nutzuing überlassen bekommen.
Da kann B auch nicht ernsthaft der Meinung sein das Ding gehöre ihm.

andere Möglichkeit:

2.)
Eltern A haben Ding gekauft und das Ganze dann weiter verkauft (Geld käme dann tatsächlich von B)...


So oder so wissen doch beide ganz genau wem was warum gehört - aber einer will den anderen übern'n Tisch ziehen!

Problem ist, dass auch ruckzuck der erste Reflex ist :

A steht auf der Rechnung! Also gehört es ihm auch!

Da wird nicht auf die Rechtslage sondern rein auf die Beweislage abgestellt. Sowohl im Fall 1 als auch Fall 2 stehen die Eltern auf der Rechnung!
Tom Ate
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Tom Ate »

Uhi. BGB. Kaufvertrag.
JuraPunk
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von JuraPunk »

Sasii hat geschrieben:Ich habe natürlich auch ein paar Geräte gekauft für ihn
Die spannende Frage ist doch, wie der zitierte Teil gemeint ist. Wenn die Geräte für den Verflossenen angeschafft und diesem von der Ex oder deren Eltern übereignet worden sind, dann ist er der Eigentümer. Wer wann wie warum den Kaufvertrag geschlossen hat, hat für die Beantwortung der Frage nach der Eigentümereigenschaft grundsätzlich keine Relevanz. Erinnert sei an das Trennungs- und Abstraktionsprinzip!

JuraPunk
Tom Ate
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Tom Ate »

Wenn man etwas kauft für jemanden - schenkt man ihm das denn?
bdirk75
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von bdirk75 »

Tom Ate hat geschrieben:Wenn man etwas kauft für jemanden - schenkt man ihm das denn?
Das kommt auf die Interpretation an.

Für jemanden etwas kaufen könnte bedeuten:

a) in seinem Namen und Auftrag etwas kaufen oder
b) etwas kaufen, um es jemandem zu schenken
Kormoran
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Kormoran »

knaller71 hat geschrieben:Schönes Beispiel für die neuen Sitten:
In dem konstruierten Beispiel wird sich Gedanken gemacht wem das Ding gehört - allein auf der Basis wer wem was beweisen kann!
Im Grunde sehe ich das ganz genauso.

Deshalb wird auch so ein Formulierungseiertanz gemacht:
Sasii hat geschrieben:Ein Gerät (Wert: ca.800€) haben meine Eltern gekauft, sozusagen
Was ist nun "sozusagen"? Genau genommen also doch nicht? Denn:
Sasii hat geschrieben:Meine Eltern bekommen dort Prozente deswegen läuft dieses Gerät auf meinen Eltern ihren Namen also der Rechnungsname
M.E. eine klare Ansage. Der Freund wollte das Gerät, er hat's auch von seinem Konto bezahlt, die Eltern haben ihm die Prozente verschafft.
Sasii hat geschrieben:bezahlt hat mein Freund, da meine Eltern und ich zeitlich keine Zeit hatten, haben ihm das Bargeld gegeben, anstatt aber Bar zu bezahlen hat er mit Karte bezahlt, hat aber das Geld danach auf Konto eingezahlt.
Das widerspricht der obenstehenden Aussage, die Eltern hätten nur die Prozente verschaffen wollen.

Für mich klingt die Sache daher nicht überzeugend, aus diesem Grund tendiere ich ebenfalls zu der Ansicht, dass die Beteiligten alle sehr genau wissen, wem das Gerät gehört.

Die dargestellten Gegebenheiten sind jedenfalls nicht geeignet, diese Frage zu beantworten, sie sind allenfalls dazu geeignet, zu erkunden, was anhand belegbarer Dinge bei einem Streit herauskommen könnte, wenn einen die eigentliche Frage gar nicht interessiert.
Tom Ate
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Re: Gekaufte Gegenstände, wem gehören sie

Beitrag von Tom Ate »

Sehr schön und treffend herausgestellt. Wem gehört das Gerät -> ist bekannt. Was kann bewiesen werden.
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