Hallo zusammen,
wir wollen bald von der Stufe eine Party machen zwecks Abiturfinanzierung. Nach dem Jugendschutzgesetz werden wir die Leute, die unter 18 sind und keinen "Muttizettel" haben, um 0 Uhr rauswerfen. Allerdings sind ein Großteil der Leute aus unserer Stufe, die bis nach 0 Uhr arbeiten sollen (Bar/Theke/Gaderobe etc.) auch noch zwischen 16 und 17 Jahre alt. Brauchen die Leute dort eine volljährige Aufsichtsperson oder reicht ein simpler Zettel von den Eltern mit der Erlaubnis, dort zu arbeiten? Weil diese Leute (ca. 50 stück) sind ja im Prinzip auch der Veranstalter.
Wie verhält es sich da mit der Rechtslage?
Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung!
Danke für die Antworten!
Gruß
qew4785
Öffentliche Party mit minderjährigem Veranstalter?
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Re: Öffentliche Party mit minderjährigem Veranstalter?
Wenn es um die Beschäftigung Jugendlicher geht gelten die Regeln des JuArSchG. Speziell der §14dürfte hier interessant sein.
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